Rauchverbot in der Gastronomie: Ärztekammer startet Volksbegehren

10.02.2018 | Politik

Gegen die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie richtet sich das von der Ärztekammer initiierte Volksbegehren. Offizieller Startschuss ist am 15. Feber.

Begonnen hat alles damit, dass sich ÖVP und FPÖ bei den Koalitionsverhandlungen im Dezember des Vorjahres darauf geeinigt haben, das 2015 beschlossene in der Gastronomie vorgesehene Rauchverbot, das mit Mai 2018 in Kraft treten hätte sollen, zu kippen. Demnach sollte in abgetrennten Räumlichkeiten in der Gastronomie weiterhin die Möglichkeit bestehen, zu rauchen. Gleichzeitig sollte der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt werden.

Online-Petition „Don‘t Smoke“

Daraufhin startete die Österreichische Krebshilfe unter dem Motto „Don’t Smoke“ eine Online-Petition, die innerhalb eines Tages mehr als 30.000 Unterstützer hatte. Darin heißt es u.a.: „Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie zählt in Europa mittlerweile zum Standard, dem Österreich noch immer hinterher hinkt. (…) Es ist völlig unverständlich, die endlich begonnene Trendwende jetzt plötzlich wieder umzukehren und nachhaltig zu vernichten.“ Mittlerweile haben mehr als 460.000 Personen die Petition unterzeichnet.

Doch damit nicht genug: Die Ärztekammer initiierte das gleichnamige Volksbegehren, das Ärztekammerpräsident Univ. Prof. Thomas Szekeres zusammenmit dem Präsidenten der Österreichischen Krebshilfe, Univ. Prof. Paul Sevelda, bei der zuständigen Abteilung III/6 (Wahlangelegenheiten) des Innenministeriums Anfang Feber 2018 eingebracht hat.

Start: 15. Feber

Offizieller Startschuss für das Volksbegehren ist der 15. Feber: Ab diesem Zeitpunkt geht es darum, Unterstützungserklärungenauf den Gemeindeämtern und Bezirksämtern zu sammeln: Exakt 8.401 sind erforderlich. Wird diese Zahl erreicht, legt das Innenministerium einen Termin für die Eintragungswoche des Volksbegehrens fest. Werden im Zuge dessen zumindest 100.000 Unterschriften erreicht – abermals auf den Bezirks- und Gemeindeämtern möglich – muss das Thema im Parlament behandelt werden. Ab 15. Feber ist die Registrierung für die Unterstützungserklärungen freigeschaltet. Die Abgabe ist auch via Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte möglich. Alle Details dazu finden Sie aktuell unter www.aerztezeitung.at

Unterstützung für das Volksbegehren kommt von den NEOS und von den Grünen.

ÖÄK-Präsident Szekeres kündigte jedenfalls an, den Druck auf die Bundesregierung „kontinuierlich“ zu erhöhen.Schließlich hätte die Regierung ja gesagt, mehr auf die Meinung des Volkes hören zu wollen. „Hier besteht die Chance, dass die Regierung umdenkt und den Schritt, den sie beschlossen hat, noch einmal zu überlegen“, so Szekeres.

Was das Rauchverbot ganz generell anlangt, ist Irland Vorreiter. Noch bevor die EU im Jahr 2009 eine Resolution verabschiedete, in der die Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, bis 2012 im gesamten öffentlichen Raum in Gebäuden für Rauchfreiheit zu sorgen, führte Irland bereits 2004 ein generelles Rauchverbot ein. Italien folgte ein Jahr später.Seit 2009 gibt es auch in Finnland und Frankreich ein generelles Rauchverbot. In Tschechien gilt seit dem Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai 2017 ein generelles Rauchverbot. Mittlerweile gilt in 17 der 28 EU-Staaten ein Rauchverbot; in den anderen EU-Staaten gelten Rauchverbote mit Ausnahmen.

Lungenkarzinome sind die häufigste Krebsform weltweit. Jedes Jahr wird weltweit 1,8 Millionen Mal die Diagnose Lungenkrebs gestellt, das sind 12,9 Prozent aller Krebserkrankungen. 1,6 Millionen Menschen sterben daran; das entspricht 19,4 Prozent aller durch Krebs bedingten Todesfälle. Die Fünf-Jahres-Überlebensrate beträgt 15 Prozent.

