Arbeits­auf­zeich­nun­gen: Wann ist der Dienst­ge­ber in der Pflicht?

10.02.2016 | Service

Für den Arbeit­ge­ber gilt: Arbeits­zeit­auf­zeich­nun­gen sind für alle vom Arbeits­zeit­ge­setz erfass­ten Arbeit­neh­mer zu füh­ren. Die­ser Bei­trag soll Ant­wort auf die Frage geben, ob der Arbeit­ge­ber die Auf­zeich­nungs­pflicht an einen (lei­ten­den) Ange­stell­ten dele­gie­ren kann und den­noch für Anlei­tung und Kon­trolle zustän­dig bleibt oder nicht. Von Mar­kus Metzl*

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Lite­ra­tur beim Verfasser

*) Dr. Mar­kus Metzl ist Bereichs­lei­ter Finan­zen in der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2016