Ärztliche Honorare für Atteste bei Lebensversicherungen Laut der Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen wurden die Honorare mit 1.1.2018 um 2,2 Prozent des Verbraucherpreisindex erhöht. Damit ergibt sich für ein ärztliches Attest für eine Lebensversicherung ein Honorar von 151,15 Euro; für eine Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten ein Honorar von 41,72 Euro. |
Rezeptgebühr 2018: 6,– Euro |
Das eBS kommt |
E-Medikation: Speicherverpflichtung beschränkt Die Mitte Dezember 2017 kundgemachte ELGA-Verordnungsnovelle 2017 regelt unter Berücksichtigung des Roll-out-Plans die Speicherverpflichtung der E-Medikation für |
AUVAsicher: Honorarerhöhung für 2018 Das Honorar für „AUVAsicher“-Vertragspartner wurde nach der Indexanpassung für 2018 um 1,40 Euro erhöht, womit sich ein Stundensatz von 141,14 Euro ergibt. |
ÖÄK-Vollversammlung beschließt Verordnungen In der ÖÄK-Vollversammlung vom 15. Dezember 2017 wurden im Zuge des 136. Österreichischen Ärztekammertages folgende Verordnungen beschlossen: Verordnungen im übertragenen Wirkungsbereich Verordnung im eigenen Wirkungsbereich Die Verordnungen sind mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten |
Brustkrebs-Früherkennungsprogramm verlängert Das Brustkrebs-Früherkennungsprogramm wurde auf weitere vier Jahre verlängert – das haben ÖÄK und Hauptverband der Sozialversicherungsträger vereinbart. Zusätzlich wurden Programm-Adaptierungen vorgenommen; diese betreffen u.a. die Zuweisung durch Vertrauensärzte, die Honorarregelungen für Allgemeinmediziner und Gynäkologen sowie eine geänderte Indikationenliste. Alle Adaptierungen gibt es unter www.aerztekammer.at. |
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.01.2018