kurz & informativ: Politische Kurzmeldungen

10.05.2017 | Politik

Wien: MRT und CT wieder chefarztpflichtig

Mit 1. Juni dieses Jahres führt die Wiener GKK die Bewilligungspflicht für MRT und CT wieder ein. Das bestätigte kürzlich WGKK-Chefin Ingrid Reischl. Die Maßnahme diene laut Reischl der internen Dokumentation – also Erhebungen zur Anzahl der Untersuchungen, Art der Diagnose, Zuweiser und durchführende Institutionen. Hintergrund der Wiedereinführung der Chefarztpflicht ist die kürzlich aufgehobene Deckelung der Honorare, die die Kasse an private MRT-und CT-Institute zahlt, mit der die Wartezeiten für Patienten verkürzt werden soll. Für die GKK seien damit die Kosten nicht mehr planbar, so Reischl. Das „Monitoring“ durch die Chefarztpflicht solle daher auch Einsparungspotential aufzeigen. Die Wiener Ärztekammer spricht von „unsozialen Plänen der Wiener Gebietskrankenkasse, indem sowohl für Ärzte als auch für Patienten ein erhöhter bürokratischer Aufwand geschaffen wird, der unweigerlich zu Leistungseinschränkungen führen wird“. Man wolle damit über die Hintertür wieder einen Leistungsdeckel einführen. Die Bewilligungspflicht war in Wien im September 2014 aufgehoben worden.

Niederösterreich: Reisner erneut Präsident

Die konstituierende Vollversammlung der Ärztekammer Niederösterreich hat die bisherige Koalition für die kommende Funktionsperiode bestätigt. Damit bleibt Christoph Reisner Präsident. Erster Vizepräsident wurde Gerrit Loibl; Ronald Gallob wurden zum Vizepräsidenten und Kurienobmann der angestellten Ärzte gewählt, Dietmar Baumgartner zum Vizepräsidenten und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Wolfgang Walentich ist sozialpolitischer Sprecher, Franz Haunlieb Finanzreferent.

Wien: Szekeres wiedergewählt

Der bisherige Präsident der Ärztekammer Wien, Univ. Prof. Thomas Szekeres, ist von der Vollversammlung im Amt bestätigt worden; er wurde bei 90 abgegebenen Stimmen mit 49 Stimmen in der Funktion bestätigt. Szekeres ist bei dieser Wahl mit seiner neuen Liste „Team Thomas Szekeres“ angetreten und schaffte neuerlich eine breite Koalition.

Steiermark: Mandatsgleichstand

Bei der Ärztekammerwahr in der Steiermark haben sowohl die Interessensgemeinschaft Angestellte Ärzte (IGAÄ) des amtierenden Präsidenten Herwig Lindner als auch die „Neue Vereinigung“ 13 Mandate erreicht. Damit hat die Fraktion von Lindner zwei Mandate verloren. Beide Fraktionen sind als einzige in beiden Kurien angetreten; insgesamt sind sechs Listen zur Wahl gestanden. Die „Aktion Freier Arzt“ liegt mit neun Mandaten an dritter Stelle; die Liste der „Angestellten Ärzte/Ärztinnen in der Sozialversicherung“ erhielt zwei Mandate. Der „Verein für Wahl- und Spitalsärzte Steiermark“, der diesmal nur in der Kurie Niedergelassene Ärzte angetreten ist, ist auf ein Mandat gekommen. Die erstmals eigenständig angetretene Interessensgemeinschaft Niedergelassene Ärzte (IGNÄ) erhielt drei Mandate. Die 2012 noch zusammen angetretene Interessensgemeinschaft Ärzte (IGÄ) würde damit eigentlich auf 16 Mandate kommen, eines mehr als 2012. Die konstituierende Vollversammlung und die konstituierenden Kurienversammlungen finden am 11. Mai 2017 statt

Vorarlberg: Michael Jonas im Amt bestätigt

Im Rahmen ihrer Vollversammlung hat die Ärztekammer Vorarlberg Michael Jonas einstimmig wiedergewählt. Hermann Blaßnig (angestellte Ärzte) und Burkhard Walla (niedergelassene Ärzte) bleiben auch weiterhin Kurienobmänner sowie Vizepräsidenten. Schon im Vorfeld der Wahl hatte man sich auf eine Gemeinschaftsliste geeinigt. Die Wahlbeteiligung ist – nach 55,16 Prozent im Jahr 2012 – auf 39,1 Prozent gefallen.

