Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“

10.05.2016 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

… wird als eine der Überlebensstrategien der Minnesänger des Mittelalters überliefert. In der Diskussion um die Einflussnahme der pharmazeutischen Industrie auf das ärztliche Handeln und den dabei erhobenen Vorwürfen findet man sich nicht selten als Arzt in einem Topf mit den vazierenden Barden.

Mit einer schier grenzenlosen Selbstgerechtigkeit zeichnen die Kritiker unseres Berufsstandes dann Bilder von Festessen und Fernreisen, denen sich die ganze Ärzteschaft unter dem Deckmantel von Fortbildung und wissenschaftlichem Erfahrungsaustausch genüsslich hingibt. Den Preis dafür trügen, so die Initiatoren der Anwürfe, vornehmlich die Patienten durch verordneten aber unnötigen Medikamentenkonsum oder deren Krankenkassen als Kostenträger.

Dabei gibt es neben dem Selbstverständnis der Ärzte als Angehörige eines freien Berufs mit klaren ethischen Vorgaben und Standesregeln noch eine Vielzahl gesetzlicher Normen und freiwilliger Beschränkungen zum Schutz ihrer Unabhängigkeit in der Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie. Mehr als die Hälfte unserer Mitglieder agieren in öffentlichen Krankenanstalten als Amtsträger und unterliegen damit den strengen Korruptionsbestimmungen des Strafrechts. Aber auch von allen anderen verlangt das Ärztegesetz unbeeinflusste Sorgfaltspflicht in der Behandlung ihrer Patienten. Das Arzneimittelgesetz regelt die klinischen Prüfungen und schreibt darin die Pflichten des Sponsors, die Qualifikation der Prüfärzte, die Aufklärung der Patienten aber auch die Einbindung der Ethikkommission vor. Selbst die häufig kritisierten nicht-interventionellen Studien zur Anwendungsbeobachtung, die Meldepflicht solcher Studien, die Pflicht zur Übermittlung des Abschlussberichtes aber auch das Verbot der Förderung der Verschreibung durch solche Studien sind in einer ministeriellen Verordnung klar geregelt. Die Verhaltenscodices von Ärztekammer und Pharmig verbieten verlockende Auslandskongresse, Einladungen zu Freizeitprogrammen und lukullische Vergnügungen auf Kosten der Industrie. Sie geben auch vor, dass an Ärzte bezahlte Honorare der erbrachten Leistung angemessen sein müssen. Die transparente Erklärung von Interessenskonflikten wird ebenso als Standard gefordert wie die mit spätestens Juli 2016 gebotene Offenlegung von Geldflüssen der Industrie, die im letzten Jahr erfolgt sind.

Jetzt liegt es an der öffentlichen Hand und an den Krankenkassen, ihren Beitrag gegen die unterstellten Interessenskonflikte zu leisten. Ein erster Schritt dazu wäre die öffentliche Finanzierung der Forschung durch den Bund statt der Aufforderung zur Akquise von Drittmitteln für die Universitäten. Ebenso sind die Sozialversicherungen und die Krankenhausträger aufgerufen, die Finanzierung der ärztlichen Fortbildung zu übernehmen.

Für andere Institutionen ist es höchste Zeit, vor den eigenen Türen zu kehren. Einrichtungen wie das Ludwig Boltzmann Institut für HTA, das zu einem Großteil von Partnern wie Gesundheitsministerium, Hauptverband der SV und Landesgesundheitsfonds finanziert wird oder Firmen wie die Gesundheit Österreich GmbH mit ihren Bundesinstituten ÖBIG und BIQG im Eigentum des Bundes sollten ebenso ihre Interessenskonflikte in der Erstellung von Studien offenlegen wie es von Ärzten und Industrie gefordert wird. – Oder sind sie – ob ihrer öffentlichen Eigentümer, Auftraggeber und Sponsoren – naturgegeben von Einflussnahme gefeit? Wie objektiv und wissenschaftlich lauter sind die Auftragsarbeiten, die der Untermauerung politischer Interessen und Ziele dienen? Täuscht der Eindruck, dass solche HTAs – nicht selten in verkürzter Form erstellt und auf ökonomische Aspekte fokussiert -, mehr die Pläne der Auftraggeber bestätigen anstatt allen Perspektiven – besonders denen der Patientinnen und Patienten, der Leistungserbringer und der Wissenschaft – gerecht zu werden?

Interessenskonflikte und unzureichende Transparenz wohin man nur schaut. Aber wie hieß es schon im Mittelalter? „Wes Brot ich ess, ……“

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.05.2016