EDV-Anwen­dun­gen in Kas­sen­or­di­na­tio­nen: Finan­zie­rung vereinbart

10.02.2018 | Politik


Eine neue gesamt­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Haupt­ver­band und der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte in der ÖÄK bringt den Ärz­tin­nen und Ärz­ten für die EDV-Anwen­dun­gen in Kas­sen­or­di­na­tio­nen eine Anschub­för­de­rung des Bun­des für die Instal­la­tion sowie einen Bei­trag zu den lau­fen­den Soft­ware-War­tungs­kos­ten. Von Wolf­gang Wagner

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren ist über die Ein­füh­rung neuer EDV-Anwen­dun­gen über das e‑card-Sys­tem in den öster­rei­chi­schen Ordi­na­tio­nen ziem­lich kon­stant und hef­tig gestrit­ten wor­den. Eine neue gesamt­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Haupt­ver­band und Ärz­te­kam­mer bringt nun eine Anschub­fi­nan­zie­rung und Kos­ten­be­tei­li­gung. „Ins­ge­samt gibt es für die Lauf­zeit der Ver­ein­ba­rung von fünf Jah­ren für die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte, die damit arbei­ten, rund 17 Mil­lio­nen Euro. Wir sind da auf einen guten Weg gekom­men und haben end­lich das Dogma über­wun­den, dass die zusätz­li­chen Auf­wen­dun­gen, die uns in den Ordi­na­tio­nen ent­ste­hen, auch bezahlt wer­den”, betont Johan­nes Stein­hart, Obmann der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte in der ÖÄK. Auch der Ver­bands­vor­sit­zende im Haupt­ver­band der öster­rei­chi­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, Alex­an­der Biach, sieht das posi­tiv: „Bei der Gestal­tung die­ser Ver­ein­ba­rung haben wir sehr gut koope­riert. Es war von bei­den Sei­ten der not­wen­dige Wille da, zu einem Ver­trags­ab­schluss zu kom­men. Die Zeit war reif – und wir haben ein ‚Fens­ter der Mög­lich­kei­ten’ genützt.”
 
Anschub­för­de­rung für e‑Medikation

Das Paket besteht aus zwei Tei­len: der e‑Medikation als ers­ter Teil der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­akte und dem e‑KOS, dem elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ser­vice (für e‑Zuweisungen etc.). Hier wurde von der Bun­des­ku­rie eine ent­spre­chende Anschub­för­de­rung des Bun­des für die Instal­la­tion sowie ein Bei­trag zu den lau­fen­den Soft­ware­war­tungs­kos­ten aus­ge­han­delt. Stein­hart: „Ver­trags­ärzte und Ver­trags­grup­pen­pra­xen mit kura­ti­vem Ein­zel­ver­trag zu einer Gebiets­kran­ken­kasse, die die e‑Medikation tat­säch­lich ver­wen­den, bekom­men eine Anschub­fi­nan­zie­rung vom Bund von jeweils rund 1.314 Euro.” Zusätz­lich erhal­ten diese Ordi­na­tio­nen einen EDV-War­tungs­kos­ten­bei­trag von 20 Euro monat­lich, der ab dem ers­ten Ver­wen­dungs­mo­nat gemäß dem Roll­out-Plan über eine eigene Ver­rech­nungs­po­si­tion der Gebiets­kran­ken­kas­sen abge­rech­net wird. Stein­hart dazu: „Die Anschub­fi­nan­zie­rung machen rund zehn Mil­lio­nen Euro aus.” Die Abma­chung gilt für alle Bun­des­län­der mit der Aus­nahme Vor­arl­berg, wo man für den Fri­endly User-Ver­such im Herbst 2017 eine eigene Rege­lung erar­bei­tet hat.

Haupt­ver­band und Ärz­te­kam­mer gehen davon aus, dass am Ende der flä­chen­de­cken­den Ein­füh­rung des Sys­tems 80 Pro­zent der Ärzte mit Kas­sen­ver­trag (Ein­zel- und Ver­trags­grup­pen­pra­xen) das Sys­tem auch wirk­lich ver­wen­den. Für den monat­li­chen EDV-War­tungs­kos­ten­bei­trag von 20 Euro muss das Sys­tem in die jeweils eigene Ordi­na­ti­ons­soft­ware inte­griert sein. Man rech­net öster­reich­weit mit rund 6.500 Teil­neh­mern. „Der Antrag für die Bun­des­för­de­rung für die Anschub­fi­nan­zie­rung kann bei Inbe­trieb­nahme des Sys­tems ein­fach aus der Ordi­na­ti­ons­soft­ware gestellt wer­den“, erklärt der Bundeskurienobmann.

Biach betont die Vor­teile der e‑Medikation: „Da hat sich bei dem Fri­endly User-Ver­such in Vor­arl­berg im Okto­ber und Novem­ber 2017 gezeigt, dass das Sys­tem bin­nen zwei Stun­den in jeder Ordi­na­tion instal­liert wer­den kann und gut funk­tio­niert. Das ist für die Ärz­te­schaft ein Sys­tem, das einen Nut­zen bringt. Man denke nur an die Fremd- bezie­hungs­weise die Vertretungspatienten.”

