Augenärztliche Notfälle: Visusverlust abklären

10.10.2019 | Medizin


Neben offensichtlichen Verletzungen und Verätzungen des Auges sollte vor allem bei Symptomen wie einem geröteten Auge, starken Schmerzen und einem akuten Visusverlust eine ophthalmologische Abklärung eingeleitet werden. Gerade bei einem Arterienverschluss ist die Zeit für eine erfolgreiche Intervention limitiert. 

Laura Scherber

Akuter Visusverlust, starke Schmerzen, Bewegungsstörungen (neurologische Symptomatik) sowie Verletzungen und Verätzungen – so teilt Univ. Prof. Andreas Wedrich von der Universitäts-Augenklinik Graz nach der Symptomatik vier Gruppen von augenärztlichen Notfällen ein. Univ. Prof. Matthias Bolz von der Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie Linz hingegen nennt hier den Glaukomanfall, den Arterienverschluss und die Ablatio. Neben dem Pupillenreflex geben vor allem Informationen im Rahmen der Erstanamnese Hinweise auf einzelne Differentialdiagnosen. „Es

Sie möchten weiterlesen?
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Artikel zu erhalten:
ÖÄZ Website-Login

Sie haben noch keine Zugangsdaten?
Bitte registrieren Sie sich »

Haben Sie ihr Passwort vergessen?
Fordern Sie ein neues Passwort an »

SSO-Login für ÖÄK-Mitglieder