Neben offensichtlichen Verletzungen und Verätzungen des Auges sollte vor allem bei Symptomen wie einem geröteten Auge, starken Schmerzen und einem akuten Visusverlust eine ophthalmologische Abklärung eingeleitet werden. Gerade bei einem Arterienverschluss ist die Zeit für eine erfolgreiche Intervention limitiert.
Laura Scherber
Akuter Visusverlust, starke Schmerzen, Bewegungsstörungen (neurologische Symptomatik) sowie Verletzungen und Verätzungen – so teilt Univ. Prof. Andreas Wedrich von der Universitäts-Augenklinik Graz nach der Symptomatik vier Gruppen von augenärztlichen Notfällen ein. Univ. Prof. Matthias Bolz von der Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie Linz hingegen nennt hier den Glaukomanfall, den Arterienverschluss und die Ablatio. Neben dem Pupillenreflex geben vor allem Informationen im Rahmen der Erstanamnese Hinweise auf einzelne Differentialdiagnosen. „Es