editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

25.04.2019 | Politik

© Gregor Zeitler

Mindestens 150 absolvierte DFP-Punkte in den vergangenen drei Jahren: Diesen Nachweis müssen alle Ärztinnen und Ärzte mit Stichtag 1.9.2019 erbringen. Mindestens 50 DFP-Punkte müssen dabei aus Veranstaltungen stammen; von den 150 DFP-Punkten muss es sich bei mindestens 120 DFP-Punkten um medizinische handeln.

Der Nachweis selbst kann über das DFP-Diplom erfolgen, die individuelle Dokumentation des Arztes/der Ärztin, das online-Fortbildungskonto meindfp.at oder aber in Papierform – alle Details dazu finden Sie hier >>.

Schon die Evaluierung des ersten Fortbildungsnachweises – Stichtag war der 1. September 2016 – hat gezeigt, dass mehr als 95 Prozent der Ärzte dieser Verpflichtung nachkommen. Peter Niedermoser, Präsident des wissenschaftlichen Beirats der Österreichischen Akademie der Ärzte, sieht in dieser Zahl die von Ärzten „ohnehin immer gelebte Bereitschaft, berufsbegleitende Fortbildung wahrzunehmen, durch beeindruckende Fakten sichtbar gemacht“.

Falls Sie noch auf der Suche nach einer spannenden DFP-Fortbildung sind mein Fortbildungstipp: www.aerztezeitung.at/dfp-literaturstudium

Herzlichst,
Dr. med. Agnes M. Mühlgassner
Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2019