Impf­pflicht: Den Bei­spie­len folgen

15.12.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Der Blick in andere euro­päi­sche Län­der zeigt: Die Impf­pflicht ist eine not­wen­dige Maß­nahme, um Durch­imp­fungs­ra­ten zu erhö­hen. Ein­mal mehr for­dert die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer daher die Impf­pflicht für alle im Gra­tis­impf­kon­zept ver­an­ker­ten Imp­fun­gen.

Sophie Nie­denzu

Die Ent­schei­dung erfolgte mit kla­rer Mehr­heit: Ab 1. März 2020 tritt in Deutsch­land die Masern-Impf­pflicht für Kin­der­ta­ges­stät­ten, Schu­len, andere Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen, bei der Tages­pflege und in Flücht­lings­un­ter­künf­ten in Kraft. Bei Ver­stö­ßen dro­hen bis zu 2.500 Euro Strafe. Damit ist Deutsch­land neben Frank­reich und Ita­lien ein wei­te­res Land, das auf die stei­gen­den Masern-Krank­heits­fälle mit einer Impf­pflicht reagiert. Laut WHO gab es 2017 welt­weit einen Anstieg um 30 Pro­zent. Allein in Europa wur­den bis Juni 2019 rund 90.000 Fälle bekannt. Damit habe sich die Zahl der Erkran­kun­gen gegen­über dem Ver­gleichs­zeit­raum 2018 ver­dop­pelt. In Öster­reich wur­den bis Anfang Novem­ber 146 Fälle doku­men­tiert, davon ste­hen
12 Pro­zent in Zusam­men­hang mit dem Gesund­heits­per­so­nal. Zum Ver­gleich: 2018 waren es noch 77 Erkrankungen. 

In Ita­lien wurde als Reak­tion auf 5.402 Masern­er­kran­kun­gen 2017 die Impf­pflicht um MMR plus Vari­zel­len aus­ge­wei­tet. Seit­dem sind die Masern­fälle um die Hälfte redu­ziert wor­den, die Durch­imp­fungs­rate stieg von 86 auf 94 Pro­zent an. „Wir sehen, dass die Impf­pflicht bei den Nach­bar­län­dern funk­tio­niert“, sagt Rudolf Schmitz­ber­ger, Lei­ter des ÖÄK-Impf­re­fe­ra­tes. Er ver­weist auf den ÖÄK-For­de­rungs­ka­ta­log, in dem die Impf­pflicht für alle im Gra­tis­impf­kon­zept ver­an­ker­ten Imp­fun­gen als not­wen­dige Maß­nahme ange­führt ist. Ein ver­pflich­ten­der auf­rech­ter Impf­schutz vor dem Ein­tritt in Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen wie Kin­der­gär­ten, Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten sei ein wesent­li­cher Punkt im Kampf gegen Masern. Auch in Gesund­heits­be­ru­fen tätige Per­so­nen müss­ten auf einen auf­rech­ten Impf­sta­tus ach­ten. Neben der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer tre­ten wei­tere Insti­tu­tio­nen für eine Impf­pflicht in ver­schie­de­nem Aus­maß ein: das Heb­am­men­gre­mium und die öster­rei­chi­sche Bio­ethik­kom­mis­sion for­dern eine gene­relle Impf­pflicht, der Dach­ver­band geho­be­ner medi­zi­nisch-tech­ni­scher Berufe eine Impf­pflicht beim Gesund­heits­per­so­nal, der Haupt­ver­band der Öster­rei­chi­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­träge eine ver­pflich­tende MMR-Imp­fung, Volks- und Pati­en­ten­an­wälte eine Masern-Imp­fung spe­zi­ell für das Gesund­heits­per­so­nal.

Beglei­tende Maßnahmen

Um die Durch­imp­fungs­ra­ten zu stei­gern, sollte zudem Infor­ma­tion und Auf­klä­rung inten­si­viert wer­den, bei­spiels­weise im Rah­men des Mut­ter-Kind-Pas­ses. Diese zeit­auf­wän­dige Impf­in­for­ma­tion müsse jedoch auch hono­riert wer­den. „Der Stel­len­wert der Imp­fung als effek­ti­ver Schutz vor Krank­hei­ten muss wie­der als all­ge­mei­ner Wert akzep­tiert wer­den“, betont Schmitz­ber­ger, auch im Hin­blick auf die ethi­sche Ver­ant­wor­tung, denn eine Imp­fung sei nicht nur Eigen­schutz, son­dern schütze auch die Umge­bung. Dazu gehö­ren auch Säug­linge oder immun­sup­p­ri­mierte Men­schen, die auf die Her­den­im­mu­ni­tät ange­wie­sen sind. Auch die recht­li­che Grund­lage sei ein­deu­tig: „Eltern und Kin­der haben im Rah­men des UN-Rechts, der Men­schen­rechts­kon­ven­tion und des Ver­fas­sungs­rechts ein Recht auf die beste Gesund­heits­vor­sorge, und dazu zählt auch das Imp­fen.“ Ebenso müsste auf inter­na­tio­na­ler und euro­päi­scher Ebene mit Inter­net­diens­ten wie Google und Face­book koope­riert wer­den, mit dem Ziel, Impf­in­for­ma­tio­nen mit hoher Qua­li­tät höher zu rei­hen als es bis­her der Fall ist. „Die Kom­bi­na­tion aus Impf­pflicht und beglei­ten­den Maß­nah­men ist not­wen­dig, um die Durch­imp­fungs­ra­ten lang­fris­tig zu erhö­hen“, ist Schmitz­ber­ger über­zeugt. Eine Impf­licht ent­spre­che außer­dem auch dem Wil­len der Bevöl­ke­rung. In aktu­el­len Befra­gun­gen spra­chen sich eine Mehr­heit der Teil­neh­mer für eine Impf­pflicht aus. 


Öster­rei­chi­scher Impf­tag 2020

Imp­fen in All­tags- und Aus­nah­me­si­tua­tio­nen ist das Motto des kom­men­den Impf­ta­ges am 18. Jän­ner 2020, der wie­der gemein­sam von der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte und der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien, in Koope­ra­tion mit der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer und der Öster­rei­chi­schen Apo­the­ker­kam­mer ver­an­stal­tet wird. Nicht zuletzt auf­grund der stei­gen­den Anzahl an Maser­fäl­len 2019 wird ein Schwer­punkt die Impf­pflicht auf euro­päi­scher Ebene sein.

Wann: 18. Jän­ner 2020; 8h bis 17h
Wo: Aus­tria Cen­ter Vienna, Bruno-Krei­sky-Platz 1, 1220 Wien
Wis­sen­schaft­li­che Lei­tung: Univ. Prof. Dr. Ursula Wie­der­mann-Schmidt
Anmel­dung und Infor­ma­tion: www.impftag.at

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2019