Wien: Gesetz für Rufbereitschaft in Begutachtung

In Wien wurde kürzlich ein Gesetzesentwurf für die Einführung der Rufbereitschaft für Ärzte in Begutachtung geschickt, wie Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) mitteilte. Ihrer Ansicht nach ist die Rufbereitschaft in 15 bis 25 Prozent der klinischen Abteilungen „sinnvoll“. Die betreffenden Ärzte müssten während der Rufbereitschaft in 30 bis 45 Minuten am Dienstort sein. Verzögerungen für Patienten soll es nicht geben. Um die Maßnahme umzusetzen, müsste das Wiener Krankenanstaltengesetz an die bundesgesetzlichen Möglichkeiten angepasst werden.

Medizin-Aufnahmetest: knapp 16.000 Anmeldungen

Für das Aufnahmeverfahren an die MedUnis haben sich 15.991 Bewerber für ein Medizinstudium angemeldet. Das Interesse ist damit weiter steigend: Gegenüber 2016 (15.129) gab es 862 Interessenten mehr. An der MedUni Wien haben sich 8.030 Personen angemeldet (3.218 Männer, 4.812 Frauen); in Innsbruck waren es 3.670 (1.448 Männer, 2.222 Frauen), in Graz 3.359 (1.375 Männer, 1.984 Frauen) sowie in Linz 932 Bewerber (367 Männer, 565 Frauen). Der Aufnahmetest findet zeitgleich in ganz Österreich am 7. Juli 2017statt. Für das Studienjahr 2017/18 stehen für Human- und Zahnmedizin insgesamt 1.620 Plätze zur Verfügung, davon 740 in Wien, 400 in Innsbruck, 360 in Graz und 120 an der Medizinischen Fakultät in Linz.

ÖÄK: Gesetzesentwurf zur Primärversorgung endlich verbessert

In den Verhandlungen zum Gesetzesentwurf zu Primärversorgungseinheiten (PVE) konnte sich die ÖÄK zuletzt „in zentralen Punkten durchsetzen und gegenüber früheren Entwürfen wesentliche Verbesserungen erreichen“, betonte der Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte Johannes Steinhart. So sieht der Gesetzesentwurf nun einen bundesweiten Gesamtvertrag vor; die zentrale Forderung der ÖÄK war es, dass es in Zukunft keine PVEs außerhalb von Gesamtverträgen geben soll. Details sowie die Honorierung sind auf Landesebene zu vereinbaren. Steinhart: „Damit konnten wir verhindern, dass sich jede PVE ohne den Schutz der Ärztekammer ihren Vertrag mit einer übermächtigen Kasse selbst und direkt ausmachen muss.“ Weitere wichtige Verhandlungsergebnisse: Gewinnorientierte Organisationen sollen künftig keine PVE gründen dürfen. Außerdem werden bei der Vergabe von PVEs künftig niedergelassene Ärzte gegenüber Krankenanstalten bevorzugt; die Vergabe soll außerdem nach transparenten Kriterien und unter maßgeblicher Mitwirkung der Ärztekammer erfolgen. „Nach jahrelangen, oft sehr praxisfremd geführten Diskussionen mit der Politik liegt endlich ein insgesamt akzeptabler Entwurf vor“, konstatierte Steinhart. Dies lasse auf ein weiterhin konstruktives und kooperatives Gesprächsklima mit der neuen Gesundheitsministerin hoffen und „der künftigen Zusammenarbeit mit gesteigerten Erwartungen entgegensehen“. Dennoch gebe es Punkte, die der Entwurf laut Steinhart noch offen lasse: zum Beispiel die Definition einer Obergrenze für PVEs pro Versorgungsregion, um den Erhalt der Hausärzte in Einzelordinationen sicherzustellen. Es fehle auch die verbindliche Klarstellung, dass Ambulatorien der Krankenkassen keine besseren Tarife als Ärzten angeboten werden dürfen. Ungeklärt sei auch die von der Ärztekammer empfohlene Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten sowie die Finanzierung. Die 200 Millionen Euro, die für PVE vorgesehen sind, sind bekanntlich kein frisches Geld, sondern werden lediglich umverteilt. „Deshalb fordern wir insgesamt mehr Geld für den Ausbau der Primärversorgung“, so Steinhart.

Untersuchung zur Lebensversicherung: Indexanpassung

Bei der Lebensversicherungsuntersuchung ist – wie die Bundeskurie niedergelassene informiert – folgende Indexanpassung erfolgt: Für das ärztliche Attest sind es 147,90 Euro, für die Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten 40,82 Euro.

Alexander Biach folgt auf Rabmer-Koller

Der stellvertretende Obmann der Wiener GKK und stellvertretende Direktor der Wiener Wirtschaftskammer Alexander Biach folgt auf Ulrike Rabmer-Koller als Chef im Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hat der Wirtschaftsbund de facto ein Vorschlagsrecht für diese Funktion.

