BKNÄ: Mehr ärzt­li­che Haus­apo­the­ken gefordert

15.12.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Von 2009 bis 2018 wur­den in Öster­reich 62 ärzt­li­che Haus­apo­the­ken geschlos­sen, mit zum Teil fata­len Fol­gen für die länd­li­che Gesund­heits­ver­sor­gung. Die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer for­dert eine Libe­ra­li­sie­rung des Apo­the­ken­ge­set­zes, das Ende der Kilo­me­ter-Min­dest­grenze
und ein dua­les System.

„Wir steu­ern bei der Arz­nei­mit­tel- und Gesund­heits­ver­sor­gung in länd­li­chen Regio­nen gera­de­wegs auf eine Ver­sor­gungs­krise zu, wenn nicht bald etwas Wirk­sa­mes pas­siert“, sagte Johan­nes Stein­hart, Obmann der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte und Vize­prä­si­dent der ÖÄK, im Novem­ber auf einer Pres­se­kon­fe­renz in Wien. „Die Wei­chen müs­sen drin­gend neu gestellt werden.

“Ein wesent­li­ches Pro­blem dabei ist, dass die Grün­dun­gen neuer öffent­li­cher Apo­the­ken in länd­li­chen Regio­nen zu einem Zusper­ren ärzt­li­cher Haus­apo­the­ken füh­ren. Es gibt davon heute um 102 weni­ger als noch vor 20 Jah­ren. Allein in den Jah­ren 2009 bis 2018 wur­den in Öster­reich 155 öffent­li­che Apo­the­ken neu eröff­net, jedoch 62 ärzt­li­che Haus­apo­the­ken geschlos­sen. (Quelle: Bun­des­wett­be­werbs­be­hörde) Das Apo­the­ken­ge­setz schreibt bekannt­lich vor, dass in Gemein­den ärzt­li­che Haus­apo­the­ken zusper­ren müs­sen, wenn ihr Abstand zur neu gegrün­de­ten öffent­li­chen Apo­theke weni­ger als vier Kilo­me­ter betragt.

Poli­tik darf nicht taten­los zuschauen

„Dabei tritt oft ein fata­ler Pro­zess in Kraft“, so Stein­hart. Viele der auf dem Land neu­eröff­ne­ten Apo­the­ken gera­ten, nach­dem sie ärzt­li­che Haus­apo­the­ken ver­drängt haben, selbst in wirt­schaft­li­che Bedräng­nis und sind vom Zusper­ren bedroht. Weil es dann in der Gemeinde keine Kas­sen­arzt-Pra­xis mit Haus­apo­theke mehr gibt, wan­dern Ärzte häu­fig ab und es wird es noch schwie­ri­ger, einen nie­der­las­sungs­wil­li­gen Nach­fol­ger zu fin­den. „Wenn aber nie­mand mehr Medi­ka­mente ver­schreibt, kann sie auch nie­mand mehr ver­kau­fen – zum Nach­teil auch der Apo­theke“, sagt Stein­hart. „Diese Nega­tiv­spi­rale dreht sich, in unter­schied­li­chem Tempo, gegen­wär­tig in sehr vie­len länd­li­chen Regio­nen. Das Nach­se­hen haben die Bewoh­ner, und ganz beson­ders kranke, immo­bile und alte Men­schen. Hier dür­fen Gesund­heits­po­li­tik und Gesetz­ge­ber nicht län­ger taten­los zuschauen.“ 

Dass die Bevöl­ke­rung Haus­apo­the­ken aus­ge­spro­chen schätzt, zeigte zuletzt ein­mal mehr eine von OGM durch­ge­führte Befra­gung von 1.500 Per­so­nen, die in der ORF-Sen­dung kon­kret vor­ge­stellt wurde: 64 Pro­zent der Befrag­ten hal­ten Haus­apo­the­ken für sinn­voll und nur 19 Pro­zent für nicht sinnvoll. 

