Bei einem Patienten kommt es im Routinebetrieb auf einer Station im Krankenhaus an einem Wochentag im Rahmen der Kontrastmittelgabe zu einem generalisierten Exanthem mit Juckreiz. Im Arztbrief ist davon jedoch nichts vermerkt.
Im Rahmen eines einwöchigen stationären Aufenthalts erhält ein Mann, der zwischen 31 und 40 Jahre alt ist, im Zuge eines CT ein Kontrastmittel. Zehn Tage nach der Entlassung berichtet er dem Hausarzt, dass er nach der Kontrastmittelgabe am ganzen Körper rote juckende Flecken hatte. Davon ist im Arztbrief nichts vermerkt. Ein CT-Kontrolltermin ist in sechs Monaten vorgesehen. Im Vorfeld telefoniert der Hausarzt mit dem zuständigen Arzt und weist auf diese Umstände hin. Im korrigierten Arztbrief findet sich dann folgender Text: „Nach dem Thorax-CT mit Kontrastmittelgabe kam es zum Auftreten eines generalisierten Exanthems mit leichtem Juckreiz. Das Exanthem war auf Dexabene und Dibondrin rasch rückläufig. Es trat bereits vor Einleitung der antibiotischen Therapie auf. Es besteht somit der Verdacht auf eine Kontrastmittelallergie. Vor weiteren Kontrastmittelgaben wird eine Vorbereitung mit Kortison und einem Antihistaminikum empfohlen.“
Feedback des CIRS-Teams/Fachkommentar Jeder Arzt muss gemäß BQLL AUFEM und gesetzlicher Bestimmungen einen Entlassungsbrief vor der Entlassung aushändigen. Hierbei gilt es die wesentlichsten Informationen für den Weiterbehandler zu erfassen. Es liegt in der Verantwortung des Arztes, dies gewissenhaft zu tun. Um Fehler dieser Art zu vermeiden, können Entlassungsbrief-Vorlagen mit den entsprechenden zu befüllenden Überschriften dienen. Auch ELGA-konforme Entlassungsinformationen verlangen eine gewisse Struktur. Experte des LKH Graz Rechtliche Gegebenheiten: Dokumentation: BGBl. Nr. 460/1992 idgF. § 11a. (1) Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste haben bei Ausübung ihres Berufes die von ihnen gesetzten Maßnahmen zu dokumentieren. Experte der rtaustria Tipp: www.cirsmedical.at |
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 / 10.03.2018