editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.04.2017 | Politik

© Gregor Zeitler

Penicillin bei einer Penicillin-Allergie zu vermeiden ist nicht allzu schwer – sofern Betroffener und behandelnder Arzt Bescheid wissen. Wesentlich schwieriger wird es, eine Substanz zu umgehen, von der man nicht weiß, ob sie im entsprechenden Produkt enthalten ist. Benzylalkohol sei hier als Beispiel genannt: Es findet sowohl in der Medizin – etwa bei Lokalanästhetika – als auch bei Kosmetika – in Shampoos oder Duschgels – Verwendung.

Vermutlich werden Sie sich jetzt fragen, welchen Zusammenhang es hier gibt. Ganz einfach: Mit einer funktionierenden elektronischen Gesundheitsakte sollte es für beide Substanzen kein Problem sein, entsprechende Warnhinweise und potentiell gefährliche Produkte rasch zu ermitteln. So wie ELGA derzeit konfiguriert ist, ist das leider nicht möglich. Google kann das schon heute – und weist bei der Suche die Inhaltsstoffe von bestimmten Produkten detailliert aus. Bis ELGA soweit ist, sind noch jede Menge Adaptierungen erforderlich. Wären diese Informationen jetzt schon elektronisch verfügbar, wäre es wesentlich einfacher.

Wenn man sich also nicht durch Unmengen von Beipackzetteln und Produktinformationen quälen will, hilft derzeit im Zweifelsfall – jedenfalls bei Benzylalkohol – mitunter nur der Hauttest, ob das jeweilige Produkt auch vertragen wird, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Herzlichst,
Dr. med. Agnes Mühlgassner
Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2017