Lan­des­weit gibt es der­zeit 1.438 von Apo­the­kern geführte Apo­the­ken und 794 ärzt­li­che Haus­apo­the­ken. „In Gemein­den mit bis zu 5.000 Ein­woh­nern wurde und wird die ärzt­li­che und phar­ma­zeu­ti­sche Ver­sor­gung über­wie­gend durch All­ge­mein­me­di­zi­ner mit ärzt­li­cher Haus­apo­theke wahr­ge­nom­men“, erklärt Sil­ves­ter Hut­grab­ner, Lei­ter des Refe­ra­tes für Land­me­di­zin und Haus­apo­the­ken der ÖÄK. Ins­ge­samt betrei­ben 21 Pro­zent der All­ge­mein­me­di­zi­ner mit Kas­sen­ver­trag eine Haus­apo­theke. In Gemein­den mit bis zu 1.000 Ein­woh­nern sind es 74 Pro­zent, in Gemein­den mit 1.000 bis 5.000 Ein­woh­nern 44 Pro­zent. „Ärzt­li­che Haus­apo­the­ken sind eine kos­ten­güns­tige, effek­tive, pati­en­ten­freund­li­che und wohn­ort­nahe Lösung, die enorme öko­lo­gi­sche Vor­teile hat, weil jedes Jahr Mil­lio­nen Kilo­me­ter auf dem Weg zu einer Apo­theke weg­fal­len“, so Hutgrabner. 

Nega­tiv-Trend verschärft

Jede zweite der neuen öffent­li­chen Apo­the­ken wur­den 2009 bis 2018 in Gemein­den mit 1.000 bis 5.000 Ein­woh­nern eröff­net. Beson­ders dort kam es durch die Neu­eröff­nun­gen zu einer Ver­drän­gung bestehen­der ärzt­li­cher Haus­apo­the­ken. Hut­grab­ner: „Diese Ent­wick­lung ver­schärft einen nega­ti­ven Trend, denn unver­sorgte Gemein­den lie­gen sehr oft in länd­li­chen Regio­nen. 61 Pro­zent der Gemein­den ohne Haus- oder öffent­li­che Apo­theke und 66 Pro­zent der Gemein­den ohne Kas­sen­arzt lie­gen auf dem Land.“ 

Ärzt­li­che Haus­apo­the­ken sind nicht nur ver­sor­gungs­re­le­vant, son­dern bedeu­ten außer­dem für Land­ärzte einen unent­behr­li­chen und exis­tenz­si­chern­den Ein­kom­mens­be­stand­teil. Gibt es also in einer Gegend keine Haus­apo­theke mehr, so ver­rin­gert das die Attrak­ti­vi­tät der Nie­der­las­sung als Land­arzt. „In Zei­ten des Ärz­te­man­gels und ganz beson­ders des Land­arzt­man­gels ist das ein beträcht­li­cher zusätz­li­cher Nach­teil“, sagt Hutgrabner.

Dazu kommt, dass nahezu alle wirt­schaft­lich erfolg­ver­spre­chen­den Stand­orte für öffent­li­che Apo­the­ken in den Städ­ten und grö­ße­ren Gemein­den inzwi­schen besetzt sind. Auch Apo­the­ker ste­hen vor einer Pen­si­ons­welle und suchen Nach­fol­ger. „Die gefor­der­ten Ablö­se­sum­men kön­nen sich junge nie­der­las­sungs­wil­lige Apo­the­ker viel­fach nicht leis­ten. Jeder neue poten­ti­elle Stand­ort ist recht­lich heiß umkämpft, denn bestehende Apo­the­ken dür­fen nicht unter ein Ver­sor­gungs­po­ten­tial von 5.500 Bewoh­ner fal­len. Das bedeu­tet auch hohe Anwalts­kos­ten“, erklärt Hut­grab­ner. „Wol­len sich ange­stellte Apo­the­ker selb­stän­dig machen, sind sie prak­tisch gezwun­gen, in klei­nere Gemein­den auszuweichen.

