ÄKVÖ: Trauma in der Schwangerschaft

25.06.2016 | Service

Für zwei Drit­tel aller Trau­men in der Schwan­ger­schaft sind Ver­kehrs­un­fälle mit einem stump­fen Bauch­trauma die Ursa­che. Die Fol­gen: ein erhöh­tes Risiko für vor­zei­tige Wehen­tä­tig­keit, Ute­rus­rup­tur, Spon­tan­ab­ort, vor­zei­tige Pla­zen­ta­lö­sung oder eine Tot­ge­burt. Wich­tigste Vor­sor­ge­maß­nahme: ein ange­leg­ter Sicher­heits­gurt.
Von Mar­lene Weinzierl

Ver­kehrs­un­fälle mit einem stump­fen Bauch­trauma sind für zwei Drit­tel aller Trau­men in der Schwan­ger­schaft ver­ant­wort­lich, berich­tet Univ. Prof. Gerald Woza­sek von der Uni­ver­si­täts­kli­nik für Unfall­chir­ur­gie der Med­Uni Wien beim ÄKVÖ-Sym­po­sium „Trauma und Schwan­ger­schaft“ in Wien.

Laut Arno Gschwendt­ner von der Kli­nik für Gynä­ko­lo­gie und Geburts­hilfe im Spi­tal Män­nedorf am Zürich­see erhö­hen Ver­let­zun­gen des Fetus in utero das Risiko für eine Früh­ge­burt und ein nied­ri­ge­res Geburts­ge­wicht. Direkte Ver­let­zun­gen des Fetus kämen aller­dings rela­tiv sel­ten und in weni­ger als einem Pro­zent der Fälle eines stump­fen Bauch­trau­mas vor. Der Fetus ist laut Exper­ten im ers­ten Tri­me­non bei einem Ver­kehrs­un­fall noch durch das Frucht­was­ser und das knö­cherne Becken geschützt; das müt­ter­li­che Trauma kann jedoch indi­rekte Aus­wir­kun­gen auf das Unge­bo­rene haben. Wie Univ. Prof. Michael Zimpfer von der Uni­ver­si­täts­kli­nik für Anäs­the­sie Wien erklärte, bestehe nach Trau­men ein erhöh­tes Risiko für vor­zei­tige Wehen­tä­tig­keit, eine Ute­rus­rup­tur, einen Spon­tan­ab­ort oder eine Tot­ge­burt. Eine gefürch­tete Kom­pli­ka­tion bei Ver­kehrs­un­fäl­len von Schwan­ge­ren ist eine vor­zei­tige Pla­zen­ta­lö­sung, beton­ten die Exper­ten. Sie tritt laut Woza­sek bei einem bis fünf Pro­zent der leich­ten und bei 20 bis 50 Pro­zent der schwe­ren stump­fen Bauch­trau­men auf; mehr als die Hälfte der feta­len Ster­be­fälle sind die Folge. „Es ist daher wich­tig, eine schwan­gere Trauma-Pati­en­tin nach einem Ver­kehrs­un­fall für vier bis sechs Stun­den per CTG zu über­wa­chen, um eine vor­zei­tige Pla­zen­ta­lö­sung recht­zei­tig zu erken­nen“, betont Gschwendt­ner. Rein sta­tis­tisch gese­hen haben jün­gere Schwan­gere zwi­schen 15 und 24 Jah­ren das höchste Risiko, bei einem Ver­kehrs­un­fall ver­letzt zu wer­den.

Beste Prä­ven­tion: Aufklärung

Um ein Poly­trauma bei einer Schwan­ge­ren zu ver­mei­den, ist die Auf­klä­rung die beste Prä­ven­tion. Die wich­tigste Vor­sor­ge­maß­nahme ist das Tra­gen des Sicher­heits­gurts im PKW, sind sich die Exper­ten einig. Dadurch könne die müt­ter­li­che Mor­ta­li­tät von 33 auf fünf Pro­zent gesenkt wer­den, berich­tete Woza­sek. Laut ÖAMTC-Rechts­exper­tin Verena Pron­eb­ner gibt es für Schwan­gere keine Aus­nahme von der Gurt­pflicht. Schwan­gere soll­ten unter Bezug auf § 58 StVO bei Übel­keit und Kreis­lauf­pro­ble­men vom Len­ken eines Fahr­zeu­ges abse­hen, so Pronebner.

