Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Wieder mehr Kontrolle

25.01.2016 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Offensichtlich verhallen die drängenden Appelle nach Abbau der administrativen Belastungen, denen die Gesundheitseinrichtungen und die dort Tätigen ausgesetzt sind, ungehört. Diesen Eindruck verstärkt jedenfalls die seit Anfang des Jahres exekutierte Ausweiskontrolle in den öffentlichen Krankenhäusern.

Dabei hatten sich im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz im Sommer letzten Jahres einige Bundesländer noch dezidiert gegen den Identitätsnachweis vor Inanspruchnahme einer stationären oder ambulanten Krankenhausbehandlung zu wehren versucht. „Überschießend und zu teuer“ waren damals ihre Argumente. Unter Hinweis auf die Zahl der stationären und ambulanten Patienten wurde vorgerechnet, dass die Krankenhäuser hohe Verwaltungskosten für die Identitätskontrollen erwarten müssten. Dazu addieren sich noch die Aufwendungen für etwaige Verwaltungsverfahren, die sich aus dieser Kontrollmaßnahme ergeben können. Von den Diskussionen oder Maßnahmen im Falle einer Behandlungsbedürftigkeit trotz fehlendem Identitätsnachweis ganz zu schweigen. Dabei gäbe es, so die Auskünfte des Gesundheitsministeriums, keine Evidenz über relevante Zahlen von Missbrauchsfällen oder nennenswerte finanziellen Schäden aus dem Missbrauch der e-Card.

Dennoch obsiegte ein offensichtlich generelles Misstrauen gegenüber der gesamten Bevölkerung sogar über den Rechenstift. Der Nationalrat beschloss, dem ohnehin überbordenden bürokratischen Aufwand im Gesundheitswesen einen weiteren Akt hinzuzufügen. Unter dem Verweis auf die Notwendigkeit einer sparsamen Verwendung der Gelder der Versicherten wurde eine Maßnahme dekretiert, die insgesamt mehr kosten wird als sie bringen kann. Um dem Administrations-Moloch noch neue Nahrung zu geben, beschloss man zudem in einem Aufwaschen auch die als „mystery shopping“ bekannt gewordene Kontrolle im Vertragspartnerbereich. Auch eine Maßnahme, von der man aus der Erfahrung der sogenannten „mystery checks“ der Wiener Gebietskrankenkasse wissen musste, dass die Erfolgsaussichten mehr als bescheiden sind. Aber was soll´s? Kontrollen sind offensichtlich das Salz der Gesundheitspolitik, wie die letzten Gesundheitsreformen unschwer erkennen lassen. Wenn es nicht die Kontrollen sind, dann sind es eben Begriffe wie Planung oder Steuerung, die zu staatlicher Normengebung anregen.

Wenn Teile der gesellschaftlichen Realität, die neben dem normengebügelten Versorgungssystem gewachsen sind, plötzlich Anlass zur Diskussion geben, entstehen spürbare Irritationen. Ein systemimmanenter Auslöser dafür sind die privaten Krankenversicherungen. Da gilt es, den Spagat zu schaffen, das Drittel der Österreicherinnen und Österreicher, die zusatzversichert sind, nicht zu Toren zu stempeln, die ihre Prämien à fonds perdu zahlen, während man der verbleibenden Mehrheit erklärt, dass ihnen mit den gesetzlichen Krankenversicherungsprämien dieselbe Leistung zustünde. Medizinisch ja, im öffentlichen Krankenhaus und in der kassenärztlichen Praxis. Dass die Versicherungen mit darüber hinaus gehenden Anreizen Kunden gewinnen und die sich solche auch erwarten, zeigt der hohe Grad an Versicherten. Dazu gehören neben der freien Wahl des Behandlers auch kürzere Wartezeiten, so jedenfalls die Umfrageergebnisse. Darüber hinaus wollen sie nicht davon abhängig sein, was der Staat oder die Sozialversicherungen als ausreichend und zweckmäßig und das Maß des Notwendigen nicht überschreitend definieren.

Anstatt in einem Land mit einer ausgezeichneten öffentlichen Gesundheitsversorgung zu versuchen, die Mängel, denen man mit einer Zusatzversicherung zu entkommen hofft, auszumerzen, werden Vorteile für privat Versicherte als Bedrohung der gesellschaftlichen Egalität stigmatisiert. Wartezeiten sind wie Warteschlangen, ein sichtbares Zeichen eines Mangels. Es wäre höchste Zeit, diesen Mangel zu beheben. Möchte man meinen! – Mit der Ausweispflicht im öffentlichen Gesundheitsversorgungsbereich hat Österreich andere Prioritäten gesetzt.

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.01.2016