Besteue­rung von Immo­bi­lien: Aktu­elle Änderungen

25.06.2016 | Service

Der Abschrei­bungs­auf­wand bei Ver­mie­tung eines Gebäu­des oder einer Eigen­tums­woh­nung berech­net sich nur vom Gebäu­de­wert; daher muss bei der Berech­nung eine Auf­tei­lung in einen Gebäude- und Grund­stücks­wert erfol­gen. Diese neue Ver­ord­nung ist erst­ma­lig für die Ver­mie­tung des Jah­res 2016 anzu­wen­den.
Von Mar­kus Metzl*

> Ori­gi­nal­ar­ti­kel lesen

Hin­weis: Zur Anzeige benö­ti­gen Sie den Adobe Rea­der, den Sie von www.adobe.com laden können.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 12 /​25.06.2016