editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.06.2017 | Politik

© Gregor Zeitler

Mit dem Gruppenpraxisgesetz hatte man einst große Hoffnungen verbunden: Sollte es doch die ärztliche Kooperation fördern. Die Realität sieht bekanntlich anders aus; für manche ist es ein Gruppenpraxis-Verhinderungsgesetz.

Ein ähnliches Schicksal scheint dem Gesetzesentwurf zur künftigen Primärversorgung zu drohen. Der Name ist bezeichnend: Gesundheitsreformumsetzungsgesetz – kurz GRUG. Und am Entwurf gibt es jede Menge Kritik: Mehr als 300 Stellungnahmen sind eingelangt. Allein der Hauptverband hat in seinen Ausführungen 125 Änderungsvorschläge eingebracht. Da erübrigt sich jeder Kommentar.

Wer also angesichts dieser Fülle von neuen gesetzlichen Regelungen noch immer eine Primärversorgungseinheit auf die Beine stellen will, wird spätestens dann stutzig werden, wenn er im Zuge dessen als ersten Schritt seinen Kassenvertrag zurücklegen muss – so ist es jedenfalls derzeit im Gesetzesentwurf vorgesehen.

Förderung von Primärversorgung: ja. Noch mehr Regulierungen für die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten: nein danke. Denn die Bürokratie in den Ordinationen ist mit ein Grund dafür, warum zum Beispiel der Beruf des Allgemeinmediziners unter den jetzigen Rahmenbedingungen für junge Ärztinnen und Ärzte unattraktiv ist.

Herzlichst,
Dr. med. Agnes M. Mühlgassner
Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2017