Salzburger Deklaration

25.04.2018 | Aktuelles aus der ÖÄK

Salzburger Deklaration

der Selbstverwaltungen der Gebietskrankenkassen und der Ärztekammern zur Kassenfusion

Die Gesundheitsversorgung ist regional, muss sich an den Menschen orientieren und daher möglichst wohnortnahe sein; gleiches gilt für die Strukturen der Gesundheitsverwaltung. Eine optimale Organisation der Versorgung setzt voraus, dass Probleme im Detail bekannt sind, um flexible, den regionalen Gegebenheiten angepasste Lösungen zu finden. Regionale Entscheidungen sind nah bei denjenigen, die von ihnen betroffen sind. Dies ist der Kerngedanke des Subsidiaritätsprinzips.

Die Organisation der ambulanten Versorgung durch Selbstverwaltungsorganisationen von Dienstnehmern, Dienstgebern und ÄrztInnen hat sich bewährt, immer wieder Modernisierungsschritte gesetzt und auch Leistungen ausgebaut. Durch die regionale Präsenz von Gebietskrankenkassen und der Ärztevertretung hat sich ein gut organisiertes und effizientes Netzwerk etabliert, das die PatientInnen in den Fokus rückt. Nur eine Gesundheitsversorgung, die nahe am Menschen ist, garantiert rasche und effektive Hilfe. So kann z. B. am besten der Bedarf an zusätzlichen Kassenarztpraxen beurteilt werden und bei Problemen bei der landärztlichen Versorgung Abhilfe geschaffen werden.

Aus diesem Grund stehen die Gebietskrankenkassen gemeinsam mit den Landes-Ärztekammern für eine Fortführung und Optimierung dieses Netzwerks ein.

Damit verbunden sind:

• der Erhalt der regionalen Krankenversicherungen als wichtige Säule der regionalen Gesundheitsversorgung mit Planungs- und Beitragshoheit

• die Absicherung der echten regionalen Selbstverwaltung aus Dienstnehmern und Dienstgebern in den Krankenkassen, weil sie die Bedürfnisse der PatientInnen und Finanzierer am besten kennen. Ablehnung der Reduktion der Selbstverwaltung auf ein reines Aufsichtsorgan

• die autonome Finanzierung und Verwaltung der Krankenkassen und der Beibehalt der Dualität der Beitragsprüfung durch Kassen und Finanzbehörden

• der Fortbestand der bestehenden autonomen Gesamtvertragsstrukturen zwischen Kassen und Kammern, weil nur diese die regional bestmögliche Versorgung garantieren

• die Wiederherstellung jenes Zustands, der den Kassen die Abdeckung der versicherungsfremden Leistungen durch die Bundesregierung garantierte: Ihr Entfall hat die Kassen immer wieder vor nicht selbst verschuldete finanzielle Probleme gestellt. Daher gehören diese Leistungen, die nicht von der Versichertengemeinschaft zu finanzieren sind, den Kassen künftig wieder ersetzt

• die Solidarität und Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherungen (Ausgleichsfonds)

• die Freiheit, finanzielle Mittel auch in der Region für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auszugeben, wo sie erwirtschaftet wurden

• die Berücksichtigung des Fachwissens der Ärzteschaft bei der Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen

• rasche Maßnahmen, wie sie auch im Regierungsprogramm vorgesehen sind, zur Stärkung der Wertschätzung der Kassenärzteschaft, denn nur sie garantiert die soziale medizinische Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen.

Wir bekennen uns zu einer konstruktiven und gemeinsamen Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. Eine Zerschlagung der sicheren und leistungsstarken Netzwerke auf Landesebene zugunsten einer zentralistischen Struktur auf Bundesebene lehnen wir ab.

Vor diesem Hintergrund haben die VertreterInnen der Ärztekammern und Gebietskrankenkassen am 30. März 2018 diese Deklaration beschlossen und vereinbart, diese an die Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der neun Landesregierungen und die im Nationalrat, Bundesrat und in den Landtagen vertretenen Parteien sowie an die Sozialpartner zu übermitteln.e im Nationalrat, Bundesrat und in den Landtagen vertretenen Parteien sowie an die Sozialpartner zu übermitteln.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2018