Elek­tro­ni­sches Kommunikationsservice

Den zwei­ten Teil des Paket bil­det das e‑KOS. Dabei han­delt es sich um ein elek­tro­ni­sches Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ser­vice für Zuwei­sun­gen; in wei­te­rer Folge soll es auch für Über­wei­sun­gen, Ver­ord­nun­gen, etc. die­nen. Bei Zuwei­sun­gen umfasst die­ses Ser­vice MR, CT, Kno­chen­dich­te­mes­sun­gen, human­ge­ne­ti­sche Unter­su­chun­gen, nukle­ar­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen, kli­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Dia­gnos­tik, Rönt­gen-Unter­su­chun­gen, Sono­gra­phie und Röntgen-Therapie.

Diese EDV-Anwen­dung soll für defi­nierte Fach­ge­biete und Leis­tungs­ar­ten im Jahr 2018 aus­ge­rollt wer­den. „Wich­tig ist, dass wir damit jetzt auch einen Pfad haben, wie und unter wel­chen Bedin­gun­gen in Zukunft diese EDV-Anwen­dung in die Kas­sen­pra­xen kom­men soll und wie das Ser­vice wei­ter­ent­wi­ckelt, aber auch finan­ziert, wird”, betont Stein­hart. Bei der Ver­wen­dung in Kas­sen­or­di­na­tio­nen gilt eine prin­zi­pi­elle Pflicht ab 1.1.2019. Aus­ge­nom­men sind Haus­be­su­che inklu­sive Heim­be­su­che, da e‑KOS gegen­wär­tig noch nicht mobil ein­ge­setzt wer­den kann. Die zweite Aus­nahme bil­den Ver­trags­ärzte, die mit 1. Jän­ner 2019 das 68. Lebens­jahr voll­endet oder den Ein­zel­ver­trag bis 31. Dezem­ber 2018 gekün­digt haben. Die Finan­zie­rung erfolgt vom Haupt­ver­band, wie Biach erklärt: „Der Haupt­ver­band zahlt für die flä­chen­de­ckende Ver­wen­dung eine pau­schale Ver­gü­tung von 2,1 Mil­lio­nen Euro.” Die Ver­tei­lung erfolgt über die ÖÄK ab Okto­ber 2019.

Der Bun­des­ku­ri­en­ob­mann über die wei­te­ren Rege­lun­gen: „Im Rah­men der Ver­ein­ba­rung kommt es auch zu einer Erhö­hung der Tarife für die Vor­sor­ge­un­ter­su­chung von der­zeit 88 auf 91 Euro. Wer e‑KOS in der eige­nen Ordi­na­ti­ons­soft­ware inte­griert ver­wen­det, erhält außer­dem ab frü­hes­tens 1. Jän­ner 2019 und bis ein­schließ­lich Dezem­ber 2022 einen EDV War­tungs­kos­ten­zu­schuss von vier Euro monat­lich.” Wie­derum erfolgt die Ver­rech­nung über eine GKK-Verrechnungsposition.

Gestaf­felt soll die Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Rezepts in Öster­reich im Jahr 2020 erfol­gen; es wird auch für Wahl­ärzte mit Rezep­tur­recht (ab Aus­stat­tung, spä­tes­tens ab 1. Jän­ner 2021) zur Ver­fü­gung ste­hen. Der e‑Transportschein soll im Jahr 2021 in Ver­wen­dung kom­men – spä­tes­tens mit Anfang 2022.

Was stra­te­gisch für die Zukunft wich­tig ist: Für diese neuen Anwen­dun­gen inklu­sive elek­tro­ni­schem Impf­pass und­dem elek­tro­ni­schen Mut­ter-Kind-Pass wer­den beide Sei­ten gemein­sam die künf­tige Nut­zen-Kos­ten-Ver­tei­lung erarbeiten.Einigt man sich nicht, wer­den Gut­ach­ter bestellt, die eine objek­tive Sicht auf den Nut­zen und die Kos­ten her­stel­len sol­len, wie Stein­hart und Biach uni­sono erklä­ren.
 
Moder­nere tech­ni­sche Infrastruktur

Im Zuge all die­ser Ände­run­gen wäre ein Tausch der GINA-Box erfor­der­lich gewe­sen. „Also wird dabei auch die gesamte tech­ni­sche Infra­struk­tur moder­ni­siert”, sagt Biach. Das bedeu­tet vor allem zwei Maß­nah­men: Die bei­den­Ka­näle des Sys­tems – SV-Kanal und Mehr­wert­dienste-Kanal (MWD) – wer­den zusam­men­ge­legt. Allein dadurch ver­bes­sert sich die Geschwin­dig­keit bei der Daten­über­tra­gung wesent­lich. Zusätz­lich kommt es noch zu einer Ver­dop­pe­lung­der Band­breite. Damit soll schließ­lich genü­gend Daten­über­tra­gungs­ka­pa­zi­tät für die genann­ten künf­ti­gen EDV-Anwen­dun­gen gege­ben sein. Die Kos­ten pro Teil­neh­mer wer­den bei vier Euro im Monat (plus MWST) liegen.

Bleibt noch das hef­tig umstrit­tene Thema ELGA. Stein­hart dazu: „Lei­der ent­spricht die der­zei­tige Vari­ante noch nicht den Anfor­de­run­gen der Ärzte. Daher kommt ELGA für uns in den Ordi­na­tio­nen momen­tan nicht in Frage.” Das Durch­su­chen von unzäh­li­gen pdf-Doku­men­ten könne man den Ärz­ten in der täg­li­chen Pra­xis so nicht zumu­ten. Laut­Biach komme es auf die Qua­li­tät und die Struk­tur der zum Bei­spiel von Spi­tä­lern erstell­ten Befunde an. Das ELGA-Pro­jekt müsse eben noch wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, so der Haupt­ver­bands­chef abschließend.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2018