Kommentar – Michael Amon: Wertschöpfungsabgabe: Gewinnsteuer für Freiberufler

10.10.2016 | Service

Von Michael Amon*

Viel ist die Rede von „Industrie 4.0“. Die These hinter dem Schlagwort ist die, dass durch extreme Innovationsschübe eine Situation eintreten kann, die es historisch noch nicht gab. Bisherige Innovationsschübe und Produktivitätszuwächse haben nach einer Phase steigender Arbeitslosigkeit stets dazu geführt, dass Beschäftigungsniveau und Einkommen (dank höherer Produktivität) in Summe gestiegen sind. Diese Entwicklung wird von „Industrie 4.0“ infrage gestellt. Das wäre nicht nur ein Problem der Industrie, die in menschenleeren Hallen mit immer mehr Robotern arbeiten würde, sondern ebenso eines aller anderen Branchen. Es würden mehr Arbeitsplätze wegrationalisiert, als durch neue Berufsbilder geschaffen werden könnten. Erstmals würde der technische Fortschritt langfristig Arbeitsplätze vernichten – und das auch in qualifizierten Berufen. Stichworte wie Pflegeroboter oder automatisierte Chirurgie seien angeführt.

Die Folge wäre, dass die bisherige Finanzierung des Sozialstaates nicht mehr klappen würde. Sozialversicherungs-Beiträge basieren heute auf Arbeitseinkommen. Je höher die Arbeitslosigkeit, desto geringer die Beiträge. Dem könne man nur gegensteuern, indem jene Wertschöpfung in die Finanzierung mit einbezogen wird, die durch Maschinen erfolgt. Denn längst hängt unser Wohlstand wesentlich an diesem Sozialstaat. Bei einem Rückgang etwa der im Gesundheitswesen zur Verfügung stehenden Mittel wären entweder die guten Einkommen der Ärzte nicht mehr gesichert, oder es käme zu einer Reduzierung der Zahl der Ärzte. Der gut verdienende Mittelstand wäre quer durch die Branchen bedroht, eine Abwärtsspirale könnte sich in Gang setzen, die letztlich den ganzen Sozialstaat in den Abgrund reißt.

Ob das Szenario „Industrie 4.0“ eintritt, ist ungewiss. Fakt ist, dass durch die Globalisierung massenhaft Arbeitsplätze jeder Qualifikationsstufe gefährdet sind. In den nächsten 30 Jahren wird mit rund 1,5 Milliarden zusätzlichen Arbeitskräften weltweit gerechnet! Es steht außer Frage, dass die Finanzierung des Sozialstaates eine neue Basis braucht. Eine Idee dazu ist die Wertschöpfungsabgabe vulgo Maschinensteuer. Zur Finanzierung werden dabei nicht nur Arbeitseinkommen herangezogen, sondern auch die „Arbeit“ von Maschinen. Das bedeutet eine Änderung der Bemessungsbasis für die Sozialversicherung: Nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch Gewinne, Fremdkapitalkosten und Anlagenabschreibungen werden mit Sozialversicherungs-Beiträgen belastet. Vereinfacht gesagt: Branchen mit hohem Automatisierungsgrad werden belastet (durch die Besteuerung der Anlagenabschreibung), solche mit hohem Arbeitskräfteeinsatz wie Dienstleistungsbetriebe entlastet. Damit wäre ein Gleichgewicht zwischen kapital- und arbeitsintensiven Branchen gesichert und der Sozialstaat finanziert.

Ob dieses Modell funktioniert, ist heftig umstritten. Nur in drei europäischen Ländern gibt es bisher ansatzweise ein solches Steuermodell – mit unterschiedlichen Auswirkungen. In Frankreich scheint der Effekt leicht positiv zu sein, in Italien und Ungarn eher negativ. Auch in der theoretischen Diskussion werden die Effekte ambivalent beschrieben. Es spricht einiges dafür, dass eine Wertschöpfungsabgabe die Produktivität negativ beeinflussen könnte und kurzfristige Arbeitsplatzgewinne nicht langfristig stabil sind, da eine Abgabe auf die Abschreibung ein Investitionshindernis darstellt. Die Wertschöpfungsabgabe könnte sich als eine moderne Form der Maschinenstürmerei erweisen.

