Schulärztliche Untersuchung: Datenerfassung bleibt

25.05.2016 | Politik

Der Widerstand von ÖÄK und den Schulärzten trägt Früchte: Die ursprüngliche Absicht, die Dokumentation der Schuluntersuchungen abzuschaffen, soll laut Ministerium überdacht werden. Von Agnes M. Mühlgassner

„Für Vernunft ist es nie zu spät“ – so lautet der Kommentar des ÖÄKSchulärztereferenten und Präsidenten der Ärztekammer Salzburg, Karl Forstner. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen sollen die Gesundheitsdatenblätter, die im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung erstellt werden, nun doch weiterhin bestehen.

Abschaffung war geplant

Zur Vorgeschichte: Durch Zufall hat die ÖÄK vom Begutachtungsverfahren zum Schulrechtspaket 2016 erfahren, im Zuge dessen die Abschaffung der Gesundheitsdatenblätter vorgesehen war. Und obwohl das zuständige Bundesministerium für Bildung und Frauen die ÖÄK einbeziehen und eine angemessene Frist zur Begutachtung einräumen hätte müssen, ist dies nicht geschehen. Das wiederum hatte zur Folge, dass sich die ÖÄK in einer schriftlichen Stellungnahme an das zuständige Ministerium und auch öffentlich gegen die Abschaffung aussprach.

In den letzten Jahrzehnten hatte die ÖÄK immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig diese Daten sind, um einen Überblick über die aktuelle gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich zu erhalten. Forstner: „Die Daten sind nicht Selbstzweck, sondern zur zielgenauen Planung für Gesundheitswesen und Prävention – Stichworte übergewichtige Kinder und Diabetes mellitus – unbedingt erforderlich“. Es gehe dabei zum einen darum, dass epidemiologische Grundlagen und Informationen für die Gesundheitspolitik unerlässlich seien; zum anderen „haben wir uns auch der WHO gegenüber verpflichtet, an Surveillance-Programmen teilzunehmen“, argumentiert Forstner. Der im Übrigen „kein Verständnis“, dafür hat, dass eine so wesentliche Maßnahme beinahe dem Kompetenz-Wirrwarr zwischen den Ministerien zum Opfer gefallen wäre. „Wo bleibt hier die oft beschworene ‚health in all policies‘?“, fragt Forstner.

Evaluierung notwendig

Eines darf allerdings nicht mehr passieren: Dass die Daten – so wie in den vergangenen 20 Jahren schon – zwar regelmäßig erfasst werden, aber keinerlei weitere epidemiologische Auswertung erfolgt. Die Forderung der ÖÄK: Die vorhandenen Daten sind anonymisiert in ein zeitgemäßes EDV-System einzuspeisen und entsprechend auszuwerten. Da die heimischen Gesundheitsberichte bislang vorwiegend auf Befragungen basierten, bezeichnet auch ÖÄK-Schulärztesprecherin Gudrun Weber die Auswertung der von den Schulärztinnen und Schulärzten erhobenen Daten als „bitter nötig“. Es sei „unverantwortlich“, auf die seriösen, stichhaltigen Dokumentationsdaten der Schuluntersuchungen zu verzichten.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 10 / 25.05.2016