Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation: Papierlos und transparent

15.07.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Die Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation, kurz: ASV, der Österreichischen Ärztekammer, dokumentiert die Ausbildungszeiten.

Sophie Niedenzu

Neben der neuen Struktur mit der neunmonatigen Basisausbildung und einer daran anschließenden allgemeinmedizinischen oder fachärztlichen Ausbildung, wurde mit der neuen Ärzteausbildungsordnung von 2015 auch neue Transparenz geschaffen. Die Dokumentation der Ausbildungszeiten erfolgt seit 1. Juli 2015 mit Hilfe einer Online-Applikation. Seitdem müssen die Ausbildungsstätten innerhalb eines Monats den Ausbildungsstatus ihrer angestellten Ärzte in Ausbildung pro Abteilung an die Österreichische Ärztekammer melden – via Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV). Erfasst werden: Beginn, Wechsel, Unterbrechung, Änderung des Ausbildungsausmaßes, Abschluss der Basisausbildung beziehungsweise der allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Ausbildung. Zusammen mit den Rasterzeugnissen dient diese elektronisch erfasste Dokumentation dem Ausbildungsnachweis. Ausschlaggebend für die Berechnung, wie viele Ärzte in Ausbildung gleichzeitig auf einer Abteilung angestellt sein können, sind beispielsweise die Anzahl der Fachärzte für die Anleitung und Aufsicht der Ärzte in Ausbildung, das Ausbildungskonzept, ein vorhandener Pflegedienst zur Übernahme ärztlich delegierter Tätigkeiten sowie das jeweilige Leistungsspektrum der Abteilung, etwa die Anzahl der Operationen und medizinischer Geräte. Eine Übersicht über die Zahl der freigegebenen Ausbildungsplätze pro Abteilung ist auf der ÖÄK-Webseite unter https://www.aerztekammer.at/ausbildungsstaettenverzeichnis zu finden.

Mit der ASV erhalten Ärzte in Ausbildung nach AÄO 2015 eine lückenlose Auflistung ihrer Meldungen. Ärzte in Ausbildung nach ÄAO 2006 und früher sind auf jener Stelle erstmals in der ASV erfasst, auf welcher sie sich zum Stichtag 1. Juli 2015 befanden. Frühere Stellenbelegungen können, müssen aber nicht online nachgemeldet werden. Ärzte in Ausbildung können die Details zu ihrer Ausbildung über das Online-Fortbildungskonto der ÖÄK, www.meindfp.at, einsehen. Wer über kein Fortbildungskonto verfügt, kann ein solches ebenfalls über www.meindfp.at beantragen beziehungsweise sich dort registrieren lassen.

Unter dem Menüpunkt „Ausbildung – Ihre Meldungen“ werden die entsprechenden Ausbildungsstellenmeldungen angezeigt. Neben einer technischen Stellen-Identifikationsnummer werden Ausbildungsstätte beziehungsweise Abteilung, die gültige Ausbildungsordnung, das Fach sowie Zeitraum der Meldung und anrechenbares Ausbildungsausmaß angezeigt. Im System werden grundsätzlich keine Meldungen gelöscht, sondern die Veränderungen protokolliert. Wer Fragen zu Meldungen hat, sollte sich direkt an den Träger wenden. Die Akademie der Ärzte kann diese Daten aus Datenschutzgründen nicht einsehen. Mit der ASV gelang ein Meilenstein in puncto Transparenz. Jeder Arzt in Ausbildung hat seitdem vollen Einblick in den Ausbildungsverlauf und kann bei Unklarheiten rasch reagieren.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2019