Im Fokus: Glyphosat

25.05.2019 | Politik

1. Erneut Klage

Der Pharma- und Agrar­che­mie­kon­zern Bayer hat in den USA kürz­lich auch den drit­ten Pro­zess wegen angeb­lich krebs­er­re­gen­der Pro­dukte mit dem Wirk­stoff Gly­pho­sat des Toch­ter­kon­zerns Mons­anto ver­lo­ren. Die Klä­ger – ein über 70-jäh­ri­ges Ehe­paar, das an Lymph­drü­sen­krebs erkrankt war – bekom­men mehr als zwei Mil­li­ar­den Dol­lar Scha­den­er­satz. Sie machen für ihre Erkran­kung die jahr­zehn­te­lange Ver­wen­dung eines Gly­pho­sat-hal­ti­gen Unkraut­ver­nich­ters ver­ant­wort­lich. Bayer kün­digte an, Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen. In den USA ist Bayer mit rund 13.400 Kla­gen wegen des Her­bi­zids konfrontiert.

2. Welt­weit ein­ge­setzt

Das in den 1970er-Jah­ren vom US-ame­ri­ka­ni­schen Kon­zern Mons­anto ent­wi­ckelte Her­bi­zid zählt zu den welt­weit meist­ver­kauf­ten; es wird sowohl in der Land­wirt­schaft als auch in pri­va­ten Haus­hal­ten ver­wen­det. Sein Ein­satz ist aller­dings seit lan­gem hef­tig umstrit­ten. In Öster­reich sind der­zeit 49 Pro­dukte mit dem Wirk­stoff Gly­pho­sat zugelassen.

3. US-Umweltbehörde:„nicht krebserregend“

Die US-Umwelt­be­hörde EPA (Envi­ron­men­tal Pro­tec­tion Agency) erach­tet Gly­pho­sat nach wie vor nicht als kar­zi­no­gen und wider­spricht damit den jüngs­ten Gerichts­ur­tei­len in den USA, die einen Zusam­men­hang mit Lymph­drü­sen­krebs sahen. „Die EPA sieht wei­ter­hin keine Risi­ken für die öffent­li­che Gesund­heit, wenn Gly­pho­sat ent­spre­chend der aktu­el­len Anwei­sun­gen ver­wen­det wird“, so die Behörde.

4. EU: wei­ter­hin Zulas­sung

In der EU wurde die Zulas­sung von Gly­pho­sat 2017 nach lan­gen Debat­ten für wei­tere fünf Jahre ver­län­gert. Wäh­rend die Inter­na­tio­nale Agen­tur für Krebs­for­schung (IARC) das Her­bi­zid als „wahr­schein­lich krebs­er­re­gend bei Men­schen“ ein­stuft, hal­ten die EU-Agen­tu­ren ECHA (für Che­mi­ka­lien) und EFSA (für Lebens­mit­tel­si­cher­heit) es für unbedenklich.

5. Ermitt­lun­gen in Frankreich

Die fran­zö­si­sche Jus­tiz hat kürz­lich in einem ande­ren Zusam­men­hang Ermitt­lun­gen gegen Mons­anto ein­ge­lei­tet: näm­lich wegen der ille­ga­len Erfas­sung pri­va­ter Daten. Der Kon­zern soll eine geheime Liste mit per­sön­li­chen Daten von rund 200 Kri­ti­kern in Frank­reich geführt haben. Bayer erklärte, „keine Kennt­nis“ davon gehabt zu haben.

Quelle: APA, AGES

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2019