Gut­ach­ter­ta­gung: Begut­ach­tete Demenz?

25.04.2018 | Themen


Mit den kura­ti­ven und gut­ach­ter­li­chen Aspek­ten bei Demenz befasst sich ein Vor­trag im Rah­men der dies­jäh­ri­gen Gut­ach­ter­ta­gung Anfang Mai in Graz.
Chris­tina Schaar

Aus der Sicht des Gut­ach­ters ist die Demenz vor allem im Bereich des Sach­wal­ter­schafts­rechts und bei der Pfle­ge­be­gut­ach­tung rele­vant“, betont Andreas Stein­bauer, bis vor kur­zem Bun­des­fach­grup­pen­ob­mann für Neu­ro­lo­gie in der ÖÄK. Bei der Demenz handle es sich um eine neu­ro­lo­gi­sche Erkran­kung, die oft – aber nicht immer – auch psy­chi­sche Sym­ptome auf­weise. Obwohl viele Pati­en­ten nach außen hin durch eine erhal­tene Fas­sade unauf­fäl­lig erschei­nen und bei Gesprä­chen oft leb­haft mit­dis­ku­tie­ren, sind sie trotz­dem völ­lig des­ori­en­tiert und kön­nen sich an das vor­an­ge­gan­gene Gespräch nicht erinnern. 

Kura­ti­ver Aspekt

Aus kura­ti­ver Sicht liegt einer­seits die Bemü­hung darin, die Pati­en­ten nicht zu über­for­dern und ande­rer­seits Vor­han­de­nes zu för­dern – „eigent­lich die schwie­rigste der Auf­ga­ben“, wie Stein­bauer betont. Und wei­ter: „Medi­ka­men­töse Behand­lungs­stra­te­gien gibt es. Aller­dings mit mäßi­gem Erfolg.“ Wich­tig sei es laut dem Neu­ro­lo­gen, Kom­pli­ka­tio­nen wie etwa Stürze zu ver­mei­den. Alb­träume, Psy­cho­sen, del­irante Ver­wir­rungs­zu­stände und Aggres­sio­nen gehö­ren zu wei­te­ren Kom­pli­ka­tio­nen, die im Lauf einer Demenz­er­kran­kung oft hinzukommen. 

Die meis­ten Erkran­kun­gen tre­ten ab dem 50. bezie­hungs­weise 60. Lebens­jahr auf. In höhe­rem Lebens­al­ter zeigt sich oft ein Misch­bild aus der Alters­de­menz – in Form von chro­ni­schen Durch­blu­tungs­stö­run­gen – und einer spä­ten Alz­hei­mer-Demenz. Nicht so sel­ten tre­ten auch beson­dere Demenz­for­men auf, die ein ande­res Bild zeigen. 

Ana­mnese

Für die Dia­gnose exis­tie­ren zwar als grobe Scree­ning-Instru­mente psy­cho­lo­gi­sche Tests. Jedoch müsse im Vor­feld abge­klärt wer­den, ob nicht andere Krank­hei­ten vor­lie­gen wie zum Bei­spiel eine Depres­sion oder auch andere Stö­run­gen, „die dann in den Tests ver­zerrte, fal­sche Werte lie­fern“, führt Stein­bauer aus. Ein psy­cho­lo­gi­scher Test allein stelle nur einen Teil­aspekt dar und nicht das Gesamt­bild. Daher sind ein neu­ro­lo­gi­scher Sta­tus, die Reflex­prü­fung sowie wei­tere Unter­su­chun­gen, um etwa einen Schlag­an­fall oder einen Tumor aus­zu­schlie­ßen, eine Labor­un­ter­su­chung und eine bild­ge­bende Unter­su­chung des Kop­fes wie zum Bei­spiel ein MRT erforderlich. 

Gut­ach­ter­li­cher Aspekt 

„Das Typi­sche bei einer Demenz ist das Vor­lie­gen von Fluk­tua­tio­nen“, betont Stein­bauer. Diese Schwan­kun­gen betref­fen nicht nur den Tages‑, son­dern auch den Wochen­ver­lauf und las­sen andere Gut­ach­ter oder auch andere betei­ligte Per­so­nen oft einen völ­lig ande­ren Ein­druck gewin­nen, „obwohl alle Recht haben“. 

Wor­auf es von gut­ach­ter­li­cher Seite ankommt: neben dem Betrof­fe­nen auch alle zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen zu berück­sich­ti­gen wie den Pfle­ge­be­richt, die Betreu­ungs­be­richte der 24-Stun­den-Pflege, den Arzt­brief im Kran­ken­haus, die Befunde, die Pfle­ge­do­ku­men­ta­tion und den zwei­mal vor­ge­schrie­be­nen Ver­lauf wäh­rend des Tag- und Nacht­diens­tes im Krankenhaus. 

Auf­trag­ge­ber für ein Gut­ach­ten kann einer­seits die Stelle, die das Pfle­ge­geld aus­zahlt – in der Regel die Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­an­stalt – sein; aber auch Behör­den oder Gerichte etwa wenn höhe­res Pfle­ge­geld ein­ge­klagt wird. Bei einer Sach­wal­ter­schaft geht es in der Regel darum, zu erfah­ren, ob es durch die Ein­schrän­kun­gen der Demenz beim Betrof­fe­nen zu Beschrän­kun­gen in sei­nem Han­deln kommt und ihm dadurch ein Nach­teil erwach­sen könnte. Dies kann sich zum Bei­spiel darin zei­gen, dass der Betrof­fene Dinge kauft, die er nicht braucht oder gleich­zei­tig an zehn Orga­ni­sa­tio­nen spen­det. „Das Wesen der Sach­wal­ter­schaft liegt darin, die betrof­fene Per­son zu schüt­zen und auf­grund der ärzt­li­chen Exper­tise abzu­klä­ren, ob ein sol­cher Zustand gege­ben ist“, Steinbauer.


Details zur Tagung

Aktu­elle Ent­wick­lun­gen in der ärzt­li­chen Begut­ach­tung
Frei­tag, 4. Mai 2018 Graz/​Austria Trend Hotel Europa
Anmel­dung: www.arztakademie.at/gutachter-tagung
Die Tagung ist mit 7 DFP-Punk­ten approbiert.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 8 /​25.04.2018