Ein Alternativmodell für die Primärversorgung im Jahr 2020 hat kürzlich die ÖÄK vorgelegt. Künftig sollen Hausarzt, ärztliche Gruppenpraxis sowie erweiterte Gruppenpraxis im Rahmen des bestehenden Gesamtvertrages existieren. Daraus sollen ein größeres Leistungsangebot, eine bessere Vernetzung und eine noch engere Zusammenarbeit mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen resultieren. Von Agnes M. Mühlgassner
Es ist so einfach wie selbsterklärend – das von der ÖÄK präferierte und kürzlich der Öffentlichkeit präsentierte Modell, wie Primärversorgung in Österreich künftig aussehen kann und soll.
Die Struktur: In diesem Modell gibt es den Hausarzt ebenso wie die ärztliche Gruppenpraxis und die erweiterte Gruppenpraxis. Diese drei allgemeinmedizinischen Versorgungseinrichtungen sind untereinander und auch mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen vernetzt oder beschäftigen diese auch. Für jede Einrichtung der Primärversorgung ist ein bestimmtes Mindest-Leistungsspektrum definiert ebenso auch wie die Öffnungszeiten. Nicht-ärztliche Gesundheitsberufe wie mobile Krankenschwestern, Sozialarbeiter, Diätologen oder Wundmanager können für die erweiterte Gruppenpraxis als auch für die regional vernetzten Ordinationen entweder beim Arzt angestellt sein oder von der Gemeinde, den Ländern und den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch könnte eine Entlastung des Spitalsbereichs möglich sein.
Die wesentlichen Unterschiede zu den Plänen der Politik: Dieser Vorschlag der ÖÄK ist im bestehenden Gesamtvertrag umsetzbar; er beruht auf Freiwilligkeit und baut auf bewährten Modellen wie zum Beispiel Styriamed.net auf. Ähnliches ist mit pannoniamed.net auch im Burgenland geplant.
Die Versorgungsformen selbst – alle im Rahmen des bestehenden Gesamtvertrages – sind den regionalen Gegebenheiten anzupassen. Im ländlichen Raum etwa wird die virtuelle Vernetzung einen wichtigen Stellenwert haben – das Erfolgsbeispiel Styriamed.net in der Steiermark zeigt, wie es geht. Dabei arbeiten niedergelassene Allgemeinmediziner und Fachärzte mit und ohne Kassenvertrag zusammen mit Spitalsärzten in Form einer virtuellen Gruppenpraxis zusammen. Styriamed.net gibt es mittlerweile nahezu flächendeckend in der ganzen Steiermark.
Im städtischen Bereich wiederum kann die Vernetzung im „Grätzel“ – so sagen die Wiener zu einem einem bestimmten, eng umschriebenen lokalen Bereich – zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Entscheidend wird hier sein, dass der Ärztefunkdienst mit einbezogen wird, um eine Betreuung der Patienten rund um die Uhr zu gewährleisten. Für die Umsetzung der Primärversorgung 2020 sind flexible Formen der Zusammenarbeit erforderlich. Dazu zählen Vereinfachungen bei den Vertretungs-Bestimmungen, Time-Sharing-Praxen und entsprechende Bereitschaftsdienstmodelle, aber auch, dass Ordinationsinhaber und Vertretung parallel arbeiten, wenn dies erforderlich ist.
Drei Fragen an Johannes Steinhart Johannes Steinhart, Bundeskurienobmann niedergelassene Ärzte in der ÖÄK, im Gespräch mit Agnes M. Mühlgassner. ÖÄZ: Gibt es schon Verhandlungen mit dem Ministerium zum geplanten PHC-Gesetz? Braucht es ein eigenes PHC-Gesetz? Wie sollte denn ein System idealerweise aussehen? |
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 / 10.03.2016