EDV-Anwendungen in der Kassenordination: Einigung bei e-Medikation

10.03.2018 | Politik


Österreichweite Einführung der e-Medikation in Kassenordinationen und Apotheken schrittweise bis September 2019. Anschubförderung und Wartungskostenbeitrag werden von Bund und Sozialversicherungen übernommen. Von Bernhard Salzer

Erst Mitte Februar hatten wir gemeinsam mit Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein und Hauptverbandsvorsitzenden Alexander Biach die Einigung über die Lehrpraxisfinanzierung vorgestellt. Umso mehr freut es mich, dass wir jetzt den nächsten Durchbruch bekannt geben können“, so Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, anlässlich der gemeinsamen Präsentation der gesamtvertraglichen Vereinbarung für EDV-Anwendungen – konkret der Implementierung von ‚e-Medikation‘ und dem ‚Elektronischen Kommunikations Service e-KOS‘ – in Arztpraxen inklusive Anschubfinanzierung und Kostenbeteiligung durch die öffentliche Hand. Bis September 2019 werden beide Systeme schrittweise in ganz Österreich eingeführt (siehe Grafik).

Schritt in die digitale Zukunft

„Die Einführung der e-Medikation ist ein wichtiger und innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung und der damit verbundenen Serviceleistungen für Patienten und Ärzte im Gesundheitswesen“, zeigte sich Gesundheitsministerin Hartinger- Klein erfreut. Mit der geplanten gemeinsamen Umsetzung weiterer e-Services in den kommenden Jahren wollen der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer Patienten, Ärzte sowie die Sozialversicherung von administrativen Prozessen entlasten. „Wir wollen die Patientensicherheit erhöhen, die Servicequalität für Patienten verbessern und in den Ordinationen und bei den Sozialversicherungsträgern den Abbau von Bürokratie vorantreiben“, so Hauptverbandsvorsitzender Biach. „Durch e-Medikation wissen die beteiligten Ärzte und Apotheker, welche Medikamente bisher verordnet wurden, können dementsprechend reagieren und die Patienten haben damit auch die Wahl, zur Gänze auf Papierbelege zu verzichten und Leistungen ausschließlich elektronisch zu beantragen.“

Die e-Medikation bringe ein Plus an Sicherheit für die Versicherten und einfachere Prozesse für die Ärzte – etwa einen guten Überblick über die Medikamente, die den Patienten verschrieben wurden und ob die Patienten diese auch tatsächlich aus den Apotheken abgeholt haben. Steinhart: „Wir Ärzte ersparen uns damit wertvolle Zeit in der Anamnese und können uns somit auch intensiver dem Patienten persönlich widmen.“ Entscheidend sei aus Sicht des ÖÄKVizepräsidenten gewesen, dass nach langwierigen Verhandlungen mit dem Ministerium und dem Hauptverband die Frage der Finanzierung dieser elektronischen Projekte geklärt wurde. Steinhart: „Es ist jetzt gesichert, dass wir Ärzte bei Erfüllung der vorgesehenen Kriterien für die Integration von e-Medikation und e-KOS sowohl eine Anschubfinanzierung als auch laufende Zuschüsse für die Wartungskosten erhalten.“ Bei der e- Medikation beträgt die Anschubförderung pro Arzt einmalig 1.314 Euro, der Wartungskostenbeitrag 20 Euro pro Monat. Für e-KOS stellt der Hauptverband für die flächendeckende Verwendung pauschal 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird die Anschaffungskosten der Software abdecken. Dazu kommt unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet auch ein monatlicher Wartungskostenzuschuss, den niedergelassene Ärzte mit den Kassen direkt verrechnen können.

Steinhart: „Das positive und lösungsorientierte Klima, in dem die Verhandlungen zur e-Medikation sowie jene zur Lehrpraxisfinanzierung stattgefunden hatten, lässt mich hoffen, dass auch noch andere wichtige Schritte für die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems folgen werden.“ So etwa ein dringend nötiges Update des so genannten e-Befundes im Rahmen von ELGA, der in der bisherigen Form nicht praxistauglich sei. Er müsse überarbeitet und gröbere Verbesserungen vorgenommen werden, bis Benutzerfreundlichkeit und Befundvollständigkeit erfüllt sind.

So funktioniert’s

Kernpunkte der gesamtvertraglichen Vereinbarung sind die Einführung von e-Medikation und die Ausweitung der e-card-Services auf das elektronische Kommunikationsservice e-KOS (e-Zuweisung, e-Überweisung, e-Verordnung).

Mit e-Medikation kann der behandelnde Arzt die e-Medikationsliste seines Patienten einsehen und neue Verordnungen auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Neue Medikamente werden eingespeichert. Der Patient erhält danach ein Rezept mit einem Code, der in der Apotheke eingelesen wird und damit die Speicherung der Abgabe des Medikaments ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand ermöglicht. Auch rezeptfreie Medikamente werden in der e-Medikation gespeichert. Mit dem Stecken der e-card des Patienten kann in der Apotheke die gesamte e-Medikationsliste eingesehen werden. Apotheker können so eine bessere Beratung beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten anbieten, die genauso unerwünschte Wechselwirkungen auslösen können. Auch Krankenhäuser haben Zugriff auf diese Liste und damit eine Übersicht über die eingenommenen Medikamente. e-Medikation startete bereits in Vorarlberg in Kassenordinationen und Apotheken und wird bis September 2019 schrittweise in ganz Österreich eingeführt.

Mit e-KOS werden Zuweisungen und Verordnungen zwischen den verordnenden Ärzten, dem Leistungserbringer und – bei notwendigen Bewilligungen – der Sozialversicherung elektronisch übermittelt. Damit können über das e-card-System papierschriftliche Formulare wie etwa Zuweisungen oder Verordnungen künftig elektronisch durchgeführt werden. Bewilligungspflichtige Zuweisungen beziehungsweise Verordnungen werden von den behandelnden Ärzten erfasst und direkt an die Krankenversicherung übermittelt. Patienten müssen sich nicht mehr persönlich um die Bewilligung von Verordnungen oder Zuweisungen kümmern. Informationen über den Bewilligungsstatus werden über Wunsch per SMS oder E-Mail zugestellt oder können im „MeineSV“-Portal (www.meineSV.at) durch die Patienten selbst abgefragt werden. Bewilligungsfreie Zuweisungen beziehungsweise Verordnungen können sofort beim Leistungserbringer eingelöst werden, der mit Einwilligung des Patienten Zugriff auf die Zuweisung oder Verordnung erhält. e-KOS wird im Lauf des Jahres 2018 eingeführt und ab 1.1.2019
flächendeckend von allen Vertragsärzten verwendet. In einem ersten Schritt werden mit e-KOS Leistungen wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische und Humangenetische Untersuchungen, Klinisch-psychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen abgewickelt werden.

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 / 10.03.2018