BKAÄ: Gesunde Refor­men braucht das Land – Kom­men­tar Harald Mayer

25.06.2018 | Aktuelles aus der ÖÄK


Die geplante Zusam­men­le­gung der Kran­ken­kas­sen im soge­nann­ten Sozi­al­ver­si­che­rungs-Struk­tur­re­form­ge­setz ist ein ers­ter Trop­fen auf einen hei­ßen Stein. Wo der Schuh tat­säch­lich drückt, sind große Bau­stel­len wie über­füllte Spi­tals­am­bu­lan­zen, Büro­kra­tie und Finanzierungsthemen. 

Kommt Ihnen fol­gende For­de­rung bekannt vor? Es wird die „Not­wen­dig­keit einer Reor­ga­ni­sa­tion des öster­rei­chi­schen Kran­ken­haus­we­sens auf­ge­zeigt und in Ver­bin­dung damit die Erar­bei­tung eines Kran­ken­haus­pla­nes ver­langt, um die Ent­wick­lung des öster­rei­chi­schen Kran­ken­haus­we­sens zu koor­di­nie­ren und um Fehl­pla­nun­gen zu ver­mei­den.“ Wer meint, bei die­sen Wor­ten das aktu­elle Regie­rungs­pro­gramm zu lesen, irrt gewal­tig. Die­ses Zitat stammt aus der Gesund­heits­re­form des Jah­res 1965 und zeigt, wie lange die hei­mi­sche Poli­tik die Pro­bleme rund um die gro­ßen Bau­stel­len im Gesund­heits­sys­tem vor sich herschiebt. 

Gesund­heits­po­li­ti­sche Archäologie 

Gesund­heits­öko­nom Ernest Pichl­bauer begab sich bei einer Pres­se­ver­an­stal­tung, zu der die Bun­des­ku­rie Ange­stellte Ärzte im ver­gan­ge­nen Jahr lud, auf eine gesund­heits­po­li­ti­sche Archäo­lo­gier­eise und lis­tete Text­pro­ben der letz­ten Jahr­zehnte aus Regie­rungs­pro­gram­men, 15a-Ver­ein­ba­run­gen und Bun­des- Ziel­steue­rungs­ver­trä­gen auf, die vor allem einen Ein­druck hin­ter­lie­ßen: Es gab Gesund­heits­re­for­men über Gesund­heits­re­for­men, getan hat sich aber nicht viel. „Wenn wir von einer Reor­ga­ni­sa­tion und Reform des öster­rei­chi­schen Gesund­heits­we­sens spre­chen, ist es natür­lich wich­tig, auch über die Anzahl der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger zu dis­ku­tie­ren. Es aber dar­auf zu beschrän­ken ist ein gro­ber Feh­ler“, meint dazu Harald Mayer, Obmann der Bun­des­ku­rie Ange­stellte Ärzte, und ergänzt: „Ich kann das Gejam­mere über die Zusam­men­le­gung der Kran­ken­kas­sen ehr­lich gesagt nicht mehr hören.“ 

Mayer for­dert tat­säch­li­che Refor­men wie eine Ent­las­tung der Spi­tals­am­bu­lan­zen und die Ver­la­ge­rung von Leis­tun­gen in den nie­der­ge­las­se­nen Bereich (siehe Kom­men­tar). Hier ste­cke das Spar­po­ten­zial, hier müsse man hin­schauen und das Gesund­heits­we­sen effi­zi­en­ter gestal­ten, so Mayer. „Statt­des­sen begut­ach­ten wir Ver­ord­nun­gen wie zuletzt zum Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­plan Gesund­heit, in der es hin­ten und vorne an Trans­pa­renz fehlt.“ Es ent­stehe der Ein­druck, dass die Pla­nung nicht der Sicher­stel­lung einer bedarfs­ge­rech­ten, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Gesund­heits­ver­sor­gung diene, son­dern eine gesamt­wirt­schaft­lich mög­lichst kos­ten­güns­tige Leis­tungs­er­brin­gung erfol­gen solle. Dazu der Ärz­te­ver­tre­ter: „Man wird den Ein­druck nicht los, dass die Abkür­zung ÖSG für den Öster­rei­chi­schen Spar­plan Gesund­heit steht.“ Für Mayer wer­den auch Aspekte der medi­zi­ni­schen For­schung und Ent­wick­lung sowie neuer medi­zi­ni­scher Tech­no­lo­gien und ande­rer medi­zi­ni­scher Qua­li­täts­pa­ra­me­ter nicht aus­rei­chend berücksichtigt. 

