Bun­des­ku­rie zur Kas­sen­re­form: Gelun­ge­ner Pro­be­lauf im Vor­feld der Kassenreform

25.03.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK

Dr. Johan­nes Stein­hart, ÖÄK-Vize­prä­si­dent und Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte, zieht eine posi­tive Bilanz nach den Ver­hand­lun­gen mit SVA und SVB und betont die Vor­bild­wir­kung für die weit kom­ple­xe­ren Ver­hand­lun­gen zur Öster­rei­chi­schen Gesundheitskasse.

„Bei den Hono­rar­ver­hand­lun­gen mit der SVA und der SVB konn­ten zuletzt gute und rich­tungs­wei­sende Abschlüsse erzielt wer­den“, bilan­ziert Johan­nes Stein­hart, Obmann der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte und Vize­prä­si­dent der ÖÄK. „Diese Ver­hand­lungs­er­geb­nisse sind nicht nur von unmit­tel­ba­rer prak­ti­scher Bedeu­tung, son­dern auch als Prä­ju­diz für die Ver­hand­lun­gen zur neu zu grün­den­den Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kasse (ÖGK) beson­ders wichtig.“

Die hier rele­van­ten Details der „Kas­sen­re­form“ sind bekannt: Die SVA soll mit der Bau­ern­kasse SVB zu einer Sozi­al­ver­si­che­rung der Selbst­stän­di­gen (SVS) fusio­niert wer­den. Eine aus meh­re­ren Grün­den schwie­rige und her­aus­for­dernde Aus­gangs­lage: Hier die SVA-Hono­rar­ka­ta­loge, dort die an die GKK-Kata­loge geknüpf­ten SVB-Hono­rar­ka­ta­loge. Die Sys­te­ma­tik der Gesamt­ver­träge ist bei Letz­te­ren völ­lig anders und es bestehen neun Hono­rar­ka­ta­loge, die regio­nal und bezüg­lich der Fach­grup­pen teils extrem unter­schied­lich sind. Stein­hart: „Es ist umso erfreu­li­cher, dass es gelun­gen ist, orga­ni­sa­to­risch und legis­tisch vie­les umzu­set­zen, eine Ver­ein­ba­rung abzu­schlie­ßen und die Wei­chen viel­ver­spre­chend zu stel­len.“ Die bevor­ste­hen­den Ver­hand­lun­gen zur Fusion der Beam­ten­ver­si­che­rung BVA mit der Eisen­bah­ner- und Berg­bau-Ver­si­che­rung VAEB zu einer neuen BVAEB dürf­ten aus heu­ti­ger Sicht wesent­lich ein­fa­cher ver­lau­fen, weil es dort ähn­li­che Gesamt­ver­träge und Hono­rar­ka­ta­loge gibt. „Hier hof­fen wir über den Som­mer regeln zu kön­nen, wie es ab 2020 wei­ter­ge­hen soll“, so Steinhart.

Der in den Ver­hand­lun­gen zur Fusion von SVA und SVB für das Über­gangs­jahr 2019 abge­schlos­sene Gesamt­ver­trag sieht bei der SVA und der BVA noch letzte Tarif­va­lo­ri­sie­run­gen vor, etwa in der Höhe der Infla­ti­ons­rate. Erreicht wer­den konnte auch eine Bei­be­hal­tung der Labor­re­ge­lung bis Ende 2019.

Außer­dem konnte man sich bereits auf einen Modus eini­gen, wie die SVB in die SVA hin­ein­fu­sio­niert wer­den kann. Was sind die Aus­gangs­punkte? „Rech­net man die SVB-Werte auf die SVA um, so liegt die SVB auf­grund der gerin­ge­ren Tarife deut­lich hin­ter der SVA, die Lücke beträgt nach unse­ren Berech­nun­gen 25 bis 30 Mil­lio­nen Euro pro Jahr. Diese finan­zi­elle Lücke muss natür­lich mög­lichst bald mit zusätz­li­chem Geld geschlos­sen wer­den“, so Stein­hart. Von der erfor­der­li­chen Anglei­chung sind die Bun­des­län­der unter­schied­lich stark betrof­fen. „Hier muss in ers­ter Linie der länd­li­che Bereich geför­dert wer­den, wo Bau­ern und ihre Ärzte mehr­heit­lich leben und arbei­ten“, sagt Stein­hart. Letzt­lich geht es hier um eine Land­arzt­för­de­rung, denn in den Städ­ten – in Wien ebenso wie in den Lan­des­haupt­städ­ten – gibt es nur sehr wenige Bauern.“

In den Ver­hand­lun­gen, die sei­tens der Sozi­al­ver­si­che­run­gen feder­füh­rend von WKÖ-Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf geführt wur­den, bevor­zug­ten die Ver­hand­lungs­part­ner der Ärz­te­kam­mer eine all­mäh­li­che, bis in die 2030er Jahre hin­ein­rei­chende Inte­gra­tion der SVB in die SVA. Stein­hart: „Für das Ver­hand­lungs­team der ÖÄK war das aller­dings keine Option. Wir gin­gen von einer mög­lichst raschen Her­an­füh­rung der SVB-Tarife an jene der SVA aus, wobei wir letzt­lich in die­ser Frage über­zeu­gen und uns mit unse­ren For­de­run­gen durch­set­zen konnten.“

Ver­ein­bart wurde, dass per 1. Jän­ner 2020 10 Mil­lio­nen Euro in den SVB-Hono­rar­ka­ta­log inves­tiert wer­den, womit bereits ein Drit­tel des Weges beschrit­ten sein wird. 2021 wer­den die Tarife um die Infla­ti­ons­rate erhöht, 2022 folgt das zweite Drit­tel in der Höhe von eben­falls 10 Mil­lio­nen Euro, und in den Jah­ren 2023 und 2024 der noch offene Rest. „Dabei han­delt es sich wohl­ge­merkt nicht um eine finan­zi­elle Umschich­tung, son­dern um fri­sches Geld, das in die Tarife der SVB fließt, damit spä­tes­tens am 1. Jän­ner 2024 nur noch ein Hono­rar­ka­ta­log exis­tiert und damit Tari­fi­den­ti­tät besteht“, sagt Steinhart.

