Spi­tals­ärzte: ELGA ja, aber …

10.04.2017 | Politik

Eine elek­tro­ni­sche Gesund­heits­akte macht Sinn – wenn sie voll­stän­dig ist und so funk­tio­niert, dass Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte bei ihrer täg­li­chen Arbeit unter­stützt wer­den. Das sind einige der noch offe­nen Punkte, auf die Harald Mayer, Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der ange­stell­ten Ärzte in der ÖÄK, kürz­lich bei einer Pres­se­kon­fe­renz in Wien auf­merk­sam machte. Von Agnes M. Mühlgassner

Der­zeit sieht es ja völ­lig anders aus. Zwar wer­den seit Jän­ner 2015 – begin­nend mit Wien und der Stei­er­mark – in den Spi­tä­lern in ganz Öster­reich jede Menge Daten in das „Sys­tem ELGA“ hin­ein­ge­schau­felt; wenn es aller­dings um das Wie­der­fin­den von kon­kre­ten Infor­ma­tio­nen geht, wird es pro­ble­ma­tisch. Das beginnt schon damit, dass es bei­spiels­weise in Ober­ös­ter­reich real time gestoppte 20 bis 45 Sekun­den dau­ert, bis sich die jewei­lige elek­tro­ni­sche Gesund­heits­akte öff­net – vor­aus­ge­setzt, man war schon vor­her im Sys­tem ange­mel­det. Noch mehr Zeit und Geduld muss man auf­brin­gen, wenn man sich auf die Suche nach dem zeit­li­chen Ver­lauf eines ein­zel­nen Werts – etwa des Blut­zu­ckers – macht. Da der­zeit zumeist nur pdf-Doku­mente ein­ge­speist wer­den, die bei der Suche – wegen der der­zei­ti­gen Daten­ar­chi­te­kur von ELGA – nur wie­der als pdf am Bild­schirm erschei­nen, muss man jedes ein­zelne Doku­ment ankli­cken und bis zum gesuch­ten Wert durch­scrol­len. „Jetzt stel­len Sie sich ein­mal vor, was das bedeu­tet: das mal 100 in einer Ambu­lanz“, sagt Mayer. „Das ist mehr als Ressourcenverschwendung.“

Zugang auf­wän­dig

Nicht genug, dass der Zugang für Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte der­zeit ein­fach noch viel zu lang dau­ert und noch dazu auf­wän­dig ist, sieht Mayer ein wei­te­res, wenn nicht sogar grö­ße­res Manko: „Die Daten sind lei­der nicht voll­stän­dig.“ So könne man sich zwar mit­un­ter auch nicht im Gespräch dar­auf ver­las­sen, dass ein Pati­ent Anga­ben über jedes Medi­ka­ment und jede Dia­gnose – etwa aus dem psych­ia­tri­schen Bereich – mache. Wenn in ELGA jedoch wich­tige Infor­ma­tio­nen aus­ge­blen­det sind – wie das die Pati­en­ten der­zeit machen kön­nen –, stelle sich für ihn, Mayer, schon die Frage, wie sehr man sich als Arzt auf die Infor­ma­tio­nen die­ser elek­tro­ni­schen Gesund­heits­akte ver­las­sen könne – jetzt ein­mal ganz abge­se­hen von der recht­li­chen Pro­ble­ma­tik der Haf­tung. Nach Ansicht des Bun­des­ku­ri­en­ob­manns gibt es hier nur eine Lösung: „Ent­we­der man gibt alle Daten an oder man steigt kom­plett aus ELGA aus.“ Dass Ärz­tin­nen und Ärzte nur ein selek­ti­ves Gut an Pati­en­ten­da­ten zur Ver­fü­gung gestellt werde, „geht gar nicht“, so Mayer.

Eine ent­spre­chende Such­funk­tion für die punkt­ge­naue Suche nach Labor­wer­ten etc. ist zwar für 2018 in Aus­sicht gestellt wor­den; alle bis dahin als pdf-Doku­mente ein­ge­ge­be­nen Daten wer­den auch nicht upge­gra­det. Wieso gab und gibt es kei­nen Auf­schrei der Spi­tals­ärzte? „Weil wir ELGA noch nicht brau­chen“, ant­wor­tet Mayer. Wenn die­ses elek­tro­ni­sche Hilfs­mit­tel – wie es gerne bezeich­net wird – also tat­säch­lich ein Hilfs­mit­tel sein soll, sind einige Adap­tie­run­gen erfor­der­lich. „Wir sind der­zeit weit weg davon, dass uns diese Elek­tro­nik hel­fen kann. Sie nimmt uns die Zeit weg, die wir gerne wie­der hät­ten für die Pati­en­ten, für die Behand­lung und für das Gespräch“, betont der Bun­des­ku­ri­en­ob­mann. Die offe­nen Fra­gen rund um ELGA – recht­li­che Aspekte, die Kos­ten, die Geschwin­dig­keit (Details siehe Kas­ten) – müss­ten rasch geklärt werden.

