editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.02.2018 | Politik

© Gregor Zeitler

Lang, lang ist’s her, dass man sich in Österreich auf ein grundsätzliches Rauchverbot – mit den für Österreich typischen Ausnahmen – in der Gastronomie geeinigt hat: Das entsprechende Tabakgesetzt ist mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten. Die Diskussionen über die Abtrennung von Raucherräumen sind legendär, ebenso auch die bizarren Situationen, die dadurch entstanden sind. Dass etwa die Schiebetüren, die den Raucher- vom Nichtraucherbereich trennen, mehr offen als geschlossen waren. Das soll in manchen Lokalen noch immer so sein…

Dabei stammt die Aufforderung der EU an ihre Mitgliedsstaaten, im gesamten öffentlichen Raum in Gebäuden für Rauchfreiheit zu sorgen, aus dem Jahr 2009. Zeithorizont für die Umsetzung: bis 2012. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wurde nun im Dezember des Vorjahres 2015 das beschlossene generelle Rauchverbot in der Gastronomie gekippt.

Die Ärztekammer hat nun unter dem Motto „Don’t Smoke“ ein Volksbegehren eingeleitet. 8.401 Unterstützungserklärungen sind notwendig – und die Eintragung in allen Gemeindeämtern und Bezirksämtern ab 15. Feber möglich. Alle Details dazu finden Sie auf Rauchverbot in der Gastronomie: Ärztekammer startet Volksbegehren.

Herzlichst,
Dr. med. Agnes M. Mühlgassner
Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2018