Erweitertes Job-Sharing in Vorarlberg: Steigende Nachfrage

25.09.2019 | Politik


Das erweiterte Job-Sharing erweist sich in Vorarlberg als Erfolgsmodell. Vorteile ergeben sich dadurch nicht nur für Patienten – etwa durch erweiterte Öffnungszeiten –, sondern auch im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeiten, speziell für Ärztinnen.

Ulrike Haider-Schwarz

Mit 1. Jänner 2016 wurde in Vorarlberg das erweiterte Job-Sharing etabliert. Die Versorgungskapazität kann dabei vorübergehend – höchstens für acht Jahre – auf maximal 190 Prozent erweitert werden. Den Partner kann der Vertragsarzt frei wählen. Michael Jonas, Präsident der Ärztekammer für Vorarlberg, erklärt: „GKK und Ärztekammer stellen gemeinsam fest, ob eine erweiterte Versorgung notwendig ist und in welchem Ausmaß das der Fall ist. Das kann beispielsweise bei Allgemeinmedizinern in Gemeinden der Fall sein, deren Einwohnerzahl steigt, eine Versorgung durch eine weitere 100 Prozent-Stelle jedoch noch nicht notwendig ist.“ Ebenso könne Job-Sharing eine Lösung sein, wenn sich kein Bewerber für eine freie Stelle findet. Meldet sich trotz zumindest zweimaliger Ausschreibung kein Arzt, der die freie Vertragsarztstelle besetzen kann oder tritt ein vorübergehender Versorgungsengpass im jeweiligen Versorgungsgebiet auf – bei Allgemeinmedizinern gilt hierbei der Sprengel laut Stellenplan, bei Fachärzten der Gerichtsbezirk –, eruieren Ärztekammer und die Krankenkasse das Ausmaß der Kapazitätsausweitung.

Diese Beurteilung erfolgt anhand von verschiedenen Kriterien wie Bevölkerungszahl, Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungswachstum, Fallzahlen, Ärztedichte, Wartezeiten, medizinische Entwicklung, Beschwerden und auch das Alter der Vertragsärzte. Der zusätzliche Versorgungsanteil wird den Vertragsärzten im Versorgungsgebiet mitgeteilt. Zeigen mehrere Kollegen Interesse, so wird jenem Interessenten das erweiterte Job-Sharing zugesprochen, der in den vergangenen zwölf Quartalen im Durchschnitt die meisten kurativen Kassenfälle abgerechnet hat. Bei Ärzten, die bisher weniger als zwölf Quartale eine Ordination geführt haben, werden die vorhandenen Quartale für die Beurteilung herangezogen.

Wie das in der Praxis abläuft, weiß Jonas aus eigener Erfahrung – teilt er doch mit einem Kollegen einen Kassenvertrag – ein erweitertes Job-Sharing mit einem Ausmaß von 170 Prozent. Jonas dazu: „In der Ordination waren die Wartezeiten  für  endoskopische Leistungen aufgrund der hohen Nachfrage enorm lange. Mein Partner und ich teilen uns die Kassenstelle zu 50 Prozent. Ich habe auf 85 Prozent reduziert, mein Kollege ist mit 85 Prozent eingestiegen.“

Servicequalität

Für Patienten bietet das erweiterte Job-Sharing im niedergelassenen Bereich vor allem Vorteile in der Versorgungsqualität. In Ordinationen, die als erweitertes Job-Sharing geführt werden, steigt in der Regel das Angebot an medizinischen Leistungen. „Mit dem erweiterten Job-Sharing werden auch automatisch die Ordinationszeiten erweitert und Lücken beim medizinischen Angebot können gefüllt werden“, berichtet Jonas aus der Praxis.

