Geplan­tes PHC-Gesetz: Die Täuschung

25.03.2016 | Politik

Der vom Gesund­heits­mi­nis­te­rium vor­ge­legte Ent­wurf für ein PHC-Gesetz über­trifft die schlimms­ten Befürch­tun­gen: Dem­nach wären die Ärz­te­kam­mern künf­tig weder beim Stel­len­plan ein­ge­bun­den noch bei den Honorarverhandlungen.

In zwei Tran­chen haben Ver­tre­ter des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums der ÖÄK den Geset­zes­ent­wurf zur Umset­zung des 2014 ver­ein­bar­ten Papiers „Team rund um den Haus­arzt“ über­reicht. Das nun vor­ge­legte Papier weicht jedoch in zen­tra­len Punk­ten von dem ab, was 2014 ver­ein­bart und bekannt­lich auch von Bund, Län­dern und Sozi­al­ver­si­che­rung in der Bun­des­ziel­steue­rungs­kom­mis­sion beschlos­sen wurde.

Zen­trale Ele­mente inakzeptabel

Der nun vom Minis­te­rium vor­ge­legte Ent­wurf zu einem Pri­mär­ver­sor­gungs- bezie­hungs­weise PHC-Gesetz bestä­tigt alle Befürch­tun­gen der Ärz­te­ver­tre­tung. Zen­trale Ele­mente darin sind für die Ärz­te­kam­mer völ­lig inak­zep­ta­bel. Bei genauer Durch­sicht ent­steht auch der Ein­druck, dass es der Gesund­heits­po­li­tik dabei nicht – so wie immer von Ärz­te­seite gefor­dert – um eine Ver­bes­se­rung der Pati­en­ten­ver­sor­gung geht, son­dern vor allem darum, die Stel­lung der Ärz­tin­nen und Ärzte zu schwächen.

Die Sozi­al­part­ner­schaft zwi­schen Ärz­te­kam­mer und Sozi­al­ver­si­che­run­gen soll – so sieht es der Geset­zes­ent­wurf vor – de facto been­det wer­den, indem ein soge­nann­ter Gesamt­ver­trag geschaf­fen wird. Die­ser ver­dient diese Bezeich­nung aller­dings nicht, da darin das für Gesamt­ver­träge typi­sche Gleich­ge­wicht zwi­schen Ärz­te­schaft und Sozi­al­ver­si­che­rung auf­ge­ho­ben wird. So sol­len die PHC-Betrei­ber wesent­li­che Punkte künf­tig mit der Sozi­al­ver­si­che­rung selbst aus­han­deln – etwa die Hono­rie­rung. Für die Ärz­te­kam­mer inak­zep­ta­bel ist die damit ein­her­ge­hende Been­di­gung des Kollektivvertrags.

Durch die Schaf­fung einer Par­al­lel­struk­tur zum der­zei­ti­gen Gesamt­ver­trag müss­ten die Ärz­tin­nen und Ärzte in den jewei­li­gen PHC-Zen­tren direkt mit den Kas­sen ver­han­deln – ohne Schutz der Ärz­te­kam­mer. Und sie wären mit einer ein­sei­ti­gen Über­macht der Sozi­al­ver­si­che­run­gen kon­fron­tiert. Diese unglei­chen Macht­ver­hält­nisse wür­den auf Kos­ten der PHC-Zen­tren gehen bezie­hungs­weise Aus­wir­kun­gen auf die Hono­rie­rung der dort ange­bo­te­nen Kas­sen­leis­tun­gen haben.

Eine wei­tere mög­li­che Aus­wir­kung die­ser Par­al­lel­struk­tur: dass die Sozi­al­ver­si­che­run­gen immer weni­ger Geld in das bestehende Sys­tem der nie­der­ge­las­se­nen Kas­sen-Haus­ärzte inves­tie­ren. Auch wenn der Haus­arzt als Insti­tu­tion vor­der­grün­dig nicht ange­grif­fen wird: Durch die Hin­ter­tür wür­den die Kas­sen jedoch den ein­fa­che­ren Weg gehen und Direkt­ver­träge mit den neuen PHC-Zen­tren abschlie­ßen – die bis­he­rige Ver­sor­gungs­struk­tur würde aus­ge­trock­net. Die Kas­sen hät­ten kei­nen Grund mehr, mit der Ärz­te­kam­mer all­ge­mein­gül­tige Tarife zu ver­han­deln; das betrifft auch alle bestehen­den Kas­sen­ver­träge. Deren Ende und somit das Ende der Haus­ärzte wäre damit eingeläutet.

