edi­to­rial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.04.2017 | Politik

© Gregor Zeitler

Peni­cil­lin bei einer Peni­cil­lin-All­er­gie zu ver­mei­den ist nicht allzu schwer – sofern Betrof­fe­ner und behan­deln­der Arzt Bescheid wis­sen. Wesent­lich schwie­ri­ger wird es, eine Sub­stanz zu umge­hen, von der man nicht weiß, ob sie im ent­spre­chen­den Pro­dukt ent­hal­ten ist. Ben­zyl­al­ko­hol sei hier als Bei­spiel genannt: Es fin­det sowohl in der Medi­zin – etwa bei Lokal­an­äs­the­tika – als auch bei Kos­me­tika – in Sham­poos oder Dusch­gels – Verwendung.

Ver­mut­lich wer­den Sie sich jetzt fra­gen, wel­chen Zusam­men­hang es hier gibt. Ganz ein­fach: Mit einer funk­tio­nie­ren­den elek­tro­ni­schen Gesund­heits­akte sollte es für beide Sub­stan­zen kein Pro­blem sein, ent­spre­chende Warn­hin­weise und poten­ti­ell gefähr­li­che Pro­dukte rasch zu ermit­teln. So wie ELGA der­zeit kon­fi­gu­riert ist, ist das lei­der nicht mög­lich. Google kann das schon heute – und weist bei der Suche die Inhalts­stoffe von bestimm­ten Pro­duk­ten detail­liert aus. Bis ELGA soweit ist, sind noch jede Menge Adap­tie­run­gen erfor­der­lich. Wären diese Infor­ma­tio­nen jetzt schon elek­tro­nisch ver­füg­bar, wäre es wesent­lich einfacher.

Wenn man sich also nicht durch Unmen­gen von Bei­pack­zet­teln und Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen quä­len will, hilft der­zeit im Zwei­fels­fall – jeden­falls bei Ben­zyl­al­ko­hol – mit­un­ter nur der Haut­test, ob das jewei­lige Pro­dukt auch ver­tra­gen wird, wie ich aus eige­ner Erfah­rung weiß.

Herz­lichst,
Dr. med. Agnes Mühl­gas­s­ner
Chef­re­dak­teu­rin

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2017