“Jedoch rech­net sich dort der Betrieb einer öffent­li­chen Apo­theke nur dann, wenn der Umsatz zumin­dest einer, bes­ser von zwei Haus­apo­the­ken abge­schöpft wer­den kann. Und trotz­dem könne es für die neuen Apo­the­ken eng wer­den, sagt Hut­grab­ner: „Zuletzt beklagte die Apo­the­ker­kam­mer, dass vor allem außer­halb der Bal­lungs­zen­tren der Fort­be­stand vie­ler Apo­the­ken gefähr­det sei.“ 

Schlimms­ten Falls gibt es letzt­lich in so einer Gemeinde weder eine ärzt­li­che Haus­apo­theke, noch einen Arzt, noch eine öffent­li­che Apotheke.

Ver­drän­gung der Hausapotheken

Das zugrun­de­lie­gende Pro­blem ist, dass der Ver­drän­gungs­wett­be­werb zwi­schen den öffent­li­chen Apo­the­ken aus gesetz­li­chen Grün­den immer zu Las­ten der ärzt­li­chen Haus­apo­the­ken geht, die zusper­ren müs­sen, wenn sich eine öffent­li­che Apo­theke in der Nähe nie­der­lässt. „Ärzt­li­che Haus­apo­the­ken sind beson­ders in länd­li­chen Regio­nen eine ein­fa­che und sehr gut geeig­nete Lösung für ein zuneh­men­des Ver­sor­gungs­pro­blem, doch lei­der gibt es davon viel zu Wenige. Wir brau­chen unbe­dingt mehr davon“, so Hut­grab­ner. „Dem kran­ken Pati­en­ten hilft es am bes­ten, wenn er die erfor­der­li­chen Medi­ka­mente direkt im Anschluss an die ärzt­li­che Behand­lung bekommt, und nicht erst viele Kilo­me­ter bis zur nächs­ten Apo­theke zurück­le­gen muss.“

Maß­nah­men gegen Hausapotheken-Sterben

„Der Trend zum Haus­apo­the­ken-Ster­ben und des­sen nega­tive Aus­wir­kun­gen auf die Gesund­heits­ver­sor­gung ist äußerst alar­mie­rend und muss unbe­dingt gestoppt wer­den“, so Ärz­te­kam­mer-Vize­prä­si­dent Stein­hart. Dafür emp­fiehlt er eine Reihe von Maßnahmen:

  • Erstre­bens­wert im Sinne einer bes­se­ren Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung sei ein dua­les Sys­tem, also ein kun­den­freund­li­ches Neben- und Mit­ein­an­der von öffent­li­chen Apo­the­ken und ärzt­li­chen Hausapotheken.
  • Das Apo­the­ken­ge­setz müsse völ­lig über­ar­bei­tet und zeit­ge­mäß ange­passt und libe­ra­li­siert werden.
  • Der strenge Gebiets­schutz für öffent­li­che Apo­the­ken sei ein Ana­chro­nis­mus auf Kos­ten der Gesund­heits­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum. Er gehöre im Sinne eines fai­ren und ver­sor­gungs­ori­en­tier­ten Wett­be­werbs abgeschafft.
  • Die im Apo­the­ken­ge­setz fest­ge­schrie­be­nen Min­dest­ent­fer­nun­gen zwi­schen ärzt­li­chen Haus­apo­the­ken und öffent­li­chen Apo­the­ken, wonach andern­falls Haus­apo­the­ken zusper­ren müs­sen, seien ersatz­los zu streichen.

„Wir unter­stüt­zen im Wesent­li­chen die Emp­feh­lun­gen der Bun­des­wett­be­werbs­be­hörde zu einer Libe­ra­li­sie­rung des Medi­ka­men­ten­ver­kaufs und einer Lösung, die den heu­ti­gen Struk­tu­ren gerecht wird“, so Stein­hart. „Maß­stab für all­fäl­lige Rege­lun­gen muss der reale Bedarf der Bevöl­ke­rung sein, und nicht das wirt­schaft­li­che Inter­esse der Apothekenbranche.“ 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2019