Dar­über hin­aus ist im Geset­zes­ent­wurf auch vor­ge­se­hen, dass die Pla­nung der Pri­mär­ver­sor­gung im Rah­men des RSG (Regio­na­ler Struk­tur­plan Gesund­heit) erfol­gen soll. Auf die Kom­pe­tenz der Ärzte im Rah­men einer pro­fes­sio­nel­len Gesund­heits­pla­nung soll gänz­lich ver­zich­tet werden. 

Will­kür­li­che Planung

Wird der vor­lie­gende Geset­zes­ent­wurf Rea­li­tät, könnte das zum Aus­ster­ben der bestehen­den Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärzte füh­ren: Denn die Kas­sen könn­ten will­kür­lich – an der Ärz­te­kam­mer vor­bei – PHC-Zen­tren pla­nen und in Ver­trag neh­men. Das würde alle Haus­ärzte in der Umge­bung eines PHC-Zen­trums über kurz oder lang in Bedräng­nis brin­gen und letzt­lich die Exis­tenz kosten.

Noch ein Aspekt ist zu berück­sich­ti­gen: Inter­na­tio­nale Kon­zerne wie Bau­un­ter­neh­men, Medi­zin­tech­nik- und Phar­ma­fir­men oder andere Inves­to­ren könn­ten PHC-Zen­tren betrei­ben oder sich in sol­che ein­kau­fen. Die Pati­en­ten­ver­sor­gung würde sich dann aus­schließ­lich an betriebs­wirt­schaft­li­chen Kri­te­rien ori­en­tie­ren – nicht mehr an der medi­zi­ni­schen Exper­tise von Ärz­ten. Mit der Ket­ten­bil­dung ist zu rech­nen: Dum­ping-Preise und Dum­ping-Gehäl­ter wären die Folge und letzt­lich die sys­te­ma­ti­sche Über­nahme des Gesund­heits­mark­tes. Schon vor dem Bekannt­wer­den die­ses Ent­wur­fes für ein PHC-Gesetz hat die ÖÄK mit der „Pri­mär­ver­sor­gung 2020 – die Alter­na­tive der Ärz­te­kam­mer“ ein Kon­zept für die Wei­ter­ent­wick­lung der Pri­mär­ver­sor­gung vor­ge­legt (Details dazu siehe ÖÄZ 5/​10. März 2016). Die ÖÄK emp­fiehlt dem Gesund­heits­mi­nis­te­rium ein­dring­lich, sich an die­sem Modell zu ori­en­tie­ren, das sinn­volle und gut rea­li­sier­bare Erwei­te­run­gen der aktu­el­len Struk­tu­ren enthält.

Die ÖÄK fühlt sich in ihrem Ent­schluss bekräf­tigt, kon­se­quent und geschlos­sen gegen eine Reihe von Angrif­fen und Zumu­tun­gen vor­zu­ge­hen, die das Minis­te­rium geplant hat. Die ÖÄK wird in den kom­men­den Wochen und Mona­ten alles tun, um durch kon­se­quen­tes und ent­schlos­se­nes Ver­han­deln die pro­ble­ma­ti­schen Punkte aus dem Geset­zes­ent­wurf zu eli­mi­nie­ren. Eine Ent­wick­lung, wie sie das Minis­te­rium der­zeit plant, kann die ÖÄK sicher­lich nicht hinnehmen.

PHC-Gesetz: die Eckpunkte

  • Ein­sei­tige Been­di­gung der Sozi­al­part­ner­schaft durch das Gesundheitsministerium;
  • PHC-Zen­tren müss­ten direkt mit der Sozi­al­ver­si­che­rung ver­han­deln – ohne Schutz der Ärztekammer;
  • kon­se­quente Umlei­tung der finan­zi­el­len Mit­tel von Haus­ärz­ten zu PHC-Zentren;
  • Ärz­te­kam­mer soll vom Stel­len­plan aus­ge­schlos­sen werden;
  • bestehende Haus­ärzte wer­den vom Markt gedrängt;
  • inter­na­tio­nale Kon­zerne könn­ten PHC-Zen­tren über­neh­men und nur rein gewinn­ori­en­tiert führen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 6 /​25.03.2016