Laut Mutterschutz-Gesetz muss für alle Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt sind, eine Mutterschutz-Evaluierung erfolgen. Dies sollte schon im Zuge der allgemeinen Arbeitsplatz- Evaluierung erfolgen – und nicht erst, wenn eine Angestellte schwanger wird. Madeleine Rohac
Mir geht es nicht gut! Wenn gefeilt wird, muss ich immer husten und ich habe Angst, dass das Gel meinem Baby schadet“, klagt die 28-jährige Schwangere, die als Nageldesignerin tätig ist, beim Internisten. Und fragt: „Können Sie mich nicht freistellen?“
Sie ist in der 16. Schwangerschaftswoche, laut der ersten Untersuchung im Mutter-Kind-Pass ist alles in Ordnung bis auf ein leicht erniedrigtes Hämoglobin von 10,1 g/dl bei einer Erythrozyten-Zahl von 3,9 T/l. Bei der letzten Ultraschallkontrolle beim Gynäkologen hatte sie über leichte Atemnot beim Stiegen steigen und Herzklopfen berichtet, weswegen er eine Kontrolle beim Internisten e