Schul­ärzt­li­che Unter­su­chung: Daten­er­fas­sung bleibt

25.05.2016 | Politik

Der Wider­stand von ÖÄK und den Schul­ärz­ten trägt Früchte: Die ursprüng­li­che Absicht, die Doku­men­ta­tion der Schul­un­ter­su­chun­gen abzu­schaf­fen, soll laut Minis­te­rium über­dacht wer­den. Von Agnes M. Mühlgassner

„Für Ver­nunft ist es nie zu spät“ – so lau­tet der Kom­men­tar des ÖÄK­Schul­ärz­te­re­fe­ren­ten und Prä­si­den­ten der Ärz­te­kam­mer Salz­burg, Karl Forst­ner. Laut Mit­tei­lung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und Frauen sol­len die Gesund­heits­da­ten­blät­ter, die im Rah­men der schul­ärzt­li­chen Unter­su­chung erstellt wer­den, nun doch wei­ter­hin bestehen.

Abschaf­fung war geplant

Zur Vor­ge­schichte: Durch Zufall hat die ÖÄK vom Begut­ach­tungs­ver­fah­ren zum Schul­rechts­pa­ket 2016 erfah­ren, im Zuge des­sen die Abschaf­fung der Gesund­heits­da­ten­blät­ter vor­ge­se­hen war. Und obwohl das zustän­dige Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und Frauen die ÖÄK ein­be­zie­hen und eine ange­mes­sene Frist zur Begut­ach­tung ein­räu­men hätte müs­sen, ist dies nicht gesche­hen. Das wie­derum hatte zur Folge, dass sich die ÖÄK in einer schrift­li­chen Stel­lung­nahme an das zustän­dige Minis­te­rium und auch öffent­lich gegen die Abschaf­fung aussprach.

In den letz­ten Jahr­zehn­ten hatte die ÖÄK immer wie­der dar­auf hin­ge­wie­sen, wie wich­tig diese Daten sind, um einen Über­blick über die aktu­elle gesund­heit­li­che Situa­tion von Kin­dern und Jugend­li­chen in Öster­reich zu erhal­ten. Forst­ner: „Die Daten sind nicht Selbst­zweck, son­dern zur ziel­ge­nauen Pla­nung für Gesund­heits­we­sen und Prä­ven­tion – Stich­worte über­ge­wich­tige Kin­der und Dia­be­tes mel­li­tus – unbe­dingt erfor­der­lich“. Es gehe dabei zum einen darum, dass epi­de­mio­lo­gi­sche Grund­la­gen und Infor­ma­tio­nen für die Gesund­heits­po­li­tik uner­läss­lich seien; zum ande­ren „haben wir uns auch der WHO gegen­über ver­pflich­tet, an Sur­veil­lance-Pro­gram­men teil­zu­neh­men“, argu­men­tiert Forst­ner. Der im Übri­gen „kein Ver­ständ­nis“, dafür hat, dass eine so wesent­li­che Maß­nahme bei­nahe dem Kom­pe­tenz-Wirr­warr zwi­schen den Minis­te­rien zum Opfer gefal­len wäre. „Wo bleibt hier die oft beschwo­rene ‚health in all poli­cies‘?“, fragt Forstner.

Eva­lu­ie­rung notwendig

Eines darf aller­dings nicht mehr pas­sie­ren: Dass die Daten – so wie in den ver­gan­ge­nen 20 Jah­ren schon – zwar regel­mä­ßig erfasst wer­den, aber kei­ner­lei wei­tere epi­de­mio­lo­gi­sche Aus­wer­tung erfolgt. Die For­de­rung der ÖÄK: Die vor­han­de­nen Daten sind anony­mi­siert in ein zeit­ge­mä­ßes EDV-Sys­tem ein­zu­spei­sen und ent­spre­chend aus­zu­wer­ten. Da die hei­mi­schen Gesund­heits­be­richte bis­lang vor­wie­gend auf Befra­gun­gen basier­ten, bezeich­net auch ÖÄK-Schul­ärz­te­spre­che­rin Gud­run Weber die Aus­wer­tung der von den Schul­ärz­tin­nen und Schul­ärz­ten erho­be­nen Daten als „bit­ter nötig“. Es sei „unver­ant­wort­lich“, auf die seriö­sen, stich­hal­ti­gen Doku­men­ta­ti­ons­da­ten der Schul­un­ter­su­chun­gen zu verzichten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2016