Vor allem für junge Ärztinnen und Ärzte sieht Jonas hier Chancen: Können sie doch durch Job-Sharing in den kassenärztlichen Bereich und gleichzeitig auch ins Unternehmertum hineinwachsen. „Man hat immer einen Berater an der Seite.“ So steigt auch die Chance auf einen Nachfolger in der Ordination im Fall einer Pensionierung. Und Jonas nennt noch einen weiteren motivierenden Faktor: „Vor allem Kolleginnen haben dadurch eine Möglichkeit, im niedergelassenen Bereich in Teilzeit zu arbeiten, was die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Das ist sicherlich eine Alternative zur Anstellung von Ärzten bei Ärzten und die Kolleginnen können selbstständig tätig sein.“

Die Anstellung von Ärzten bei Ärzten ist nach Ansicht von Michael Jonas vor allem für diejenigen Kolleginnen interessant, die ihre Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben: Als Angestellte haben sie die Möglichkeit, in Karenz zu gehen und können dennoch extramural tätig sein. Um mit dem Job-Sharing weniger in Konkurrenz zu treten, haben Ärztekammer und GKK eine „sinnvolle und vernünftige“ (Jonas) Vereinbarung getroffen: „Bevor eine Anstellung von Ärzten bei Ärzten in Frage kommt, wird versucht, die Stelle als erweitertes Job-Sharing auszuschreiben. Erst wenn dieser Versuch scheitert, kommt die Alternative Anstellung von Ärzten bei Ärzten zum Zug.“

Neben dem erweiterten Job-Sharing gibt es auch das sogenannte normale Job-Sharing mit drei verschiedenen Modellen (Details siehe Kasten). Jürgen Heinzle, Leiter des Kammeramts der Ärztekammer Vorarlberg, sieht die aktuelle Entwicklung in Vorarlberg in Bezug auf Job-Sharing positiv. Sechs Ordinationen (vier allgemein-medizinische, zwei fachärztliche) werden zurzeit vorübergehend als normales Job-Sharing (Modell 1) geführt; 16 Ordinationen (sieben allgemeinmedizinische, neun fachärztliche) als erweitertes Job-Sharing. Weiters haben sich zwei Mal zwei Allgemeinmediziner zusammen für eine Kassenstelle beworben (Modell 3). Mit 1. Oktober 2019 wird es erstmals eine Ordination mit einem dauerhaften Job-Sharing (Modell 1) geben. Für Jonas ist das ein klares Zeichen, dass „die Zufriedenheit in diesen Bereichen offensichtlich groß ist, denn die Nachfrage steigt extrem“. Auch wenn es in absoluten Zahlen gering erscheinen möge, so ist das „in Relation zur Gesamtzahl der bestehenden Ordinationen in Vorarlberg durchaus bemerkenswert“, resümiert Michael Jonas.


Normale Job-Sharing-Modelle: die Details

Drei sogenannte normale Job-Sharing-Modelle haben die Ärztekammer Vorarlberg und die Vorarlberger Gebietskrankenkasse per 1. Oktober 2013 ausverhandelt. Alle drei mit dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung weiterhin auf hohem Niveau gewährleisten zu können und gleichzeitig dem Wunsch der Vertragsärzte im Ländle nach flexibleren Arbeitszeitmodellen zu entsprechen. Die Anzahl der Planstellen laut Stellenplan soll durch das normale Job-Sharing nicht erhöht werden. Zusätzliche Versorgungskapazitäten sollen dadurch also nicht geschaffen werden, das vorhandene Potential dafür optimaler genutzt werden. Ausgenommen davon ist die Erweiterung der Mindestordinationszeit auf 20 Wochenstunden. Die Teilung eines Kassenvertrags kann gemäß Modell 1 in Vorarlberg vorübergehend – längstens für acht Jahre – bei freier Wahl des Teilungspartners erfolgen. Ebenso ist ein dauerhaftes Job-Sharing (Modell 2) möglich. Dabei erfolgt eine öffentliche Ausschreibung und bei der Auswahl des Teilungspartners werden die Reihungsrichtlinien angewendet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam für eine Kassenstelle zu bewerben (Modell 3). Für die Reihung werden die Punkte von beiden Bewerbern zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Auch hier werden die Reihungsrichtlinien angewendet.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 18 / 25.09.2019