SVA-Abschluss: Struktureller Fortschritt

10.02.2016 | Politik

Die Voraussetzungen, die es rund um die Verhandlungen für den neuen SVA-Vertrag gegeben hat, wünscht sich der Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, für alle Verhandlungen. Denn: „Das Verhandlungsklima war durchwegs von gegenseitigem Respekt getragen.“ Was sich auch im Ergebnis widerspiegle: „Dieses Paket ist uns auch deswegen gelungen, weil die Kooperationsbereitschaft der SVA sehr groß war – das gilt vor allem für die derzeitige Spitze.“ Was paktiert werden konnte, ist nach Ansicht von Steinhart ein „echter struktureller Fortschritt“, weil man eine Trendumkehr geschafft habe: weg von den bisher üblichen Verhandlungen im Nachhinein hin zu Verhandlungen, die künftig pro futuro geführt werden. Hinfällig sind damit auch die Einmal-Zahlungen, die ja bekanntlich nicht tarifwirksam waren. Viele strukturelle Änderungen, die man schon seit Jahren bei den unterschiedlichen Krankenversicherungen umsetzen wolle, konnten erzielt werden. Insgesamt macht das Gesamtpaket eine Honorarerhöhung um mehr als elf Prozent für die nächsten drei Jahre aus.

Die Neuerungen im Detail:

  • Erhöhung aller Grundleistungen für alle Fächer um 2,6 Prozent
  • Erhöhung der allgemeinen und fachspezifischen Sonderleistungen um 2,5 Prozent
  • Aufwertung der Gesprächsmedizin (Anhebung aller Limits sowie aller Honorare beim ärztlichen Koordinierungsgespräch, Heilmittelberatungsgespräch und beim psychosomatisch orientierten Diagnose- und Behandlungsgespräch)
  • Innere Medizin: Honorarerhöhung bei der VU-Coloskopie. Wichtigste neue Leistung ist die Einführung des Langzeit-EKG analog zur VAEB.
  • Augenheilkunde: Einführung der Hochleistungsperimetrie
  • Dermatologie: Aufwertung der Auflichtmikroskopie und eine neue Allergiebehandlung
  • Gynäkologie: zwei neue Gesprächspositionen: Menopausengespräch sowie das frauenärztliche Beratungsgespräch mit jungen Frauen
  • HNO: Einführung einiger neuer Leistungen wie zum Beispiel Tympanometrie und otoakustische Emissionen; Limiterhöhung der otomikroskopischen Untersuchung
  • Kinderheilkunde: Einführung einer Position für den Entwicklungstest bei Kindern unter sechs Jahren; Zuschlag für die Behandlung von Kleinkindern sowie Abrechnung der Echokardiographie für Kinderkardiologen
  • Lungenheilkunde: Einführung der Blutgasanalyse und Raucherberatung
  • Urologie: Streichung der Degression bei sonographischen Untersuchungen; Erhöhung des Limits bei Uroflowmetrie
  • Psychiatrie und Pathologie: Einführung eines eigenen Katalogs
  • Physikalische Medizin: Anhebung auf den Stand von BVA und VAEB und Ergänzung um einige Leistungen
  • Radiologie: Vereinbarung eines Organtarifs
  • Aufstockung des Honorarkataloges für Pathologen und Fachärzte für Physikalische Medizin

AM

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2016