Gra­tis-Kin­der­impf­pro­gramm: Indi­rekte Impfpflicht

25.03.2019 | Politik


Die Ärz­te­kam­mer Wien for­dert, die Aus­zah­lung des Kinderbetreuungsgeldes/​der Fami­li­en­bei­hilfe an die Impf­pflicht für Min­der­jäh­rige bis zum 14. Lebens­jahr zu kop­peln. Bei der Imple­men­tie­rung spricht sich Rudolf Schmitz­ber­ger, Lei­ter des Impf­re­fe­ra­tes in der ÖÄK, für eine stu­fen­weise Vor­gangs­weise aus.
Laura Scher­ber

In dem Ende Feber vom Vor­stand der Ärz­te­kam­mer Wien mehr­heit­lich beschlos­se­nen Antrag heißt es kon­kret: „Bei nicht erfolg­ten Imp­fun­gen inklu­sive Auf­fri­schun­gen soll der Zugang zu den öffent­li­chen Kin­der­gär­ten ver­wehrt wer­den.“ Dem­nach soll die Aus­zah­lung des Kin­der­be­treu­ungs­gel­des bezie­hungs­weise der Fami­li­en­hilfe für Min­der­jäh­rige bis zum 14. Lebens­jahr daran geknüpft sein, ob alle laut Gra­tis-Kin­der­impf­pro­gramm vor­ge­se­he­nen Impf-ungen auch tat­säch­lich durch­ge­führt wur­den. „Glaubt man den Umfra­gen, die im Zuge des jüngs­ten Masern­aus­bruchs in der Stei­er­mark ja durch­ge­führt wur­den, spre­chen sich 80 Pro­zent der Bevöl­ke­rung für eine Impf­pflicht aus“, betont Rudolf Schmitz­ber­ger, Lei­ter des Impf­re­fe­ra­tes der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer. „Man muss aber auf­pas­sen, dass da nicht zwei Pflich­ten mit­ein­an­der kol­li­die­ren: das eine ist die Impf­pflicht, das andere die Schulpflicht“.

Stu­fen­weise Vorgangsweise

Da vor der Schul­pflicht nur das letzte Kin­der­gar­ten­jahr ver­pflich­tend ist, erscheint es sinn­voll, bei den ers­ten, nicht ver­pflich­ten­den Kin­der­gar­ten­jah­ren anzu­set­zen. Schmitz­ber­ger schlägt dazu eine stu­fen­weise Vor­gangs­weise vor. „Im ers­ten Schritt geht es um Auf­klä­rung und Moti­va­tion, was ja schon jetzt einen Groß­teil der Arzt­ge­sprä­che in der Ordi­na­tion aus­macht“, erklärt Schmitz­ber­ger. Wird die not­wen­dige Durch­imp­fungs­rate durch Auf­klä­rung nicht erreicht, sollte der Zugang zu öffent­li­chen Kin­der­gär­ten und auch in Schu­len an finan­zi­elle Anreize geknüpft wer­den, wie dies bei­spiels­weise in den USA und in Ita­lien der Fall ist. „Diese Form von ‚nega­ti­ven Incen­ti­ves‘ hat sich beim Mut­ter-Kind-Pass bereits sehr gut bewährt“, so Schmitz­ber­ger. Kön­nen die ers­ten zehn Unter­su­chun­gen wäh­rend der Schwan­ger­schaft und in den ers­ten Lebens­jah­ren nicht nach­ge­wie­sen wer­den, wird nur die Hälfte des Kin­der­be­treu­ungs­gel­des ausbezahlt.

Auch Volks­an­walt Gün­ther Kräu­ter for­derte im Zuge der Dis­kus­sion über die Ein­füh­rung einer Impf­pflicht rund um den Masern-Aus­bruch in einer Gra­zer Schule im Jän­ner die­ses Jah­res die Ein­füh­rung einer Impf­pflicht. Im Gegen­satz dazu hat sich die Wie­ner Pati­en­ten­an­wäl­tin Sig­rid Pilz kri­tisch geäu­ßert: Sie sieht darin einen Ein­griff in Per­sön­lich­keits­rechte. Dem wider­spricht Schmitz­ber­ger: „Die ethi­sche Pflicht, nie­man­dem zu scha­den, over­ru­led das Grund­recht auf kör­per­li­che Inte­gri­tät, was unbe­strit­ten in einem noch höhe­ren Aus­maß für medi­zi­ni­sches aber auch für päd­ago­gi­sches Per­so­nal gilt“. Reicht die mora­li­sche Ver­ant­wor­tung nicht aus, muss zu ande­ren Maß­nah­men – etwa zu einer geeig­ne­ten Form der Impf­pflicht – gegrif­fen wer­den. „In Wien und in den meis­ten ande­ren Bun­des­län­dern wird das eigent­lich schon so gehand­habt, dass bei Neu­ein­stel­lun­gen ein ent­spre­chen­der Impf­sta­tus nach­ge­wie­sen wer­den muss“, so Schmitz­ber­ger. Den­noch ortet er hier auch Nachholbedarf.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Hand­lungs­an­satz in Zusam­men­hang mit der Erzie­lung von bes­se­ren Durch­imp­fungs­ra­ten stellt laut Schmitz­ber­ger die Erwei­te­rung der Impf­be­fug­nis dar. Bis­her dür­fen Kin­der­ärzte mit den beglei­ten­den Erwach­se­nen zwar ein Auf­klä­rungs­ge­spräch zu ihrem Impf­sta­tus füh­ren, die not­wen­di­gen Imp­fun­gen aber nicht unmit­tel­bar durch­füh­ren. „Dazu haben wir einen Antrag auf Ände­rung des Ärzte-Geset­zes gestellt, dass die Impf­be­fug­nis für alle Ärzte gilt, die zur freien Berufs­aus­übung befä­higt sind, ins­be­son­dere dass Kin­der­ärzte die beglei­ten­den Erwach­se­nen imp­fen dür­fen“, so Schmitzberger. 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 6 /​25.03.2019