CIRS­me­di­cal: Fall des Monats

15.08.2016 | Service

Über eine nur unzu­rei­chende Beru­fungs­dia­gnose und die damit ein­her­ge­hende feh­lende Anlei­tung zur Laien-Reani­ma­tion mit fata­lem Aus­gang berich­tet ein Arzt mit mehr als fünf Jah­ren Berufserfahrung.

Fall­be­schrei­bung: Ein Not­arzt (Arzt für All­ge­mein­me­di­zin) wird von der zustän­di­gen Ret­tungs­leit­stelle über einen Not­fall in der Nach­bar­ge­meinde infor­miert, mit der Bitte die­sen Not­fall zu über­neh­men. Ein Ret­tungs­wa­gen und ein Not­arzt seien zum Ein­satz unter­wegs, beide aber mit deut­lich pro­lon­gier­ten Anfahrts­we­gen. Die Beru­fungs­dia­gnose der Leit­stelle lau­tete „Herz­in­farkt“ (männ­li­cher Pati­ent; Alters­gruppe zwi­schen 61 und 70 Jah­ren). Es erfolgte die vier­mi­nü­tige Anfahrt. Bei Ein­tref­fen waren drei Ange­hö­rige anwe­send, die deut­lich auf­ge­regt waren, weil „der Papa reagiert nicht mehr“. Auf­grund der Beru­fungs­dia­gnose wur­den die Visi­ten­ta­sche und das Not­fall-EKG mit zum Pati­en­ten genom­men. Schon beim ers­ten Sicht­kon­takt war eine Reani­ma­ti­ons­pflicht aus­zu­ma­chen. Es wurde umge­hend mit dem BLS begon­nen (Arzt allein am Pati­en­ten); nach Ein­tref­fen des Ret­tungs­diens­tes wurde auf­grund der Air­way-Erfah­rung des Arz­tes mit SGA auf den ALS-Algo­rith­mus gewech­selt. Ein­tref­fen des Not­arz­tes; ent­fer­nen der SGA. Zwei­ma­lige frus­trane Intu­ba­tion (Not­arzt ist Arzt in Aus­bil­dung zum Fach­arzt für Unfall­chir­ur­gie mit gerin­ger Erfah­rung als Not­arzt). Im EKG fei­nes VF. Nach rund zehn Minu­ten Abbruch der Reani­ma­tion durch den Not­arzt (unter per­sis­tie­ren­dem VF) – Exitus. Der mel­dende Arzt sieht die Gründe für die­ses Ereig­nis darin, dass keine Detek­tion des Kreis­lauf­still­stan­des durch die Leit­stelle und daher keine Anlei­tung zur Laien-Reani­ma­tion erfolgt ist. Auf­grund der Beru­fungs­mel­dung kein Reani­ma­ti­ons­ruck­sack. Aus Platz­grün­den keine Reani­ma­ti­ons­uten­si­lien und keine Medi­ka­mente laut ERC-Algo­rith­mus in der Visitentasche.

Kommentar/​Lösungsvorschlag bzw. Fallanalyse:

Zunächst wäre es wich­tig, das Not­ruf­ge­spräch abzu­hö­ren, um einen bes­se­ren Über­blick über die Aus­gangs­lage zu erhal­ten. Der erst­ein­tref­fende Arzt fand offen­sicht­lich einen inzwi­schen reani­ma­ti­ons­pflich­ti­gen Pati­en­ten vor, BLS-Maß­nah­men wur­den laut Fall­be­schrei­bung unter den gege­be­nen Umstän­den auch umge­hend ein­ge­lei­tet. Die Inter­pre­ta­tion des wei­te­ren Ver­lau­fes erscheint schwie­rig, da hier keine Infor­ma­tion über den kon­kre­ten Ablauf der Reani­ma­tion vor­liegt (zum Bei­spiel zu wel­chem Zeit­punkt und wie oft wurde geschockt? Wel­che Medi­ka­tion wurde ver­ab­reicht? Wie lange dau­erte das Reani­ma­ti­ons­ge­sche­hen? Gab es even­tu­ell wei­tere erschwe­rende Bedin­gun­gen? Etc.).

Grund­sätz­lich sollte jedoch immer bereits im Vor­feld Klar­heit dar­über bestehen, wel­che Aus­rüs­tung erfor­der­lich bezie­hungs­weise sinn­voll erscheint. Der Ein­satz­grund „Herz­in­farkt” impli­ziert jeden­falls per se akute Lebens­ge­fahr, in die­sem Fall mit offen­sicht­lich rasch ein­tre­ten­der Reani­ma­ti­ons­pflich­tig­keit, sodass die sofor­tige Ver­füg­bar­keit eines „medi­zi­ni­schen Basi­s­equip­ments” für Ein­sätze die­ser und ande­rer Art hilf­reich wäre. Ob und in wel­cher Weise diese Aus­rüs­tung im Rah­men einer „Ein-Hel­fer-Reani­ma­tion” dann gänz­lich und in vol­lem Umfang zum Ein­satz käme, ist eine andere Frage – bedenkt man die vor­ran­gige Prio­ri­tät einer suf­fi­zi­en­ten, mög­lichst nicht unter­bro­che­nen Herz­druck­mas­sage unter Berück­sich­ti­gung des Atemwegsmanagements.

Klar ist auch, dass die im Fall beschrie­be­nen rund sechs Minu­ten ohne Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men maß­geb­lich zum fata­len Aus­gang bei­getra­gen haben. Daher kann die emi­nent wich­tige Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nell agie­ren­den Leit­stelle (ange­lei­tete Reani­ma­tion per Tele­fon für Ange­hö­rige bezie­hungs­weise Anwe­sende) nur dop­pelt unter­stri­chen und her­vor­ge­ho­ben werden.

Die Wich­tig­keit der stän­di­gen Fort- und Wei­ter­bil­dung, „Tro­cken­trai­ning”, Übungs­sze­na­rien etc. für medi­zi­ni­sches Per­so­nal muss nicht extra erwähnt wer­den. Dabei sollte aber auch der Focus auf soge­nannte „medi­zi­ni­sche Laien” (wie zum Bei­spiel vor Ort befind­li­che Ange­hö­rige in einer Reani­ma­ti­ons­si­tua­tion) gerich­tet wer­den, wel­che durch geeig­nete – und in Wahr­heit leicht zu erler­nende – Erst­hel­fer­maß­nah­men die Ret­tungs­kette maß­geb­lich opti­mie­ren könn­ten und auch sollten.

Par­al­lel dazu zeigt die­ser Fall wohl auch deut­lich, dass es für die pro­fes­sio­nelle Aus­übung einer Not­arzt­tä­tig­keit im orga­ni­sier­ten Ret­tungs­we­sen umfas­send aus­ge­bil­de­ter und am letz­ten Stand der medi­zi­ni­schen Wis­sen­schaft ste­hen­der „Gene­ra­lis­ten” bedarf, wel­che situa­ti­ons­ge­recht und auch oft­mals fach­über­grei­fend die Kla­via­tur der prä­kli­ni­schen Not­fall­me­di­zin beherr­schen.
Exper­tIn der Berufs­ret­tung Wien (medi­zi­nisch-fach­li­cher Aspekt)

Tipp: www.cirsmedical.at

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 15–16 /​15.08.2016