Interview Johannes Steinhart: „Kassenreform darf das System nicht ruinieren“

10.05.2018 | Aktuelles aus der ÖÄK


Die Österreichische Ärztekammer hat nichts gegen eine Weiterentwicklung der Sozialversicherung. Aber die Pläne der Bundesregierung dürfen auch nicht das solidarische System zerschlagen, sagte jetzt ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, in einem Interview mit der ÖÄZ.
Wolfgang Wagner


Die Bundesregierung hat angekündigt, die Zahl der Krankenkassen wahrscheinlich auf fünf zu reduzieren. Zusätzlich wurde eine Diskussion über die Zukunft der AUVA losgetreten. Wie ist die grundsätzliche Position der Österreichischen Ärztekammer dazu?
„Wir Ärzte stellen uns einer sinnvollen Reform nicht entgegen. Es gibt in der Sozial- und in der Krankenversicherung sicherlich organisatorisch und womöglich auch strukturell mittlerweile einen Weiterentwicklungsbedarf. Da fanden in den vergangenen Jahren kaum Anpassungen statt.“

Was sind Eckpunkte, auf denen die Ärzteschaft beharrt? „Zunächst einmal muss das Prinzip eines solidarisch finanzierten Gesundheitswesens erhalten bleiben. Wir wissen alle ganz genau, wie allenfalls privat zu finanzierende medizinische Leistungen jeden von uns schnell überfordern würden. Wir brauchen weiterhin ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem mit gleichem Zugang für die Versicherten zu den Leistungen.“

Dieses Prinzip wird wohl offiziell kaum bestritten werden. Was leitet sich daraus ab? „Vom Grundsatz des solidarisch finanzierten und somit auch solidarisch für alle verfügbaren Gesundheitswesens lassen sich alle anderen Werte – zum Beispiel die wohnortnahe Versorgung nach den regionalen Bedürfnissen – ableiten. Dafür benötigt man aber auch die Grundvoraussetzungen.“

Welche dieser Voraussetzungen sind die wichtigsten?
„Das sind generell die Budget- und die Beitragshoheit der regionalen Kassen, die Vertragshoheit der Tarifpartner bei ihren Honorarverhandlungen, also zwischen der regionalen Krankenkasse und der Landesärztekammer und schließlich die Planungshoheit, die auch den Stellenplan für Vertragsärzte umfasst.“

Planungshoheit und der Stellenplan für die Kassenärzte sind wohl in der regionalen Versorgung am wichtigsten …
„In den Bundesländern brauchen wir weiterhin die Möglichkeit, die medizinische Versorgung nach den regionalen Bedingungen zu optimieren. Dabei sind die wichtigsten Stellschrauben die Kassenverhandlungen und somit die Vertragshoheit der Ärztekammern der Bundesländern und der jeweiligen Gebietskrankenkasse auf Bundesländerebene.“

Ließe sich das nicht auch zentral regeln? „Da muss man sagen, dass Zentralismus bzw. eine Zentralisierung der Krankenkassen per se noch keine Probleme löst. Es ist völlig richtig, wenn jetzt auf Bundesländerebene festgestellt wird, dass man von Wien aus allein keine lokal an die Bedürfnisse optimal angepasste Versorgung in einer bestimmten Region irgendwo in Österreich organisieren können wird.“

Hängt das ausschließlich von der Expertise der regionalen Partner, zum Beispiel der jeweiligen Gebietskrankenkasse und der jeweiligen Landesärztekammer ab?
„Ja, deshalb wird ja auch die Budgethoheit für die Gebietskrankenkasse auf Bundesländerebene gefordert. Tritt das nicht ein, hat die ‚Zentrale‘ schon wesentlich mehr Möglichkeiten für Eingriffe.“

