Interview Johannes Steinhart: „Es gilt, genau hinzuschauen“

10.02.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


In monatelanger Arbeit erstellte eine hochkarätig besetzte Taskforce einen Evaluierungsbericht zum ELGA e-Befund. Dieser beinhaltet eine To-do-Liste mit zahlreichen Punkten, ÖÄK-Vizepräsident Dr. Johannes Steinhart zeigt auf, worauf es jetzt ankommt.
Sascha Bunda

Zur Befund-ELGA liegt jetzt ein vom ELGA-Koordinierungsausschuss präsentierter Maßnahmenkatalog vor. Was ist hier der Stand der Dinge?
Es ist Bewegung in die Entwicklungen um das langjährige Sorgenkind ELGA e-Befunde gekommen. Gesundheitsministerin Hartinger-Klein verdient Anerkennung dafür, ihre Ankündigung umgesetzt und eine Rundum-Evaluierung bei der ELGA GmbH beauftragt zu haben. Die „Taskforce e-Befund Evaluierung“ hat auf der Grundlage von Interviews mit Ärzten und Produktanbietern sowie der Expertise von Fachleuten aus den unterschiedlichen betroffenen Bereichen – auch der Ärztekammer – einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Sanierung der Befund-ELGA erarbeitet. Der soll jetzt umgesetzt werden. Das ist viel mehr, als in den Jahren zuvor in diesem Bereich passiert ist.

Was sind die Schwerpunkte dieses Sanierungskatalogs?
Im Kern wurden fünf grundsätzliche strategische Anforderungen an ELGA e-Befunde definiert: die Vollständigkeit und Übersichtlichkeit, die technische Qualität der e-Befunde, ein minimaler Zeitaufwand und mehr Vertrauen in ELGA. Die Ergebnisse decken sich im Übrigen weitestgehend mit den Kritikpunkten und Forderungen der Ärztekammer, die wir an frühere Gesundheitsminister gerichtet haben.

Welche Minimalanforderungen müssen erfüllt sein, damit die Ärztevertretung ELGA e-Befunde zustimmen kann?
Neben einem optimalen Datenschutz und einer verbindlichen Klärung der Finanzierung gibt es aus meiner Sicht einen Katalog von technischen Mindestanforderungen, die professionell umgesetzt werden müssen, damit die Ärzteschaft ELGA e-Befunde befürworten kann.

Welche sind das in Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit?
Die Datenaufbereitung muss in strukturierter Weise erfolgen, alle Informationen müssen standardisiert am gleichen definierten Ort zu finden sein. Wir brauchen eine übersichtliche und dennoch platzsparende, kompakte Darstellung der gut strukturierten e-Befunde. Unabdingbar ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung von Befunden im Sinne einer „Patient-Summary“. Und der ärztliche Zeitaufwand für ELGA muss minimiert werden. Nicht zuletzt müssen die ELGA-Daten unkompliziert in die Arztsoftware integrierbar sein und es muss sichergestellt sein, dass ELGA in den Arztpraxen technisch verfügbar ist.

Ihre Mindestansprüche bezüglich der Informationsvollständigkeit?
Wir lehnen das situative Opt out, den „Widerspruch im Anlassfall“ durch Patienten ab, weil das zu Lückenhaftigkeit der Dokumentation in ELGA führt. Ärzte sollen darüber hinaus auf einen Blick erkennen können, wenn ein Patient Informationen aus ELGA gelöscht hat, um gegebenenfalls nachfragen zu können. Damit soll verhindert werden, dass sie von falschen Voraussetzungen ausgehen müssen. Und schließlich müssen Privatspitäler und Pflegeeinrichtungen in die Befund-ELGA eingebunden werden, damit die Vollständigkeit der Informationen gewährleistet ist.

Wenn alle genannten Ansprüche erfüllt sind, können Sie der Befund-ELGA zustimmen?
Das sind aus heutiger Sicht die Minimalansprüche. In laufenden Prozessen kann natürlich niemals ausgeschlossen werden, dass weitere Kriterien auftauchen. Jedenfalls gilt es, genau hinzuschauen, welche Forderungen wie umgesetzt werden und welche drohen, in Vergessenheit zu geraten.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2019