Die Zahlen für Österreich sind laut Statistik Austria wie folgt: Demnach wurden im Jahr 2015 österreichweit insgesamt 39.906 Krebs-Neuerkrankungen registriert; bei etwas mehr als der Hälfte aller Fälle wurden Lungen-, Darm-, Brust- oder Prostatakrebs diagnostiziert. Nach Prostatakrebs bei Männern (4.900 Fälle) und Brustkrebs (5.400) bei Frauen steht der Lungenkrebs an zweiter Stelle der Karzinom-Neuerkrankungen mitrund 3.000 Fällen bei Männern und 1.900 bei Frauen. Unter den Krebs-bedingten Todesursachen nimmt der Lungenkrebs bei Männern den ersten Rang ein; bei Frauen folgt er an zweiter Stelle nach Brustkrebs (Statistik Austria, 2015). In den vergangenen Jahren hat bei Frauen sowohl das Erkrankungs- als auch das Sterberisiko an Lungenkrebs massiv zugenommen.

Ökonomische Folgen

Lungenkrebs ist in der EU die häufigste Todesursache aller Krebsarten. Auf Lungenkrebs gehen 27 Prozent aller tödlichen Krebserkrankungen in Ungarn zurück – was zugleich den höchsten Wert in der EU darstellt. Portugal weist mit 15 Prozent den niedrigsten Anteil auf. Mit 19 Prozent liegt Österreich laut Eurostat unter dem EU-Durchschnittvon 21 Prozent.
 
Laut den im Jänner 2017 im Lancet veröffentlichten Zahlen wird die Zahl der durch Tabakkonsum bedingten Todesopfer auf acht Millionen ansteigen – wenn nicht härtere Maßnahmen gegen den Tabakkonsum getroffen werden. Aktuell sterben jährlich rund sechs Millionen Menschen dadurch. Der Lancet beruft sich dabei auf den 700 Seiten umfassenden Bericht „Die Ökonomie von Tabak und Tabakkontrolle“, der vom Nationalen US-Krebsinstitut (NCI) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt wurde. Einer Billion US-Dollar an Schäden aufgrund von Produktivitätsverlusten und Gesundheitskosten pro Jahr stünden demnach Einnahmen in der Höhe von 269 Milliarden US-Dollar aus der Tabaksteuer gegenüber.

Die Chronologie des Rauchverbots in Österreich

6. September 1992: Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler (SPÖ) präsentiert in der ORF-“Pressestunde“ mehrere Vorhaben gegen das Rauchen; so sollen etwa in der Gastronomie Nichtraucherzonen geschaffen werden.

12. August 2004:
Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben eine freiwillige Selbstverpflichtung bekannt: 30 Prozent der heimischen Speiselokale sollen bis Ende 2004 „rauchfreie Zonen“ einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.

18. April 2007:
Gesundheitsministerium-Ressortleiterin Andrea Kdolsky (ÖVP) kündigt nach der Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung eine gesetzliche Regelung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern an.
 
31. Oktober 2007: Nachdem es keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ bezüglich einer Verschärfung des Tabakgesetzes mit 1.1.2008 gibt, verzichtet Kdolsky auf das Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.

1. Jänner 2009: Nachdem die Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) im April 2008 das Tabakgesetz beschlossen hat, tritt ein „grundsätzliches“ Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Bei Verstößen drohen den Wirten Pönalen von bis zu 10.000 Euro.

10. April 2015: Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentieren den entsprechenden Gesetzesentwurf.

11. Dezember 2017:
Das ab Mai 2018 geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt nicht. ÖVP und FPÖ einigen sich bei den Koalitionsverhandlungen auf eine Raucherregelung nach „Berliner Modell“. Gäste können vorerst weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren; der Nichtraucherschutz für Jugendliche wird verstärkt.

2. Februar 2018:
Die Ärztekammer meldet das Volksbegehren „Don’t Smoke“ an, um das Rauchverbot in der Gastronomie durchzusetzen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2018