2018: All­ge­meine Ände­run­gen und Informationen

25.01.2018 | Politik

Ärzt­li­che Hono­rare für Atteste bei Lebensversicherungen

Laut der Ver­ein­ba­rung über ärzt­li­che Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Lebens­ver­si­che­run­gen wur­den die Hono­rare mit 1.1.2018 um 2,2 Pro­zent des Ver­brau­cher­preis­in­dex erhöht. Damit ergibt sich für ein ärzt­li­ches Attest für eine Lebens­ver­si­che­rung ein Hono­rar von 151,15 Euro; für eine Arzt­aus­kunft über ana­mnes­tisch bekannte Daten ein Hono­rar von 41,72 Euro.

Rezept­ge­bühr 2018: 6,– Euro

Die Rezept­ge­bühr beträgt seit 1. Jän­ner 2018 6,– Euro. Bei der Gewäh­rung von Heil­be­hel­fen und Hilfs­mit­teln beträgt der Min­dest­bei­trag für den Kos­ten­an­teil des Ver­si­cher­ten 34,20 Euro. Hier fin­den Sie alle wei­te­ren Details zu dies­be­züg­li­chen Änderungen.

Das eBS kommt

Im Laufe des Jah­res 2018 wird das Elek­tro­ni­sche Bewil­li­gungs- und Antrags­ser­vice (eBS) ein­ge­führt. Damit kön­nen Zuwei­sun­gen und Ver­ord­nun­gen über das E‑Card-Sys­tem gänz­lich elek­tro­nisch durch­ge­führt wer­den. In einem ers­ten Schritt wer­den Leis­tun­gen wie CT, MRT und Nukle­ar­me­di­zi­ni­sche und Human­ge­ne­ti­sche Unter­su­chun­gen über eBS abge­wi­ckelt. Für Kran­ken­trans­porte wird es statt eines Antrags­for­mu­lars einen elek­tro­ni­schen Trans­port­schein (eTS) geben. Über das Inter­net­por­tal der Sozi­al­ver­si­che­rung („Mei­neSV“) kön­nen die Zuwei­sun­gen und Ver­ord­nun­gen vom Pati­en­ten online abge­fragt wer­den; auf Wunsch erhält er vom zuwei­sen­den Arzt auch einen Ausdruck.

E‑Medikation: Spei­cher­ver­pflich­tung beschränkt

Die Mitte Dezem­ber 2017 kund­ge­machte ELGA-Ver­ord­nungs­no­velle 2017 regelt unter Berück­sich­ti­gung des Roll-out-Plans die Spei­cher­ver­pflich­tung der E‑Medikation für
nie­der­ge­las­sene Ver­trags­ärzte und Ver­trags­grup­pen­pra­xen. In vor­an­ge­gan­ge­nen Gesprä­chen ist es der ÖÄK gelun­gen, die Ver­pflich­tung auf die All­ge­mein­me­di­zin und rele­vante Fach­grup­pen zu beschrän­ken. Außer­dem sehen die Über­gangs­fris­ten­vor, dass jene Ver­trags­ärzte von der Spei­cher­ver­pflich­tung aus­ge­nom­men sind, die das 66. Lebens­jahr erreicht haben sowie jene, die das 60. Lebens­jahr erreicht haben und sich schrift­lich gegen­über dem Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger ver­pflich­ten haben, ihren Ein­zel­ver­trag inner­halb eines Jah­res ab der Spei­cher­ver­pflich­tung zurück­zu­le­gen und dies tat­säch­lich­tun. Auch für Ver­trags­ärzte und Ver­trags­grup­pen­pra­xen der Son­der­fä­cher medi­zi­nisch-che­mi­sche Labor­dia­gnos­tik, Hygiene und Mikro­bio­lo­gie sowie Radio­lo­gie wurde die Spei­cher­ver­pflich­tung gestrichen. 

AUVA­si­cher: Hono­rar­er­hö­hung für 2018

Das Hono­rar für „AUVAsicher“-Vertragspartner wurde nach der Index­an­pas­sung für 2018 um 1,40 Euro erhöht, womit sich ein Stun­den­satz von 141,14 Euro ergibt.

ÖÄK-Voll­ver­samm­lung beschließt Verordnungen

In der ÖÄK-Voll­ver­samm­lung vom 15. Dezem­ber 2017 wur­den im Zuge des 136. Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer­ta­ges fol­gende Ver­ord­nun­gen beschlossen: 

Ver­ord­nun­gen im über­tra­ge­nen Wir­kungs­be­reich
- Qua­li­täts­si­che­rungs­ver­ord­nung 2018
- Spe­zia­li­sie­rungs­ver­ord­nung

Ver­ord­nung im eige­nen Wir­kungs­be­reich
- 2. Novelle der Ver­ord­nung über ärzt­li­che Fortbildung

Die Ver­ord­nun­gen sind mit 1. Jän­ner 2018 in Kraft getre­ten
und unter www.aerztekammer.at kundgemacht.

Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm verlängert

Das Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm wurde auf wei­tere vier Jahre ver­län­gert – das haben ÖÄK und Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger ver­ein­bart. Zusätz­lich wur­den Pro­gramm-Adap­tie­run­gen vor­ge­nom­men; diese betref­fen u.a. die Zuwei­sung durch Ver­trau­ens­ärzte, die Hono­rar­re­ge­lun­gen für All­ge­mein­me­di­zi­ner und Gynä­ko­lo­gen sowie eine geän­derte Indi­ka­tio­nen­liste. Alle Adap­tie­run­gen gibt es unter www.aerztekammer.at.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2 /​25.01.2018