Lehrpraxis: Finanzierung gesichert

25.02.2018 | Politik


Ärztekammer, Ministerium, Hauptverband und Länder haben sich über die Finanzierung der Lehrpraxen für angehende Allgemeinmediziner geeinigt. Die Zeit der Ausbildung in der Lehrpraxis wird bis zum Jahr 2020 mit insgesamt rund 25 Millionen Euro gefördert. Von Bernhard Salzer

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, dem Hauptverband und den Bundesländern eine Einigung über die Finanzierung der Lehrpraxen zu finden“, betont Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. „Damit wurde einerseits eine langjährige Forderung der Ärztekammer verwirklicht und andererseits ein wichtiger Schritt gesetzt, um dem bevorstehenden Hausärztemangel langfristig entgegenzuwirken, denn Hausärztinnen und Hausärzte sind eine tragende Säule in unserem Gesundheitssystem.“ Gerade die Lehrpraxis – ‚das Lernen draußen, in der Praxis‘ – sei ein essentieller Teil der Ausbildung für Jungmediziner und sie wird – wie Umfragen unter den Ärzten in Ausbildung ergeben – auch oft als ‚die schönste Zeit der Ausbildung‘ empfunden. Es sind die konkreten positiven Erfahrungen in diesen Lehrpraxen, die den Ausschlag für die spätere Entscheidung zum niedergelassenen Allgemeinmediziner geben.

Pro Jahr 450 Lehrpraktikanten

Angehende Allgemeinmediziner müssen nach der Basis- und Turnusausbildung als letzten Ausbildungsabschnitt sechs Monate verpflichtend in einer Lehrpraxis für Allgemeinmedizin mit einer Lehrpraxistätigkeit von 30 Wochenstunden absolvieren. Mit insgesamt rund 25 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 wird die Ausbildung in der Praxis – in sogenannten Lehrpraxen – gefördert. Damit werden die Gehaltskosten für die etwa 450 jährlich zu erwartenden Lehrpraktikanten für jeweils ein halbes Jahr während ihrer Tätigkeit beim ausbildenden Allgemeinmediziner/Gruppenpraxis finanziert. Der Bund übernimmt 25 Prozent der dafür anfallenden Kosten, die Länder und Kassen je 32,5 Prozent, die Lehrpraxisinhaber zehn Prozent. Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte: „Die Lehrpraxis ist ein Hebel, um mehr Ärzte in den niedergelassenen Bereich zu bringen und soll nicht nur zu mehr, sondern auch zu besser ausgebildeten Allgemeinmedizinern beitragen. Die Zeit in den Lehrpraxen bringt nicht nur wertvolle Erfahrungen für die Auszubildenden im täglichen Umgang mit den Patienten, sie bringt auch wichtige Einblicke in die unternehmerischen und steuerlichen Aufgaben eines niedergelassenen Arztes sowie in das Kassensystem.“

Gleiches Gehalt

„Für die jetzt erzielte Lösung haben wir innerhalb der Ärztekammer die Vorarbeiten geleistet, indem die Bundeskurie angestellte Ärzte mit der Bundeskurie niedergelassene Ärzte einen Kollektivvertrag abgeschlossen hat“, so Harald Mayer, ÖÄK-Vizepräsident und Obmann der Bundeskurie angestellte Ärzte. Dementsprechend sollen Jungärzte in der Lehrpraxis bei einem niedergelassenen Arzt gleich viel verdienen wie Jungärzte im Spital. Mayer: „Eine Benachteiligung von Allgemeinmedizinern gegenüber Fachärzten wäre zum einen nicht gerecht, zum anderen hätte sie viele Interessenten von einer Lehrpraxis abgehalten.“

