Gutachtertagung: Begutachtete Demenz?

25.04.2018 | Themen


Mit den kurativen und gutachterlichen Aspekten bei Demenz befasst sich ein Vortrag im Rahmen der diesjährigen Gutachtertagung Anfang Mai in Graz.
Christina Schaar

Aus der Sicht des Gutachters ist die Demenz vor allem im Bereich des Sachwalterschaftsrechts und bei der Pflegebegutachtung relevant“, betont Andreas Steinbauer, bis vor kurzem Bundesfachgruppenobmann für Neurologie in der ÖÄK. Bei der Demenz handle es sich um eine neurologische Erkrankung, die oft – aber nicht immer – auch psychische Symptome aufweise. Obwohl viele Patienten nach außen hin durch eine erhaltene Fassade unauffällig erscheinen und bei Gesprächen oft lebhaft mitdiskutieren, sind sie trotzdem völlig desorientiert und können sich an das vorangegangene Gespräch nicht erinnern.

Kurativer Aspekt

Aus kurativer Sicht liegt einerseits die Bemühung darin, die Patienten nicht zu überfordern und andererseits Vorhandenes zu fördern – „eigentlich die schwierigste der Aufgaben“, wie Steinbauer betont. Und weiter: „Medikamentöse Behandlungsstrategien gibt es. Allerdings mit mäßigem Erfolg.“ Wichtig sei es laut dem Neurologen, Komplikationen wie etwa Stürze zu vermeiden. Albträume, Psychosen, delirante Verwirrungszustände und Aggressionen gehören zu weiteren Komplikationen, die im Lauf einer Demenzerkrankung oft hinzukommen.

Die meisten Erkrankungen treten ab dem 50. beziehungsweise 60. Lebensjahr auf. In höherem Lebensalter zeigt sich oft ein Mischbild aus der Altersdemenz – in Form von chronischen Durchblutungsstörungen – und einer späten Alzheimer-Demenz. Nicht so selten treten auch besondere Demenzformen auf, die ein anderes Bild zeigen.

Anamnese

Für die Diagnose existieren zwar als grobe Screening-Instrumente psychologische Tests. Jedoch müsse im Vorfeld abgeklärt werden, ob nicht andere Krankheiten vorliegen wie zum Beispiel eine Depression oder auch andere Störungen, „die dann in den Tests verzerrte, falsche Werte liefern“, führt Steinbauer aus. Ein psychologischer Test allein stelle nur einen Teilaspekt dar und nicht das Gesamtbild. Daher sind ein neurologischer Status, die Reflexprüfung sowie weitere Untersuchungen, um etwa einen Schlaganfall oder einen Tumor auszuschließen, eine Laboruntersuchung und eine bildgebende Untersuchung des Kopfes wie zum Beispiel ein MRT erforderlich.

Gutachterlicher Aspekt

„Das Typische bei einer Demenz ist das Vorliegen von Fluktuationen“, betont Steinbauer. Diese Schwankungen betreffen nicht nur den Tages-, sondern auch den Wochenverlauf und lassen andere Gutachter oder auch andere beteiligte Personen oft einen völlig anderen Eindruck gewinnen, „obwohl alle Recht haben“.

Worauf es von gutachterlicher Seite ankommt: neben dem Betroffenen auch alle zusätzlichen Informationen zu berücksichtigen wie den Pflegebericht, die Betreuungsberichte der 24-Stunden-Pflege, den Arztbrief im Krankenhaus, die Befunde, die Pflegedokumentation und den zweimal vorgeschriebenen Verlauf während des Tag- und Nachtdienstes im Krankenhaus.

Auftraggeber für ein Gutachten kann einerseits die Stelle, die das Pflegegeld auszahlt – in der Regel die Pensionsversicherungsanstalt – sein; aber auch Behörden oder Gerichte etwa wenn höheres Pflegegeld eingeklagt wird. Bei einer Sachwalterschaft geht es in der Regel darum, zu erfahren, ob es durch die Einschränkungen der Demenz beim Betroffenen zu Beschränkungen in seinem Handeln kommt und ihm dadurch ein Nachteil erwachsen könnte. Dies kann sich zum Beispiel darin zeigen, dass der Betroffene Dinge kauft, die er nicht braucht oder gleichzeitig an zehn Organisationen spendet. „Das Wesen der Sachwalterschaft liegt darin, die betroffene Person zu schützen und aufgrund der ärztlichen Expertise abzuklären, ob ein solcher Zustand gegeben ist“, Steinbauer.


Details zur Tagung

Aktuelle Entwicklungen in der ärztlichen Begutachtung
Freitag, 4. Mai 2018 Graz/Austria Trend Hotel Europa
Anmeldung: www.arztakademie.at/gutachter-tagung
Die Tagung ist mit 7 DFP-Punkten approbiert.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2018