Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Parasitäres Verhalten

10.02.2017 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Jeder Kassenarzt weiß, dass mit den Honoraren der Gebietskrankenkassen allein eine wirtschaftliche Führung seiner Praxis nicht möglich ist. Verträge mit den „kleinen Kassen“, wie die Sonderkrankenversicherungsträger genannt werden, und privatärztliche Leistungen sind unabdingbar, um mit einer Kassenpraxis Gewinne zu erwirtschaften. Ebenso weiß jeder öffentliche Krankenhausträger, dass die Pauschale, die Krankenkassen für ihre ambulanten Patienten bezahlen, nicht kostendeckend ist. Die Abdeckung der Krankenhausdefizite reißen tiefe Löcher in die Budgets von Ländern und Gemeinden, um die unzureichende Abgeltung der Krankenkassen durch Steuermittel quer zu finanzieren.

Auch die Krankenkassen wissen um die durch sie verursachte chronische Unterdeckung des ambulanten Versorgungsbereichs. Sie kalkulieren sogar mit diesen Querfinanzierungen wie in einer Beilage zur parlamentarischen Anfragebeantwortung im Jänner 2017 zu lesen ist. „Die in niedergelassenen Praxen übliche „Querfinanzierung” (Gewinn bei Privatleistungen, Verlust oder maximal Kostendeckung bei Kassenleistungen) lässt sich daher nicht auf die Ambulatorien übertragen“ hält dort der Generaldirektor des Hauptverbandes fest und versucht damit, die fehlende Rentabilität von Kassenambulatorien zu entschuldigen.

Kein Wunder, dass diesem Kalkül folgend für die Sozialversicherungen überhaupt kein Grund besteht, attraktivere Bedingungen für Vertragsärzte zu schaffen. Denn sie gewinnen immer. Bleiben Kassenstellen unbesetzt, übernehmen bestehende Kassenpraxen und Ambulanzen den Patientenanfall. Unzumutbaren Wartezeiten versuchen die Versicherten, die es sich leisten wollen oder können, zu entgehen, indem sie Versorgung im stark wachsenden Wahlarztbereich suchen.

Und die Sozialversicherungen? „The winner takes it all.“ In einem Milliardentopf von Rücklagen räkelnd, hoffend, dass sich ja nichts ändern möge, verteilen sie Schuldzuweisungen und kontrollieren sie Vertragspartner. Gleichzeitig krallen sie sich am Pakt mit Bund und Ländern fest, um als gleichberechtigte Partner, wie ihnen in den Artikel 15 a-Vereinbarungen zugesichert, ihre Pfründe zu verteidigen. So positioniert, versuchen sie im Rahmen der Zielsteuerung die Länder als Zahler für extramurale Leistungen zu gewinnen. Und selbst die ihnen auferlegte 200 Millionen Eurospritze für den Ausbau der Primärversorgung wurden mit der Formulierung „es wird angestrebt….“ zu einer zahnlosen Absichtserklärung relativiert. Mit Argusaugen wachen sie darüber, dass auch in der Entwicklung eines Primärversorgungsgesetzes ihre Vertragshoheit gewahrt, liberale Versorgungsformen verhindert und die Einflussmöglichkeiten der Ärztekammern möglichst klein gehalten werden.

Und der Staat? Hilflos! Glaubt mit Gesetzen regeln zu können, was freie Unternehmen nicht leisten können. Glaubt an die wunderbare Arztvermehrung durch staatliche Versorgungsplanung und Verlagerung der Leistungserbringung in ambulante Krankenanstalten. Träumt davon, dass durch neue, gesetzlich geregelte, Versorgungseinrichtungen das Manko an personellen Ressourcen behoben wird. Glaubt, dass Motivation und unternehmerische Risikofreude gesetzlich verordnet werden können, ohne die Rahmenbedingungen, welche die im Gesundheitswesen Tätigen brauchen, in deren Sinne zu ändern.

Unsere Bundesregierung verfolgt offensichtlich die Strategie der gesetzlichen Mangelbehebung. So etwa im Arbeitsprogramm 2017/2018 unter der Überschrift „Wartezeiten CT/MRT“. Demnach wird, wenn keine vertraglichen Lösungen gefunden werden, „die Bundesregierung umgehend notwendige gesetzliche Maßnahmen in ASVG (Gesamtvertrag) oder KaKuG in Bezug auf CT und MRT treffen, um die entsprechende Reduktion der Wartezeiten sicherzustellen.“ Ein Gesetz gegen Wartezeiten! So etwas hatten wir doch schon einmal? 2011 wurden krankenanstaltenrechtliche Bestimmungen zur Reduktion von Wartezeiten und gegen die Zweiklassenmedizin beschlossen: Die transparenten Wartelisten in bestimmten Fächern.

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2017