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit der Beitragshoheit aus? „Bei der Beitragshoheit verhält es sich ähnlich. Der Umstand, dass die Kassen die Beiträge einheben, schützt für dem politischen Direkteingriff in das System. Würde man die Einhebung der Beiträge beispielsweise zu staatlichen Stellen verlagern, wäre das eine klassische Möglichkeit, Macht auszuüben und überdies ein totaler Systemwechsel. Bei solchen Dingen besteht immer die Gefahr, dass sehr schnell von außen über das Geld gesteuert wird. Dabei würden wir ja auch jetzt schon durchaus mehr Politik-Unabhängigkeit bei den Krankenkassen benötigen.“

In der Diskussion wird für die Zusammenführung der neun Landes-Gebietskrankenkassen in eine Österreichische Gebietskrankenkasse und für die weitgehende Gleichschaltung als Argument angeführt, dass es ja seit jeher auch bundesweit agierende Krankenkassen gibt. „Das Argument, dass man mit den bundesweiten Krankenkassen schon jetzt bundesweite Verträge abschließt, zieht nur sehr bedingt. Da handelt es sich da ja um Krankenkassen für bestimmte Gruppen von Versicherten und nicht um eine allgemeine Versorgung der Gesamtbevölkerung handelt.“

Was spricht dagegen für das Beibehalten der Honorarverhandlungen und Vertragsabschlüsse zwischen den Krankenkassen und den Ärztekammern auf Bundesländerebene? „Die Honorarhoheit ist wichtig, weil das genau das Mittel ist, um die Versorgung und das Funktionieren des Systems der ärztlichen Versorgung auf regionaler Ebene zu optimieren. Das hängt natürlich auch an den Vertrags- und Tarifbedingungen.“

Was gehört noch dazu?
„Entscheidend ist natürlich auch die Möglichkeit, den Kassen-Stellenplan jeweils auf Bundesländerebene zu verhandeln, an die regionalen Bedürfnisse anzupassen. Da geht es um die Feinjustierung. Die kann per Zentralismus nicht erfolgen.“

Wie sieht das im Zusammenhang mit den Plänen für die Errichtung der Primärversorgungseinheiten in Österreich aus?
„Da benötigt man erst recht eine optimale Adjustierung an die Bedürfnisse der Menschen, an die regionalen Erfordernisse. Es gibt zwar den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG; Anm.). Aber im Einzelnen muss die Versorgung auf lokaler Ebene funktionieren – wie auch die Verteilung der Kassenarztstellen mit Einzel- und Gruppenpraxen sowie den PVEs und PV-Netzwerken. Wir merken jetzt schon bei den Verhandlungen über einen Gesamtvertrag für die Primärversorgungseinheitenund Netzwerke wie unterschiedlich die Bedingungen von Fall zu Fall sein werden, wie unterschiedlich das Leistungsangebot und wie unterschiedlich die Ausgestaltung der Verträge sein wird müssen.“

Haben Sie das Gefühl, dass die Politik diese Komplexität in ihre Reformüberlegungen einbezieht? „Ich habe den Eindruck, die Regierung denkt vor allem in Strukturen und nicht in Prozessen, von denen die Versorgung der Patienten ja abhängt. Primär muss es im Gesundheitswesen immer um die Gewährleistung der Versorgung gehen. Das bedarf funktionierender Prozesse.“

Wie reagiert die Österreichische Ärztekammer auf die derzeitige Situation? „Wir werden unser Anliegen der Erhaltung des solidarischen Systems mit Nachdruck verfolgen und genau schauen, was die Politik Mitte Mai dazu vorlegt. Das wird dann bei unserem Kammertag Ende Mai eingehend diskutiert werden.“

Was würden Sie in diesem Zusammenhang der Politik empfehlen?
„Die Politik sollte einen evolutionären Weg zur Weiterentwicklung des Sozialversicherungssystems bevorzugen und von der Selbstorganisation von Systemen ausgehen. Revolutionen von Oben funktionieren nicht und werden auch bei der Kassenreform zu keinem guten und nachhaltigen Ergebnis führen. Und schließlich halten wir es durchaus für sinnvoll, wenn in alle diese Reformschritte die Expertise der österreichischen Ärztinnen und Ärzte einbezogen wird.“

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.05.2018