Inter­view Johan­nes Stein­hart: „Es gilt, genau hinzuschauen“

10.02.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


In mona­te­lan­ger Arbeit erstellte eine hoch­ka­rä­tig besetzte Taskforce einen Eva­lu­ie­rungs­be­richt zum ELGA e‑Befund. Die­ser beinhal­tet eine To-do-Liste mit zahl­rei­chen Punk­ten, ÖÄK-Vize­prä­si­dent Dr. Johan­nes Stein­hart zeigt auf, wor­auf es jetzt ankommt.
Sascha Bunda

Zur Befund-ELGA liegt jetzt ein vom ELGA-Koor­di­nie­rungs­aus­schuss prä­sen­tier­ter Maß­nah­men­ka­ta­log vor. Was ist hier der Stand der Dinge?
Es ist Bewe­gung in die Ent­wick­lun­gen um das lang­jäh­rige Sor­gen­kind ELGA e‑Befunde gekom­men. Gesund­heits­mi­nis­te­rin Har­tin­ger-Klein ver­dient Aner­ken­nung dafür, ihre Ankün­di­gung umge­setzt und eine Rundum-Eva­lu­ie­rung bei der ELGA GmbH beauf­tragt zu haben. Die „Taskforce e‑Befund Eva­lu­ie­rung“ hat auf der Grund­lage von Inter­views mit Ärz­ten und Pro­dukt­an­bie­tern sowie der Exper­tise von Fach­leu­ten aus den unter­schied­li­chen betrof­fe­nen Berei­chen – auch der Ärz­te­kam­mer – einen umfas­sen­den Maß­nah­men­ka­ta­log zur Sanie­rung der Befund-ELGA erar­bei­tet. Der soll jetzt umge­setzt wer­den. Das ist viel mehr, als in den Jah­ren zuvor in die­sem Bereich pas­siert ist. 

Was sind die Schwer­punkte die­ses Sanie­rungs­ka­ta­logs?
Im Kern wur­den fünf grund­sätz­li­che stra­te­gi­sche Anfor­de­run­gen an ELGA e‑Befunde defi­niert: die Voll­stän­dig­keit und Über­sicht­lich­keit, die tech­ni­sche Qua­li­tät der e‑Befunde, ein mini­ma­ler Zeit­auf­wand und mehr Ver­trauen in ELGA. Die Ergeb­nisse decken sich im Übri­gen wei­test­ge­hend mit den Kri­tik­punk­ten und For­de­run­gen der Ärz­te­kam­mer, die wir an frü­here Gesund­heits­mi­nis­ter gerich­tet haben.

Wel­che Mini­mal­an­for­de­run­gen müs­sen erfüllt sein, damit die Ärz­te­ver­tre­tung ELGA e‑Befunde zustim­men kann?
Neben einem opti­ma­len Daten­schutz und einer ver­bind­li­chen Klä­rung der Finan­zie­rung gibt es aus mei­ner Sicht einen Kata­log von tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen, die pro­fes­sio­nell umge­setzt wer­den müs­sen, damit die Ärz­te­schaft ELGA e‑Befunde befür­wor­ten kann.

Wel­che sind das in Hin­blick auf die Benut­zer­freund­lich­keit?
Die Daten­auf­be­rei­tung muss in struk­tu­rier­ter Weise erfol­gen, alle Infor­ma­tio­nen müs­sen stan­dar­di­siert am glei­chen defi­nier­ten Ort zu fin­den sein. Wir brau­chen eine über­sicht­li­che und den­noch platz­spa­rende, kom­pakte Dar­stel­lung der gut struk­tu­rier­ten e‑Befunde. Unab­ding­bar ist eine auto­ma­tisch erstellte Zusam­men­fas­sung von Befun­den im Sinne einer „Pati­ent-Sum­mary“. Und der ärzt­li­che Zeit­auf­wand für ELGA muss mini­miert wer­den. Nicht zuletzt müs­sen die ELGA-Daten unkom­pli­ziert in die Arzt­soft­ware inte­grier­bar sein und es muss sicher­ge­stellt sein, dass ELGA in den Arzt­pra­xen tech­nisch ver­füg­bar ist.

Ihre Min­dest­an­sprü­che bezüg­lich der Infor­ma­ti­ons­voll­stän­dig­keit?
Wir leh­nen das situa­tive Opt out, den „Wider­spruch im Anlass­fall“ durch Pati­en­ten ab, weil das zu Lücken­haf­tig­keit der Doku­men­ta­tion in ELGA führt. Ärzte sol­len dar­über hin­aus auf einen Blick erken­nen kön­nen, wenn ein Pati­ent Infor­ma­tio­nen aus ELGA gelöscht hat, um gege­be­nen­falls nach­fra­gen zu kön­nen. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass sie von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus­ge­hen müs­sen. Und schließ­lich müs­sen Pri­vat­spi­tä­ler und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in die Befund-ELGA ein­ge­bun­den wer­den, damit die Voll­stän­dig­keit der Infor­ma­tio­nen gewähr­leis­tet ist.

Wenn alle genann­ten Ansprü­che erfüllt sind, kön­nen Sie der Befund-ELGA zustim­men?
Das sind aus heu­ti­ger Sicht die Mini­mal­an­sprü­che. In lau­fen­den Pro­zes­sen kann natür­lich nie­mals aus­ge­schlos­sen wer­den, dass wei­tere Kri­te­rien auf­tau­chen. Jeden­falls gilt es, genau hin­zu­schauen, wel­che For­de­run­gen wie umge­setzt wer­den und wel­che dro­hen, in Ver­ges­sen­heit zu geraten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2019