Besteuerung von Immobilien: Aktuelle Änderungen

25.06.2016 | Service

Der Abschreibungsaufwand bei Vermietung eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung berechnet sich nur vom Gebäudewert; daher muss bei der Berechnung eine Aufteilung in einen Gebäude- und Grundstückswert erfolgen. Diese neue Verordnung ist erstmalig für die Vermietung des Jahres 2016 anzuwenden.
Von Markus Metzl*

> Originalartikel lesen

Hinweis: Zur Anzeige benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie von www.adobe.com laden können.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2016