Sabine Radl im Pharmig-Präsidium

Die Geschäftsführerin von Sanofi Österreich, Sabine Radl, wurde Ende April im Rahmen der Pharmig- Generalversammlung als eine von drei Vizepräsidenten ins Präsidium gewählt. Thematisch nennt Radl den gesicherten Zugang zu innovativen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten sowie die Beibehaltung der Forschungs- und Entwicklungsquote von Pharmaunternehmen als Schwerpunkte.

Salzburg fordert Maßnahmen gegen Ärztemangel am Land

Der Salzburger Gesundheits- und Finanzreferent Christian Stöckl (ÖVP) hat kürzlich in einem Memorandum an die Regierung kritisiert, dass diese bisher nicht entsprechend auf die Forderungen der Bundesländer gegen den Ärztemangel am Land reagiert habe. Im Gegenteil – sie habe das Problem durch weitere Regelungen verschärft. Stöckl warnte davor, anhand von OECD-Daten zu behaupten, der Ärztemangel sei in Österreich kein Problem: „Es nützt uns in den Bundesländern nicht, wenn es in der Bundeshauptstadt genügend Ärztinnen und Ärzte gibt, die peripheren Regionen aber trotz attraktiver Gehälter und Rahmenbedingungen unterversorgt sind“, heißt es in dem Schreiben. Er erinnerte an die Forderungen der Gesundheits- und Finanzreferenten. Um den Bedarf an Allgemeinmedizinern vor allem am Land zu sichern, müsse die Finanzierung der Lehrpraxis geklärt werden; es brauche klare gesetzliche Vorgaben, wie die Primärversorgung in Zukunft organisiert sein soll, sowie flexiblere Modelle für die Zusammenarbeit von Ärzten, die Möglichkeit zur Anstellung und die Gründung von Gruppenpraxen. Außerdem sei eine Anpassung der notärztlichen Ausbildung notwendig, um eine funktionierende Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen, sowie eine Erhöhung der Österreicher-Quote an den MedUnis.

Physikalische Medizin: Aussetzen der Bewilligungspflicht von Verordnungen

Auf das Ersuchen der ÖÄK, die Bewilligungspflicht für von Verordnungen durch Fachärzte für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation im Sinne einer guten Vertragspartnerschaft probeweise für ein Jahr auszusetzen, hat die SVA positiv reagiert. Demnach ist die physikalische und Bestrahlungstherapie pro Behandlungsfall für höchstens zwei Behandlungsarten bis zu je 20 Behandlungseinheiten bis 31. Dezember 2018 bewilligungsfrei. Für jede darüber hinausgehende Behandlung ist die vorherige Zustimmung der SVA einzuholen.

Kanada: Cannabis-Konsum ab Juli 2018 vollständig legal?

Als erstes westliches Industrieland will Kanada den Konsum von Cannabis vollständig legalisieren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde kürzlich vorgelegt. Das Gesetz, das bis 1. Juli 2018 in Kraft treten soll, sieht auch klare Beschränkungen und härtere Strafen zum Schutz von Jugendlichen vor. So soll etwa das Aufziehen von vier Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf erlaubt sein, außerdem der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis. Der Zugang zu Cannabis soll ab frühestens 18 Jahren erlaubt sein. Außerdem soll es den 13 Provinzen und Territorien überlassen sein, das Mindestalter höher festzulegen; Ärzteorganisationen empfehlen 21 oder 25 Jahre. Der Handel außerhalb der strengen Richtlinien und auch der Verkauf an Jugendliche bleiben verboten. Verstöße sollen mit bis zu 14 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Die medizinische Nutzung von Cannabis ist in Kanada seit 2001 erlaubt. Nach Uruguay ist es weltweit das zweite Land, das den Cannabis-Konsum freigibt.

Deutschland: erster Apothekenautomat eröffnet

Der niederländische Versandhändler DocMorris hat einen ersten Apothekenautomaten in Deutschland eröffnet. In dem 2.000 Einwohner zählenden Hüffenhardt in Baden-Württemberg war die Apotheke 2015 geschlossen worden, weil sich kein Nachfolger gefunden hatte. Ab jetzt werden online bestellte Arzneimittel in die von DocMorris gemieteten Räume geliefert. Beraten wird der Kunde per Videochat; DocMorris-Personal in den Niederlanden gibt das Medikament per Knopfdruck frei; in Hüffenhardt kommt es dann aus dem Automaten und wird dem Kunden von einem Manager – nicht einem Apotheker – übergeben. Der Versandhändler ist dort nur als Arzneimittellager gemeldet; auf diese Weise umgeht er das für ihn geltende Apothekenverbot. Wegen des „Fremdbesitzverbots“ sind Apothekenketten von Unternehmen untersagt. „Wir halten das für unzulässig“, betonte Karsten Diers, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Baden Württemberg. Sollte das Regierungspräsidium nicht intervenieren, will man juristische Schritte prüfen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.05.2017