EDV-Anwendungen in Kassenordinationen: Finanzierung vereinbart

10.02.2018 | Politik


Eine neue gesamtvertragliche Vereinbarung zwischen dem Hauptverband und der Bundeskurie niedergelassene Ärzte in der ÖÄK bringt den Ärztinnen und Ärzten für die EDV-Anwendungen in Kassenordinationen eine Anschubförderung des Bundes für die Installation sowie einen Beitrag zu den laufenden Software-Wartungskosten. Von Wolfgang Wagner

In den vergangenen Jahren ist über die Einführung neuer EDV-Anwendungen über das e-card-System in den österreichischen Ordinationen ziemlich konstant und heftig gestritten worden. Eine neue gesamtvertragliche Vereinbarung zwischen Hauptverband und Ärztekammer bringt nun eine Anschubfinanzierung und Kostenbeteiligung. „Insgesamt gibt es für die Laufzeit der Vereinbarung von fünf Jahren für die niedergelassenen Ärzte, die damit arbeiten, rund 17 Millionen Euro. Wir sind da auf einen guten Weg gekommen und haben endlich das Dogma überwunden, dass die zusätzlichen Aufwendungen, die uns in den Ordinationen entstehen, auch bezahlt werden”, betont Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte in der ÖÄK. Auch der Verbandsvorsitzende im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, sieht das positiv: „Bei der Gestaltung dieser Vereinbarung haben wir sehr gut kooperiert. Es war von beiden Seiten der notwendige Wille da, zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Die Zeit war reif – und wir haben ein ,Fenster der Möglichkeiten’ genützt.”
 
Anschubförderung für e-Medikation

Das Paket besteht aus zwei Teilen: der e-Medikation als erster Teil der elektronischen Gesundheitsakte und dem e-KOS, dem elektronischen Kommunikationsservice (für e-Zuweisungen etc.). Hier wurde von der Bundeskurie eine entsprechende Anschubförderung des Bundes für die Installation sowie ein Beitrag zu den laufenden Softwarewartungskosten ausgehandelt. Steinhart: „Vertragsärzte und Vertragsgruppenpraxen mit kurativem Einzelvertrag zu einer Gebietskrankenkasse, die die e-Medikation tatsächlich verwenden, bekommen eine Anschubfinanzierung vom Bund von jeweils rund 1.314 Euro.” Zusätzlich erhalten diese Ordinationen einen EDV-Wartungskostenbeitrag von 20 Euro monatlich, der ab dem ersten Verwendungsmonat gemäß dem Rollout-Plan über eine eigene Verrechnungsposition der Gebietskrankenkassen abgerechnet wird. Steinhart dazu: „Die Anschubfinanzierung machen rund zehn Millionen Euro aus.” Die Abmachung gilt für alle Bundesländer mit der Ausnahme Vorarlberg,  wo man für den Friendly User-Versuch im Herbst 2017 eine eigene Regelung erarbeitet hat.

Hauptverband und Ärztekammer gehen davon aus, dass am Ende der flächendeckenden Einführung des Systems 80 Prozent der Ärzte mit Kassenvertrag (Einzel- und Vertragsgruppenpraxen) das System auch wirklich verwenden. Für den monatlichen EDV-Wartungskostenbeitrag von 20 Euro muss das System in die jeweils eigene Ordinationssoftware integriert sein. Man rechnet österreichweit mit rund 6.500 Teilnehmern. „Der Antrag für die Bundesförderung für die Anschubfinanzierung kann bei Inbetriebnahme  des Systems einfach aus der Ordinationssoftware gestellt werden“, erklärt der Bundeskurienobmann.

Biach betont die Vorteile der e-Medikation: „Da hat sich bei dem Friendly User-Versuch in Vorarlberg im Oktober und November 2017 gezeigt, dass das System binnen zwei Stunden in jeder Ordination installiert werden kann und gut funktioniert. Das ist für die Ärzteschaft  ein System, das einen Nutzen bringt. Man denke nur an die Fremd- beziehungsweise die Vertretungspatienten.”

