Steuer: Der Arzt mit Umsatzsteuerpflicht?

15.08.2017 | Service

Die Tätigkeit als Arzt ist grundsätzlich eine unecht umsatzsteuerfreie Tätigkeit. Werden zusätzlich steuerpflichtige Umsätze im Rahmen der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer erzielt, ist zu prüfen; denn nicht alle Umsätze bleiben innerhalb der Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro außer Ansatz. Von Markus Metzl*

> Originalartikel lesen

Hinweis: Zur Anzeige benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie von www.adobe.com laden können.


*) Dr. Markus Metzl ist Bereichsleiter Finanzen in der ÖÄK


© Österreichische Ärztezeitung Nr. 15-16 / 15.08.2017