Pri­mär­ver­sor­gung: Ärzte infor­mie­ren, inter­es­sie­ren und motivieren

15.07.2018 | Themen


Bis 2020 sol­len in Öster­reich 75 Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten (PVE) ent­ste­hen, die Ärz­tin­nen und Ärz­ten neue Mög­lich­kei­ten eröff­nen, ihren Beruf aus­zu­üben. Eine vom Minis­te­rium beauf­tragte Exper­ten­gruppe erstellt der­zeit dif­fe­ren­zierte Mus­ter für das künf­tige Innen­le­ben von PVEs. Diese Mus­ter wer­den allen Inter­es­sier­ten kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt.
Karl­heinz Kux*

Das Pri­mär­ver­sor­gungs­ge­setzt 2017 bringt für Ärz­tin­nen und Ärzte für All­ge­mein­me­di­zin neue, inter­es­sante und erwei­terte Berufsausübungsmöglichkeiten: 

• mul­ti­pro­fes­sio­nelle und inter­dis­zi­pli­näre Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten, an einem Stand­ort oder an meh­re­ren ver­bun­de­nen Stand­or­ten als Netz­werke;
• mit einem Kern­team bestehend aus Ärz­tin­nen und Ärz­ten für All­ge­mein­me­di­zin und Ange­hö­ri­gen des geho­be­nen Diens­tes für Gesund­heits- und Kran­ken­pflege;
• die­ses kann orts- und bedarfs­ab­hän­gig durch Fach­ärzte für Kin­der-und Jugend­heil­kunde und wei­tere Gesund­heits­be­rufe ver­stärkt wer­den;
• für die medi­zi­ni­sche, orga­ni­sa­to­ri­sche, elek­tro­ni­sche und recht­li­che Anfor­de­run­gen und Leis­tungs­um­fänge gesetz­lich defi­niert sind;
• die im Wege eines Ver­sor­gungs­kon­zep­tes in Hin­blick auf die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung im Ein­zugs­ge­biet zu erbrin­gen sind;
• die als Ein­heit nach Außen auf­tre­ten müs­sen und dem­zu­folge
• mit eige­ner Rechts­per­sön­lich­keit als Grup­pen­pra­xis in der Rechts­form einer Offe­nen Gesell­schaft (OG) oder einer Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH) oder als Pri­vate Kran­ken­an­stalt (PKA) oder als Ver­ein oder gar als Genos­sen­schaft aus­zu­ge­stal­ten sind. 

Dies sind die für die medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­gung wesent­li­chen Geset­zes­be­stim­mun­gen und Grund­la­gen. Und dies ist des­halb so neu, weil die im Ver­sor­gungs­kon­zept einer Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit defi­nier­ten Ver­sor­gungs­leis­tun­gen ver­bind­lich und voll­stän­dig zu erbrin­gen sind und zwar 

• als Vor­aus­set­zung für den Abschluss und die Wei­ter­füh­rung des/​der Kas­sen­ver­träge( s);
• in ver­bind­lich struk­tu­rier­ten, medi­zi­ni­schen, orga­ni­sa­to­ri­schen, elek­tro­ni­schen, recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen inter­nen Rege­lun­gen, Abläu­fen und Erfordernissen. 

Dies sind nicht uner­heb­li­che gesetz­li­che Anfor­de­run­gen und Pflich­ten, denen aber auch ent­spre­chende Rechte der Leis­tungs­er­brin­ger zu Grunde lie­gen: näm­lich s e l b s t ein Ver­sor­gungs­kon­zept für „das eigene Ein­zugs­ge­biet“ nach den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu erstel­len und es mit der Lan­des­ärz­te­kam­mer und der GKK zu ver­han­deln und zu ver­ein­ba­ren. Und Behand­lun­gen und Betreu­un­gen nach die­sen eige­nen Vor­stel­lun­gen und Ansprü­chen durchzuführen! 

Diese Gege­ben­hei­ten: gesetz­li­che Ziele und Vor­ga­ben – eige­nes Ver­sor­gungs­kon­zept zur Ver­ein­ba­rung von Kas­sen­ver­trä­gen – füh­ren zur Stär­kung inter­es­sier­ter Ärz­tin­nen und Ärzte für All­ge­mein­me­di­zin; und dies auch des­halb, weil bis 2020 in Öster­reich 75 PVEs ent­ste­hen sollen! 

