CIRSmedical: Fehlende Information in Fieberkurve

10.02.2017 | Service

Obwohl bei einem Kleinkind im Rahmen eines Spitalsaufenthalts ein hochgradiger Verdacht auf maligne Hyperthermie gestellt wurde, fand er sich weder im Entlassungsbrief noch erfolgte bei der neuerlichen Aufnahme eine präzise Anamnese diesbezüglich. Ein Arzt mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung berichtet.

Ein unter einjähriges Kind wird im Routinebetrieb einer Abteilung für Anästhesiologie/Intensivmedizin für das Anlegen eines zentralvenösen Zugangs in Sedo-Analgesie oder Narkose vorbereitet. Obwohl bei diesem Kind wenige Monate zuvor im gleichen Krankenhaus eine Laparotomie durchgeführt wurde und im Zuge dessen ein hochgradiger Verdacht auf maligne Hyperthermie festgestellt wurde (bioptisch gesicherte maligne Hyperthermie der Großmutter väterlicherseits sowie von mehreren Tanten und Onkeln) war in sämtlichen Dokumenten der Fieberkurve kein Hinweis darauf zu finden.

Nur durch eine beiläufige Bemerkung des Vaters im Rahmen des Narkose-Aufklärungsgesprächs konnte die Notwendigkeit einer Trigger-freien Narkose und Bereitstellung eines entsprechend vorbereiteten OPs gerade noch rechtzeitig erkannt werden. (Die Eltern waren aufgrund der häufigen rezenten Aufenthalte im hiesigen Krankenhaus und der stattgehabten OP der Auffassung, dass dieser Umstand bekannt und gut dokumentiert wäre).

Im Nachhinein stellte sich außerdem heraus, dass eine Reihe von Mitarbeitern über die Diagnose Bescheid gewusst hatte, aber gerade während dieses Aufenthaltes nicht in die Behandlung des Patienten eingebunden war.

Als Gründe für dieses Ereignis nennt der meldende Arzt folgende: Der beim Erstaufentalt eruierte hochgradige Verdacht auf maligne Hyperthermie wurde nicht entsprechend in den Entlassungsbrief übernommen. Weiters wurde beim aktuellen Aufenthalt die Aufnahme- Anamnese nicht präzise genug durchgeführt (eventuell begünstigt durch rezenten Voraufenthalt).

Der meldende Arzt schlägt vor, im allgemeinen Anamnesebogen der aufnehmenden Station (nicht nur Anästhesie-Einwilligung) ein zusätzliches Feld bezüglich Anästhesierisiken aufzunehmen – sowohl in chirurgischen als auch konservativen Fächern (bisher wird das häufig im Feld „Allergien“ kommentiert) mit der dezidierten ja/nein Frage nach maligner Hyperthermie (manifest oder Disposition); im Fall einer elektronischen Patientenakte als Pflichtfeld, ohne dessen Eingabe das Abschließen der Dokumentation nicht möglich ist. Weiters wird eine bessere Schnittstellen-Vernetzung der einzelnen Dokumentationsprogramme genannt. Zur Zeit werden zum Beispiel im Anästhesie-Dokumentationsprogramm festgehaltene Diagnosen nicht automatisch in die allgemeine elektronische Patientenakte übernommen. Als Take-Home-Message führt der meldende Arzt an: „Man kann nie oft genug nachfragen“ sowie die Erweiterung des allgemeinen Anamnesebogens.

Lösungsvorschlag bzw. Fallanalyse
Der Fall zeigt die klassische Schnittstellen- wie auch Kommunikationsproblematik in einem Betrieb mit vielen handelnden Personen auf; in diesem Zusammenhang ist es wesentlich, die eigenen Kommunikationsstrukturen kritisch zu überdenken. Diese müssen schlank und effizient sein, das heißt wesentliche Inhalte sind für alle nachbehandelnden Personen zu vermitteln beziehungsweise dokumentarisch zu erfassen, Unwesentliches kann oder muss sogar in der Kommunikation entfallen. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit eines Debriefings und Briefings der sich ablösenden Dienstmannschaften hingewiesen. Art, Inhalt und Dokumentationsmedium für dieses Procedere sollte jeweils Haus-/Abteilungs-spezifisch erarbeitet werden, idealerweise mit dem QM-Team des Hauses. Dies wurde auch schon im CIRSmedical-Bericht vorgeschlagen.

Gefahren-/Wiederholungspotential
Bei Verdacht oder bestätigter Diagnose einer malignen Hyperthermie gibt es ein hohes Gefährdungspotential für den zu behandelnden Patienten; spezielle Maßnahmen sind notwendig, um den Patienten sicher durch die Anästhesie/OP zu bringen. Es handelt sich somit um eine absolut Anästhesie-relevante Information, welche auf nachvollziehbaren Wegen perioperativ übermittelt werden muss.

ExpertIn der KRAGES (medizinisch-fachlicher Aspekt, Anästhesiologie und Intensivmedizin)

Tipp: www.cirsmedical.at

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2017