Mayer bekräf­tigt, dass man einer elek­tro­ni­schen Gesund­heits­akte grund­sätz­lich posi­tiv gegen­über­stehe: „Wir wol­len eine ver­läss­li­che elek­tro­ni­sche Gesund­heits­akte und wir wol­len die Gewiss­heit, dass alle Daten eines Pati­en­ten darin ent­hal­ten sind – ent­we­der alles oder nichts, sonst macht das kei­nen Sinn.“

For­de­run­gen der ÖÄK

  • Usa­bi­lity: höchst­mög­li­che Gebrauchs­taug­lich­keit und Anwen­der­freund­lich­keit erfor­der­lich. ELGA muss in die Kran­ken­haus-Infor­ma­ti­ons­sys­teme so inte­griert wer­den, dass ELGA im Hin­ter­grund läuft und sämt­li­che Abläufe dadurch kei­nes­falls ver­zö­gert werden.
  • Struk­tu­rierte Doku­men­ten­ar­chi­tek­tur bezie­hungs­weise hohe Inter­ope­ra­bi­li­täts­stufe: (EIS 3 Full Sup­port samt Frei­text­mög­lich­keit; keine (ein­ge­scann­ten) pdf-Doku­mente). Damit ist even­tu­ell die Anpassung/​Neuaufsetzung der EDV-Sys­te­me/­In­te­gra­tion ins KIS ver­bun­den; auf Daten­qua­li­tät und Aktua­li­tät achten.
  • Sys­te­ma­ti­sche, punkt­ge­naue und vor allem effek­tive Such­funk­tio­nen zur Recher­che von medi­zi­ni­schen Inhal­ten in Doku­men­ten. Mög­lich­keit von Such­an­fra­gen über Schlüs­sel­wör­ter mit einer nach Rele­vanz geord­ne­ten Tref­fer­liste (zum Bei­spiel spe­zi­elle Such­funk­tio­nen nach Dia­gnose, Medi­ka­men­ten, Labor­wer­ten und ein­zel­nen Para­me­tern; Fil­tern von Such­ergeb­nis­sen und die Dar­stel­lung der Resul­tate nach Rele­vanz gewich­tet). Ein „Mehr“ an Infor­ma­tio­nen soll „Mehr“ an Qua­li­tät brin­gen. Genaue Anfor­de­run­gen zu die­sem Thema wur­den in einer Arbeits­gruppe „ELGA Such­funk­tion“ unter Betei­li­gung der ÖÄK erar­bei­tet. Dabei wur­den von der Ärz­te­kam­mer For­de­run­gen auf­ge­stellt, die auch von der ELGA-GmbH als sinn­voll akzep­tiert wur­den. Für die Umset­zung muss die ELGA-Archi­tek­tur geän­dert werden.
  • Datensicherheit/​Datenschutz und Auf­bau einer ent­spre­chen­den Infor­ma­ti­ons- und Ablauf­struk­tur – ver­bun­den mit kla­ren Ver­ant­wort­lich­kei­ten (Vertraulichkeit/​Verfügbarkeit/​Zugriffsberechtigung)
  • Nut­zungs­be­din­gun­gen klä­ren: Struk­tu­rie­rung der Arbeits­ab­läufe und Her­stel­lung der ent­spre­chen­den IT-Sicher­heit – ins­be­son­dere bei Nut­zung eines PCs durch meh­rere Ärz­tin­nen und Ärzte. Benut­zer­freund­li­che Arbeits­um­ge­bun­gen für Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte. Sicher­stel­lung – vor allem bei ver­pflich­ten­der Ver­wen­dung -, dass aus­schließ­lich jene Ein­sicht neh­men, die die not­wen­dige Infor­ma­tion benötigen.
  • Daten­voll­stän­dig­keit und Aktua­li­tät: Damit hängt auch die Frage zusam­men, wer für nicht aktu­elle, nicht voll­stän­dige, nicht ver­füg­bare und fal­sche Daten haftet.
  • Auf­recht­erhal­tung der voll­stän­di­gen Doku­men­ta­tion in der Kran­ken­an­stalt bei gleich­zei­ti­ger Mög­lich­keit der Aus­blen­dung des Ent­las­sungs­briefs bezie­hungs­weise von bestimm­ten Tei­len des Entlassungsbriefs.
  • Doku­men­ta­ti­ons­as­sis­ten­ten

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2017