So ist bei­spiels­weise für die Reha­bi­li­ta­tion im Bereich Bewe­gungs- und Stütz­ap­pa­rat von „abge­schätz­ten Aus­la­ge­rungs­po­ten­zia­len“ die Rede. Im sta­tio­nä­ren Bereich sol­len Beten gekürzt wer­den unter der Annahme, dass Leis­tun­gen in den nie­der­ge­las­se­nen Bereich ver­la­gert wer­den. Obwohl schon von einem Pla­nungs­ho­ri­zont 2020 die Rede ist, lie­gen laut Bun­des­ku­rie Ange­stellte Ärzte noch kei­ner­lei Kon­zepte vor, wie die ange­spro­che­nen Maß­nah­men auch tat­säch­lich umge­setzt wer­den sol­len. „Das Mate­rial für diese Pla­nun­gen ist nicht nach­voll­zieh­bar, es fehlt an Trans­pa­renz, wel­che Daten­grund­sätze her­an­ge­zo­gen wur­den. Die­ses theo­re­ti­sche Modell passt nicht in die Wirk­lich­keit hin­ein“, so Mayer.

Prä­ven­tion und Qua­li­tät in den Fokus

Um ein wei­te­res Bei­spiel einer Bau­stelle im Gesund­heits­be­reich zu nen­nen, hin­ter­fragt der Ärz­te­ver­tre­ter die aktu­elle Ver­sor­gung von Alten- und Pfle­ge­hei­men. „Wenn diese Berei­che bes­ser mit medi­zi­ni­scher Leis­tung ver­sorgt wären, dann wür­den sich ältere Men­schen oft erspa­ren, dass sie ins Spi­tal ein­ge­lie­fert wer­den“, so Mayer. Stu­dien zei­gen, dass es in Alten­und Pfle­ge­hei­men oft­mals an medi­zi­ni­scher Prä­ven­tion fehle. Hier und bei der Qua­li­tät im All­ge­mei­nen müsse ange­setzt wer­den. „Wir brau­chen Gesund­heits­re­for­men, die auch ihrem Namen gerecht wer­den. Die Poli­tik muss sich end­lich die Hände schmut­zig machen und auch dort hin­grei­fen, wo die ech­ten Bau­stel­len des Gesund­heits­we­sens lie­gen“, so Mayer abschließend.

KOMMENTAR

Die Spi­tals­am­bu­lanz als eier­le­gende Wollmilchsau

Harald Mayer *)

Der sub­si­diäre Ver­sor­gungs­auf­trag, den das Kran­ken­an­stal­ten- und Kur­an­stal­ten­ge­setz § 26 regelt, besteht neben der Leis­tung Ers­ter ärzt­li­cher Hilfe in der „Anwen­dung von Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den mit sol­chen Behel­fen, die außer­halb der Anstalt in ange­mes­se­ner Ent­fer­nung vom Wohn­ort des Pati­en­ten nicht in geeig­ne­ter Weise oder nur in unzu­rei­chen­dem Aus­maß zur Ver­fü­gung ste­hen“. Eine wei­tere Auf­gabe stellt die Aus­bil­dung künf­ti­ger nie­der­ge­las­se­ner und ange­stell­ter Ärzte dar. 

Die Rea­li­tät ist eine andere: Täg­lich spü­ren wir Ärz­tin­nen und Ärzte in der Pra­xis schon lange, wie Arbeits­ver­dich­tung und Über­las­tung auf der Tages­ord­nung ste­hen. Über­lau­fene Ambu­lan­zen, lan­gen War­te­zei­ten und immer öfter auch aggres­si­ves Ver­hal­ten sind eine Folge die­ser Entwicklung. 