Wichtiger erster Schritt

Abschließend weist ÖÄK-Präsident Szekeres darauf hin, dass die nun geregelte Finanzierung der Lehrpraxen ein wichtiger Beitrag zur Absicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung in Österreich ist: „Denn in den kommenden zehn Jahren steigt der Anteil der Menschen im Alter über 60 und somit steigt auch der Anteil von chronisch Kranken und multimorbiden Patienten. Gleichzeitig verlieren wir durch Pensionierungen und Nachbesetzungsprobleme rund 60 Prozent der Allgemeinmediziner. Umso wichtiger ist daher die jetzt getroffene Einigung.“ Nur mit ausreichend Allgemeinmedizinern lasse sich die wohnortnahe medizinische Versorgung aufrechterhalten und ohne eine entsprechende Finanzierung wäre es auch nicht möglich, genügend Betreiber für Lehrpraxen zu finden. Szekeres: „Damit haben wir einen wichtigen Schritt bei der Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems geschafft, dem hoffentlich noch viele folgen werden. Denn Probleme gibt es genug: neben dem sich verschärfenden Ärztemangel denke ich etwa an überlastete Ambulanzen, die Harmonisierung von Kassenleistungen oder den überbordenden administrativen Aufwand für Ärzte.“ Ein großes Anliegen der Ärztekammer ist in diesem Zusammenhang die Reparatur des derzeitigen Primärversorgungsgesetzes, denn Zentren, wie dieses Gesetz sie vorschreibt, können die wohnortnahe Versorgung nicht sicherstellen. Szekeres: „Generell muss es in der Gesundheitspolitik zu einer Entkopplung der Gesundheitsausgaben von der BIP Entwicklung kommen und ich wünsche mir von der Politik, dem Thema Gesundheit dieselbe Priorität einzuräumen wie anderen Bereichen, die für die Zukunft Österreichs von Bedeutung sind.“

Finanzierung

Die Finanzierung der Lehrpraxen für die Jahre 2018 bis 2020 ist mit einem Gesamtaufwand von rund 25 Millionen Euro kalkuliert.

Davon übernehmen:

Bund                                                          25 Prozent
Sozialversicherungen                                   32,5 Prozent
Lände                                                         32,5 Prozent
Lehr(gruppen)praxis                                    10 Prozent

• Mit den beschlossenen Förderungen werden für die Absolventen der Lehrpraxen 75 Prozent des Gehalts für die Ausbildungsdauer von sechs Monaten zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen bedeckt.

• Die restlichen 25 Prozent des zustehenden Gehaltes werden vom Rechtsträger, bei dem der Turnusarzt angestellt ist, übernommen (wo er noch drei Nachtdienste pro Monat absolviert).

• Die Höhe des Gehalts orientiert sich am Gehalt, das dem angehenden Arzt nach dem Landes-Gehalts- und Zulagenschema des im Bundesland zuständigen Rechtsträgers zustehen würde.

Interview
Große Freude bei Jungärzten

Warum die Einigung über die Finanzierung der Tätigkeit in der Lehrpraxis so wichtig ist, erklärt Karlheinz Kornhäusl, Obmann der Bundessektion Turnusärzte.

ÖÄZ: Die Finanzierung der Lehrpraxis ist gesichert. Was bedeutet das nun für die Jungmediziner?

Kornhäusl: Mit der fixen Implementierung der Lehrpraxis im Jahr 2015 ist ein erster großer Wurf gelungen und mit der jetzt zugesicherten Finanzierung schließt sich der Kreis. Das ist höchst erfreulich, da dieser Schritt zu einer weiteren Verbesserung der Ärzteausbildung und damit der medizinischen Grundversorgung in Österreich beiträgt. Die Übereinkunft von Politik, Ärztekammer und Sozialversicherungen ist ein Zeichen der Wertschätzung. So etwas motiviert uns Junge und das freut uns sehr, zumal die Lehrpraxis bei den angehenden Allgemeinmedizinern sehr beliebt ist. Die Arbeit im Praxisalltag wird gut angenommen und ist gefragt. Hier bekommen die angehenden Hausärzte das beste Rüstzeug mit.

Die Verhandlungen waren zäh. Warum hat das so lange gedauert?

Wir waren viele Jahre lang Schlusslicht in Europa, was die Einführung einer Lehrpraxis-Ausbildung angeht. Andere Länder wie Deutschland hatten bereits 24 Monate vorgesehen, die skandinavischen Länder zwischen 30 und 48 Monate. In Österreich sind nun seit Inkrafttreten der Ausbildungsreform sechs Monate verpflichtend, ein schrittweiser Ausbau auf zwölf Monate ist vorgesehen. Dieses Ergebnis gemeinsam mit der Finanzierung waren harte Brocken Verhandlungsarbeit. Entsprechend groß ist die Freude über das vorliegende Ergebnis. Gleichzeitig ist es ein schönes Beispiel dafür, was möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen – in unserem Fall die beiden Bundeskurien der angestellten und niedergelassenen Ärzte. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken!

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 4 / 25.02.2018