Steuer: Der Arzt mit Umsatzsteuerpflicht?

15.08.2017 | Service

Die Tätig­keit als Arzt ist grund­sätz­lich eine unecht umsatz­steu­er­freie Tätig­keit. Wer­den zusätz­lich steu­er­pflich­tige Umsätze im Rah­men der Steu­er­be­frei­ung für Klein­un­ter­neh­mer erzielt, ist zu prü­fen; denn nicht alle Umsätze blei­ben inner­halb der Klein­un­ter­neh­mer­grenze von 30.000 Euro außer Ansatz. Von Mar­kus Metzl*

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*) Dr. Mar­kus Metzl ist Bereichs­lei­ter Finan­zen in der ÖÄK


© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 15–16 /​15.08.2017