Die Ursa­chen, warum Öster­reichs Ambu­lan­zen teil­weise kurz vor dem Kol­laps ste­hen, sind viel­fäl­tig: Die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kön­nen – wie in kei­nem ande­ren Land – selbst ent­schei­den, wo sie sich behan­deln las­sen möch­ten. Selbst­zu­wei­sun­gen rund um die Uhr sind gang und gebe. Die unklare Finan­zie­rung war schon Ende der 1970-er-Jahre Thema eines WHO-Reports, der von einer „stei­gen­den Ten­denz der prak­ti­zie­ren­den Ärzte, ihre Pati­en­ten in ein Spi­tal ein­zu­wei­sen“ sprach. Diese Ent­wick­lung werde unter ande­rem durch das Hono­rie­rungs­sys­tem gefördert. 

Wo genau drückt nun der Schuh? Wie so oft geht es um das liebe Geld. Der bud­ge­täre Rah­men ist eng, ärzt­li­che Ent­schei­dun­gen sind oft­mals von öko­no­mi­schen Zwän­gen geprägt. Was aber genauso hin­ein­spielt ist die Tat­sa­che, dass Spi­tals­am­bu­lan­zen immer mehr Auf­ga­ben bei immer weni­ger Zeit und immer mehr Büro­kra­tie über­neh­men müs­sen – Stich­wort ELGA und der PDF-Wahn­sinn, den das Sys­tem mit sich bringt. Wir sehen immer mehr Ein­spa­run­gen und Umstruk­tu­rie­run­gen bei der zeit­glei­chen Erwar­tungs­hal­tung einer lege artis Medi­zin auf Fach­arzt-Niveau. Das kann sich nicht ausgehen. 

Aus der Sicht der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten stellt die Spi­tals­am­bu­lanz den Best Point of Ser­vice dar: 24 Stun­den offene Türen, Rund-um-Ser­vice, kein Gate­kee­per, keine Selbst­kos­ten­bei­träge inklu­sive dem Wunsch nach kur­zen War­te­zei­ten und bes­ter Qua­li­tät. Umgangs­sprach­lich nennt man das auch die eier­le­gende Woll­milch­sau. Aus mei­ner Sicht sind zwei Dinge drin­gend anzugehen: 

1. Es bedarf einer Infor­ma­ti­ons- und Auf­klä­rungs­ar­beit: Ja, der Ver­sor­gungs­auf­trag ist zu erfül­len, aber es darf kein Recht des unge­steu­er­ten Zugangs geben. 

2. Wenn das Gesund­heits­sys­tem sozial gere­gelt ist, muss es auch beim Zugang klare Regeln geben. Wir brau­chen einen nie­der­schwel­li­gen Ein­stieg ins Sys­tem bei gleich­zei­ti­ger Stär­kung des nie­der­ge­las­se­nen Berei­ches. Wir müs­sen Pati­en­ten­ströme len­ken und den Zugang regeln. Es bedarf der bes­se­ren Abstim­mung zwi­schen intra- und extra­mu­ra­ler Ver­sor­gung. Wir müs­sen Büro­kra­tie abbauen, um mehr Zeit für unsere Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten zu haben. Zu guter Letzt, und das wer­den wir als Bun­des­ku­rie Ange­stellte Ärzte nicht müde zu beto­nen, benö­ti­gen wir qua­li­täts­volle Aus­bil­dungs­kon­zepte als Basis für ein qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Gesund­heits­we­sen. Das sind die The­men, denen sich unsere Poli­ti­ke­rin­nen und Poli­ti­ker stel­len müs­sen. Ob wir künf­tig fünf oder fünf­zig Sozi­al­ver­si­che­run­gen haben wer­den, mag ein Bau­stein in die­ser Ent­wick­lung sein, darf aber nicht im allei­ni­gen Fokus ste­hen, wenn wir von Refor­men sprechen. 

*) Harald Mayer ist Vize­prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer (ÖÄK) und Obmann der Bun­des­ku­rie Ange­stellte Ärzte

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 12 /​25.06.2018