Was bedeuten diese Überlegungen für eine Berufsgruppe wie die Ärzte? Das zu beurteilen, fällt einigermaßen schwer, da man wissen müsste, wie die Wertschöpfungsabgabe gestaltet ist. Nun aber liegt ein Vorschlag von SP-Kanzler Kern vor, der einen ersten Schritt in diese Richtung gehen will, indem die Basis für den Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) beträchtlich erweitert wird. Zusätzlich zu den Personalkosten sollen Gewinne und Fremdkapitalzinsen in dessen Bemessung eingehen – bei gleichzeitiger Absenkung des Beitragssatzes auf drei Prozent. Das Kern-/SPÖ-Modell ist ident mit jenem der Gewerkschaft vom Februar 2015 und geht an der Idee der Wertschöpfungsabgabe weit vorbei. Ausgerechnet die „Maschinenarbeit“ ist von der Besteuerung ausgenommen: Die Abschreibung erhöht nicht die Berechnungsgrundlage. So wird dieser Vorschlag zu einer Besteuerung, die Kleinbetriebe, Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Freiberufler enorm belasten würde. Deren Gewinne würden nun mit drei Prozent zusätzlich besteuert, hoch rationalisierte Betriebe entlastet. Das zeigen die Berechnungen von SPÖ/ÖGB: Industrie (minus zwölf Prozent FLAF) und Bauwesen (minus 33 Prozent), beide teils hochautomatisiert, würden entlastet, personalintensive Dienstleistungsberufe dagegen belastet. Am stärksten selbstständige Ärzte (plus 166 Prozent) und unternehmensnahe Dienstleister (Berater und EPU) mit plus 145 Prozent. Das läuft auf eine zusätzliche Gewinnsteuer für Freiberufler und Kleinbetriebe hinaus. Die hochrationalisierte Industrie bleibt ungeschoren. Eine Verkehrung der Ursprungsidee der Wertschöpfungsabgabe. Selbst die Gewerkschaft konzediert „potentiell zu hohe Kosten für Kleinstbetriebe“, was ein schamhaftes Understatement ist, und meint ebenso verschämt, das müsse durch „Begleitmaßnahmen gemildert“ werden. Eine gründliche Beseitigung dieser Nebenwirkungen ist da nicht inkludiert. Auch an der Aufkommensneutralität der neuen Steuerform muss man zweifeln. Der Mittelstand wird wieder belastet, die Entlastung geht an jene, die eigentlich über eine Wertschöpfungsabgabe einen größeren Beitrag zur Sicherung des Sozialstaates erbringen sollten.

Vorläufig muss sich niemand fürchten: Die Umsetzung ist mangels entsprechender Mehrheiten nicht in Sicht. Trotzdem wird man sich Gedanken über die zukünftige Finanzierung des Sozialstaates machen müssen – egal ob Industrie 4.0 kommt oder nicht. Was immer diese Überlegungen ergeben: Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, wenn eine Wertschöpfungsabgabe ausgerechnet jene verschont, die eigentlich die Ursache für ihre Einhebung sind. Und: Angesichts unserer Staatsquote sollte es bei etwas Mut (Beseitigung des föderalen Irrsinns) möglich sein, den Sozialstaat auch ohne zusätzliche Abgaben aufrecht zu erhalten.

*) Michael Amon lebt als freier Autor in Gmunden und Wien. Der Romancier und Essayist ist außerdem geschäftsführender Gesellschafter der Andrea Amon & Partner Steuerberatungsgesellschaft.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 19 / 10.10.2016