Zusätz­lich konnte ver­ein­bart wer­den, dass alle Ver­trags­ärz­tin­nen und ‑ärzte der SVA, die bis­her kei­nen SVB- oder GKK-Ein­zel­ver­trag hat­ten, nun auch berech­tigt sind, SVB-Ver­si­cherte abzu­re­chen, und umgekehrt.

Eben­falls beschlos­sen wurde, dass alle sei­tens der SVB oder SVA gegen­über nie­der­ge­las­se­nen Ver­trags­ärz­ten per 31.12.2019 bestehen­den ver­trag­li­chen Rege­lun­gen von der neuen SVS über­nom­men wer­den: also vor allem Rege­lun­gen für Bereit­schafts­dienste, regio­nale Son­der­ver­ein­ba­run­gen,
Junior Check, etc.

„Hier haben wir ein Ergeb­nis erzielt, das inner­halb von nur weni­gen Jah­ren eine Anpas­sung an den höhe­ren Tarif geschafft hat. Wir sehen das auch als gelun­ge­nen Pro­be­lauf im Vor­feld der weit kom­ple­xe­ren Ver­hand­lun­gen zur Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kasse“, sagt Stein­hart. „Wir wis­sen sehr genau, wo wir hin­wol­len. Wir wer­den unsere gesamte medi­zi­ni­sche Kom­pe­tenz ein­brin­gen, um einen moder­nen Leis­tungs­ka­ta­log zu erstel­len. Er soll alle Leis­tun­gen abbil­den, die in den Arzt­pra­xen erbracht wer­den, und letzt­lich die ent­spre­chen­den Hono­rare beinhalten.“

Die Chan­cen, so Stein­hart, stün­den gut für eine Moder­ni­sie­rung des Hono­rar­sys­tems und für mehr Kos­ten- und Leis­tungs­ge­rech­tig­keit. Jeder Bür­ger sollte die­sel­ben Leis­tun­gen bekom­men, unab­hän­gig von sei­nem Wohn­ort. „Das wäre ein zen­tra­les Ele­ment einer Kas­sen­re­form, die sich als gro­ßer Wurf ver­steht“, so Stein­hart. „Das damit ver­bun­dene Mehr an Gesund­heits­leis­tung sollte der Regie­rung ent­spre­chende Inves­ti­tio­nen in unser Gesund­heits­sys­tem wert sein.“

Das Zusatz­über­ein­kom­men mit der BVA *)

  • Tarif­va­lo­ri­sie­rung um 2,3% (aus­ge­nom­men Labor)
  • Bei­be­hal­tung der bestehen­den Abrech­nungs­mög­lich­kei­ten aller Labor­pa­ra­me­ter bis 31.12.2019. Aus­ge­nom­men Ver­trags­ärzte mit einem Ein­zel­ver­trag mit Gül­tig­keit nach dem 31.12.2015 gilt die Fach­ge­biets­be­schrän­kung sofort.
  • Eige­ner Abschnitt für Kin­der­heil­kunde im Honorarkatalog.
  • Neu für die Fach­gruppe Kin­der- und Jugend­heil­kunde: Die Posi­tion 34z Soma­to­gramm wird mit 9 Punk­ten in maximal 30% der Fälle im Quar­tal in den Kata­log neu aufgenommen.
  • Ein­füh­rung eines Pathologiekataloges
  • Die Posi­tio­nen 12.01 (Nativ­prä­pa­rat) und 12.07 (Pilz­kul­tu­ren) sind für alle Der­ma­to­lo­gin­nen und Der­ma­to­lo­gen abrechenbar.
  • Die Posi­tion 12.12 (Keim­zahl­be­stim­mung) wur­den für die Uro­lo­gin­nen und Uro­lo­gen in den Ordi­na­ti­ons­la­bor­ka­ta­log aufgenommen.
  • Zuschuss zur eMe­di­ka­tion für Nicht-GKK-Ärz­tin­nen und ‑Ärzte in Höhe von € 20 monat­lich (bei tat­säch­li­cher Nut­zung und nach Antragstellung)
  • Zuschuss zu eKOS für Nicht-GKK-Ärz­tin­nen und ‑Ärzte in Höhe von € 4 monat­lich (bei tat­säch­li­cher Nut­zung und Antragstellung)
  • Zuschlag für die BKFP-Bera­tung in Höhe von € 3 für Fach­ärz­tin­nen und ‑ärzte für Frau­en­heil­kunde und Geburts­hilfe und Ärz­tin­nen und Ärzte für Allgemeinmedizin.
  • Ver­ein­fachte KM-Geld-Rege­lung für Haus­be­su­che ana­log zur SVA.

*) Für den Zeit­raum 1.4.2019 bis 31.12.2019

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 6 /​25.03.2019