Arbeitsaufzeichnungen: Wann ist der Dienstgeber in der Pflicht?

10.02.2016 | Service

Für den Arbeitgeber gilt: Arbeitszeitaufzeichnungen sind für alle vom Arbeitszeitgesetz erfassten Arbeitnehmer zu führen. Dieser Beitrag soll Antwort auf die Frage geben, ob der Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht an einen (leitenden) Angestellten delegieren kann und dennoch für Anleitung und Kontrolle zuständig bleibt oder nicht. Von Markus Metzl*

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Literatur beim Verfasser

*) Dr. Markus Metzl ist Bereichsleiter Finanzen in der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2016