PVEs müs­sen zwar im Regio­na­len Struk­tur­plan Gesund­heit (RSG) auf­ge­nom­me­nen wer­den, um in der Rea­li­tät ent­ste­hen zu kön­nen. Inter­es­sierte Ärz­tin­nen und Ärzte wer­den aber nicht unbe­dingt dar­auf war­ten müs­sen, ob und wann und wo dies geschieht; sie kön­nen selbst aktiv wer­den und mit einem Ver­sor­gungs­kon­zept an die Lan­des­ärz­te­kam­mer zur Grün­dung eines PVEs her­an­tre­ten. Denn „von oben herab“ wer­den keine 75 PVEs instal­liert wer­den kön­nen; es wird also erfor­der­lich sein, dass Ärz­tin­nen und Ärzte von sich aus initia­tiv werden. 

Um dies zu erleich­tern, hat das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit, Sozia­les, Gesund­heit und Kon­su­men­ten­schutz eine „Grün­dungs­in­itia­tive Pri­mär­ver­sor­gung“ gestar­tet, und eine Exper­ten­gruppe bestellt; dies, um für inter­es­sierte Ärz­tin­nen, Ärzte und Gesund­heits­be­rufe Hil­fe­stel­lung zu anwen­dungs­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen (Mus­ter) zu ent­wi­ckeln und kos­ten­los zur Ver­fü­gung zu stel­len und ihnen damit vor­ei­lige Bera­tungs- und Ent­wick­lungs­kos­ten zu ersparen. 

Erstellt wer­den von der Exper­ten­gruppe (siehe Fuß­note) dif­fe­ren­zierte Mus­ter für Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten an einem Stand­ort und Pri­mär­ver­sor­gungs­netz­werke für 

• ein Ver­sor­gungs­kon­zept medi­zi­nisch und elek­tro­nisch mit einer Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung für die interne Orga­ni­sa­tion;
• einen exter­nen Koope­ra­ti­ons­ver­trag mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern aus dem Ein­zugs­ge­biet;
• Dienst- und Werk­ver­träge;
• Mus­ter­ver­träge als Offene Gesell­schaft und GmbH oder in Ver­eins­form;
• steu­er­li­che Gesichts­punkte und betriebs­wirt­schaft­li­che Musterberechnungen. 

Dem Ver­sor­gungs­kon­zept kommt dabei eine zen­trale Bedeu­tung zu, ist es doch die aller­erste Vor­aus­set­zung für die Kas­sen­ver­träge. Die medi­zi­ni­sche Fra­ge­stel­lung sollte daher der erste Zugang für Ärz­tin­nen und Ärzte – even­tu­ell schon mit infrage kom­men­den diplo­mier­ten Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ger- Innen – sein, wenn sie sich für eine Tätig­keit in einem eige­nen PVE interessieren. 

Für junge Ärz­tin­nen und Ärzte für All­ge­mein­me­di­zin wird die erwei­terte ärzt­li­che Tätig­keit inter­es­sant sein; für die Älte­ren, die für die PVEs gebraucht wer­den, wohl auch die Team­ar­beit mit all ihren Vor­tei­len; und die ver­bes­serte, erleich­terte und (end­lich) betriebs­wirt­schaft­lich gerecht­fer­tigte Praxisübergabemöglichkeit. 

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit, Sozia­les, Gesund­heit und Kon­su­men­ten­schutz hat daher der Exper­ten­gruppe mit Zustim­mung des Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer ao.Univ. Prof. Tho­mas Sze­ke­res und des Bun­des­ku­ri­en­ob­man­nes und Vize­prä­si­den­ten MR Dr. Johan­nes Stein­hart den Auf­trag erteilt, Mus­ter für das zukünf­tige Innen­le­ben von PVEs zu erstel­len und inter­es­sier­ten Ärz­ten zur freien Ent­nahme und Ver­wen­dung zur Ver­fü­gung zu stel­len und ihnen damit auf­wen­dige Ent­wick­lungs­kos­ten zu erspa­ren bezie­hungs­weise zu reduzieren. 

*) Dr. Karl­heinz Kux, Pro­jekt­lei­ter Grün­dungs­in­itia­tive Primärversorgung/​Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit, Sozia­les, Gesund­heit und Konsumentenschutz 

Die Exper­ten­gruppe besteht aus: Dr. Karl­heinz Kux (Pro­jekt­lei­ter), Dr. Andreas Bern­hard (Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer), Mag. Chris­tian Kux (Rechts­an­walt) und Mag. Ste­fan Makas (Rechts­an­walt), Dr. Eva Pilz (Ärz­tin für All­ge­mein­me­di­zin), DI Michael Nöham­mer, (IT-Experte der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer).

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2018