Elektronisches Kommunikationsservice

Den zweiten Teil des Paket bildet das e-KOS. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Kommunikationsservice für Zuweisungen; in weiterer Folge soll es auch für Überweisungen, Verordnungen, etc. dienen. Bei Zuweisungen umfasst dieses Service MR, CT, Knochendichtemessungen, humangenetische Untersuchungen, nuklearmedizinische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Röntgen-Untersuchungen, Sonographie und Röntgen-Therapie.

Diese EDV-Anwendung soll für definierte Fachgebiete und Leistungsarten im Jahr 2018 ausgerollt werden. „Wichtig ist, dass wir damit jetzt auch einen Pfad haben, wie und unter welchen Bedingungen in Zukunft diese EDV-Anwendung in die Kassenpraxen kommen soll und wie das Service weiterentwickelt, aber auch finanziert, wird”, betont Steinhart. Bei der Verwendung in Kassenordinationen gilt eine prinzipielle Pflicht ab 1.1.2019. Ausgenommen sind Hausbesuche inklusive Heimbesuche, da e-KOS gegenwärtig noch nicht mobil eingesetzt werden kann. Die zweite Ausnahme bilden Vertragsärzte, die mit 1. Jänner 2019 das 68. Lebensjahr vollendet oder den Einzelvertrag bis 31. Dezember 2018 gekündigt haben. Die Finanzierung erfolgt vom Hauptverband, wie Biach erklärt: „Der Hauptverband zahlt für die flächendeckende Verwendung eine pauschale Vergütung von 2,1 Millionen Euro.” Die Verteilung erfolgt über die ÖÄK ab Oktober 2019.

Der Bundeskurienobmann über die weiteren Regelungen: „Im Rahmen der Vereinbarung kommt es auch zu einer Erhöhung der Tarife für die Vorsorgeuntersuchung von derzeit 88 auf 91 Euro. Wer e-KOS in der eigenen Ordinationssoftware integriert verwendet, erhält außerdem ab frühestens 1. Jänner 2019 und bis einschließlich Dezember 2022 einen EDV Wartungskostenzuschuss von vier Euro monatlich.” Wiederum erfolgt die Verrechnung über eine GKK-Verrechnungsposition.

Gestaffelt soll die Einführung des elektronischen Rezepts in Österreich im Jahr 2020 erfolgen; es wird auch für Wahlärzte mit Rezepturrecht (ab Ausstattung, spätestens ab 1. Jänner 2021) zur Verfügung stehen. Der e-Transportschein soll im Jahr 2021 in Verwendung kommen – spätestens mit Anfang 2022.

Was strategisch für die Zukunft wichtig ist: Für diese neuen Anwendungen inklusive elektronischem Impfpass unddem elektronischen Mutter-Kind-Pass werden beide Seiten gemeinsam die künftige Nutzen-Kosten-Verteilung erarbeiten.Einigt man sich nicht, werden Gutachter bestellt, die eine objektive Sicht auf den Nutzen und die Kosten herstellen sollen, wie Steinhart und Biach unisono erklären.
 
Modernere technische Infrastruktur

Im Zuge all dieser Änderungen wäre ein Tausch der GINA-Box erforderlich gewesen. „Also wird dabei auch die gesamte technische Infrastruktur modernisiert”, sagt Biach. Das bedeutet vor allem zwei Maßnahmen: Die beidenKanäle des Systems – SV-Kanal und Mehrwertdienste-Kanal (MWD) – werden zusammengelegt. Allein dadurch verbessert sich die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung wesentlich. Zusätzlich kommt es noch zu einer Verdoppelungder Bandbreite. Damit soll schließlich genügend Datenübertragungskapazität für die genannten künftigen EDV-Anwendungen gegeben sein. Die Kosten pro Teilnehmer werden bei vier Euro im Monat (plus MWST) liegen.

Bleibt noch das heftig umstrittene Thema ELGA. Steinhart dazu: „Leider entspricht die derzeitige Variante noch nicht den Anforderungen der Ärzte. Daher kommt ELGA für uns in den Ordinationen momentan nicht in Frage.” Das Durchsuchen von unzähligen pdf-Dokumenten könne man den Ärzten in der täglichen Praxis so nicht zumuten. LautBiach komme es auf die Qualität und die Struktur der zum Beispiel von Spitälern erstellten Befunde an. Das ELGA-Projekt müsse eben noch weiterentwickelt werden, so der Hauptverbandschef abschließend.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2018