Standpunkt – Vize-Präs. Johannes Steinhart: Auch kein Drama

25.05.2017 | Standpunkt

© Zeitler

Es war im Jahr 2014, als das Gesundheitsministerium mit dem sogenannten „Technokratenpapier“ überfallsartig den Gesamtvertrag und damit auch den Hausarzt abschaffen wollte. In langwierigen Verhandlungen konnten wir das schließlich abwenden – der damals vereinbarte Konsens mit dem Titel „Team rund um den Hausarzt“ wurde schließlich von Bund, Ländern und Sozialversicherung in der Bundeszielsteuerungskommission einstimmig beschlossen.

Der Kampf um den Erhalt des Hausarztes hat in Wirklichkeit ja schon damals begonnen – und findet aktuell rund um die Implementierung eines Primärversorgungsgesetzes seine Fortsetzung. So ist es mit unserer Kampagne „Gesundheit: wenigeristNICHTmehr“ gelungen, die größten Bösartigkeiten abzuwenden. Doch wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. Es gibt noch zahlreiche Punkte, die aus Sicht der Ärztekammer jedenfalls geändert werden müssen. Wie auch immer: Das Schicksal des derzeit in Begutachtung befindlichen Gesetzes ist jedoch angesichts der im Herbst bevorstehenden Nationalratswahlen ungewiss.

Klar ist jedoch: Primärversorgung ist das, was Allgemeinmediziner und Fachärzte in den letzten Jahrzehnten in Österreich landauf landab gemacht haben: in Einzelordinationen und ärztlichen Gruppenpraxen, aber jedenfalls im Rahmen des bestehenden Gesamtvertrags. Wir Ärztinnen und Ärzte stehen ganz klar für einen Ausbau und eine Stärkung der Primärversorgung! Das bedeutet aber, dass mehr Geld in die Primärversorgung investiert wird, als dass hier neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Eine funktionierende Primärversorgung kann man auch ohne ein entsprechendes Gesetz auf die Beine stellen – vorausgesetzt, dass alle Beteiligten das wollen. Ein eigenes Gesetz dafür ist aus Sicht der Ärztekammer nicht nötig. Punktuelle Änderungen im Ärztegesetz und im ASVG sind notwendig, um ein System der Primärversorgung aufzubauen und ausbauen zu können. Eines ist dabei schon klar: Primärversorgungseinheiten können immer nur eine Ergänzung zum jetzigen System sein, es aber nie ersetzen. Wir wollen auch die Anstellung von Ärzten bei Ärzten – weil wir einfach sehen, dass es ein zentrales Bedürfnis unserer jungen Kolleginnen und Kollegen ist. Die Primärversorgung muss weiterentwickelt und ausgebaut werden, das ist unbestritten. Vieles ginge einfacher, wenn man die Expertise von uns Ärzten auch einbeziehen würde.

Der Gesetzgeber muss hier die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Ob und wie sich Ärztinnen und Ärzte zusammenschließen, sollte man jedoch ihrer Eigeninitiative und ihrem Engagement überlassen – so wie es ihren jeweiligen Bedürfnissen entspricht. Ein Negativ-Beispiel in diesem Zusammenhang ist das Gruppenpraxis-Gesetz, das ja in Wirklichkeit ein Gruppenpraxis-Verhinderungsgesetz ist.

Klar ist auch, dass bei der künftigen Gestaltung der Primärversorgung die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen. Was für die Stadt gilt – die Konzentration an einem Standort – muss nicht zwangsläufig am Land das Beste sein; hier wird vermutlich die virtuelle Vernetzung die bevorzugte Variante der Zusammenarbeit sein. Entscheidend ist in jeden Fall, dass diese Zusammenarbeit auf Freiwilligkeit beruht – das überaus erfolgreiche Modell Styriamed.net zeigt, wie es geht und dass es geht. Allgemeinmediziner, Fachärzte und Spitäler sind besser vernetzt, das Leistungsangebot vergrößert und eine bessere Vernetzung mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen möglich. Nahezu zwangsläufig resultiert daraus die Entlastung des Spitalsbereichs.

Für den neuen Hauptverbandschef wäre es kein Drama, wenn das Primärversorgungsgesetz wegen der bevorstehenden Nationalratswahl nun doch nicht beschlossen werden sollte.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Johannes Steinhart
3. Vize-Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 10 / 25.05.2017