Bei einem Unfall werde zuerst die Mut­ter erst­ver­sorgt, danach der Fetus, beto­nen Gschwendt­ner und Woza­sek. Bei schwan­ge­ren Trauma-Pati­en­tin­nen gel­ten ganz grund­sätz­lich die­sel­ben Regeln wie bei nicht schwan­ge­ren Ver­un­fall­ten. Auf­grund des ver­grö­ßer­ten Ute­rus kann die Gefahr eines Venacava-Kom­pres­si­ons­syn­droms bestehen. Schwan­gere soll­ten laut Exper­ten daher immer in sta­bi­ler Links­sei­ten­lage trans­por­tiert werden.

Im Labor sei neben der Bestim­mung der müt­ter­li­chen Blut­gruppe das fetale Hämo­glo­bin (HbF) wich­tig, um bei einer Rhe­sus-nega­ti­ven Frau eine feto­ma­ter­nale Hämor­rha­gie durch Gabe einer Immun­pro­phy­laxe zu ver­hin­dern. Auch schein­bar leichte Quetsch­ver­let­zun­gen des Bau­ches seien laut Exper­ten immer durch einen Unfall­chir­ur­gen und einen Gynä­ko­lo­gen abzu­klä­ren. Dia­gnos­ti­sche Maß­nah­men nach der Ana­mnese seien das Rönt­gen (die kumu­la­tive Ener­gie­do­sis von 50 mGy gilt laut Gschwendt­ner wäh­rend der Schwan­ger­schaft als unpro­ble­ma­tisch) bezie­hungs­weise der Ultra­schall bei hämo­dy­na­misch sta­bi­len Patientinnen.

Bei der Fetus-Dia­gnos­tik wie­derum stellt die Sono­gra­phie die erste Wahl dar. Der Schwan­ger­schafts­aus­gang nach einem Bauch­trauma wird durch zwei Para­me­ter geprägt: von der Hypo­ten­sion der Mut­ter und von der Herz­fre­quenz des Fetus. Eine Hypo­ten­sion der Mut­ter führt zur Hypo­per­fu­sion des Fetus. Ein Absin­ken kind­li­cher Herz­fre­quenz und Ver­min­de­rung der Fre­quenz­va­ria­tio­nen seien laut Woza­sek oft Zei­chen einer Pla­zen­ta­lö­sung oder der müt­ter­li­chen mate­r­na­len Hypo­vo­lä­mie. Mit fort­schrei­ten­der Schwan­ger­schaft bes­sere sich jedoch auch die fetale Anpas­sungs­fä­hig­keit bei Vol­ums­man­gel-Schock, so der Experte.

Auto­fah­ren in der Schwangerschaft

  • Wich­tigste Vor­sichts­maß­nahme: Gurt anlegen
  • Kor­rekte Gurt­füh­rung: Becken­gurt ver­läuft unter­halb des Bauches.
  • Emp­feh­lens­wert: BeSafe Schwan­geren­gurt. Er ver­hin­dert, dass der Bauch­gurt wäh­rend eines Unfal­les nach oben rutscht.
  • Der Abstand zwi­schen Fah­re­rin und Lenk­rad (Aus­tritts­punkt des Air­bags!) sollte zumin­dest 25 Zen­ti­me­ter betragen.
  • Die sicherste Sitz­po­si­tion ist der Beifahrersitz.
  • Der Air­bag sollte nie­mals auf­grund der Schwan­ger­schaft inak­ti­viert werden.
  • Schwan­gere soll­ten bei Übel­keit oder Kreis­lauf­pro­ble­men kein Kraft­fahr­zeug lenken.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 12 /​25.06.2016