Aner­ken­nung als Arzt: Gleich­wer­tig­keit ist entscheidend

10.05.2016 | Politik

Auf die Gleich­wer­tig­keit kommt es an, will man ein in einem Dritt­staat absol­vier­tes Medi­zin­stu­dium bezie­hungs­weise eine ärzt­li­che Aus­bil­dung in Öster­reich anrech­nen las­sen. Dar­über hin­aus müs­sen aus­rei­chende Kennt­nisse der deut­schen Spra­che nach­ge­wie­sen werden.

Recht­li­che Rah­men­be­di­nun­gen müss­ten ein­ge­hal­ten wer­den und es gehe – „natür­lich“ – um die Pati­en­ten­si­cher­heit, erklärt der Obmann der Bun­des­ku­rie Ange­stellte Ärzte in der ÖÄK, Harald Mayer, bei einer Pres­se­kon­fe­renz zum Thema, wann und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Ärzte mit Dritt­staats­qua­li­fi­ka­tio­nen in Öster­reich als Ärzte tätig sein dür­fen. „Es geht einer­seits um die Gleich­wer­tig­keit des Stu­di­ums und ande­rer­seits um Sprach­kennt­nisse. Das sind die Vor­aus­set­zun­gen, um Ärzte, die als Flücht­linge zu uns kom­men, rasch ein­zu­bin­den“, führt Mayer wei­ter aus.

Bis es jedoch soweit ist, erfolgt zunächst an der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien das Nostri­fi­zie­rungs­ver­fah­ren. Die­ses ist, wie der Cur­ri­culum­di­rek­tor der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien, Univ. Prof. Ger­hard Zla­bin­ger, betont, „nicht immer ganz ein­fach“. Spe­zi­ell, wenn die Kan­di­da­ten nicht aus Europa kom­men, sei es „schwie­rig“, die inhalt­li­che Gleich­wer­tig­keit des Stu­di­ums fest­zu­stel­len. Die Bezeich­nung der Stu­di­en­fä­cher – wie bei­spiels­weise etwa Chir­ur­gie – sagt nichts über den tat­säch­li­chen Inhalt aus.

Rund 80 bis 90 Pro­zent aller Nostri­fi­zie­rungs­wer­ber in Öster­reich kom­men an die Med­Uni Wien. Das Nostri­fi­zie­rungs­ver­fah­ren selbst dau­ert „unter­schied­lich lange“, erklärt Zla­bin­ger. Der Grund: Die Kan­di­da­ten ver­fü­gen oft noch nicht über aus­rei­chend Deutsch­kennt­nisse und tre­ten des­we­gen nicht zu den Prü­fun­gen im Rah­men des Nostri­fi­zie­rungs­ver­fah­rens an. Noch ist kein nen­nens­wer­ter Anstieg von Bewer­bern – spe­zi­ell aus Syrien – zu erken­nen, berich­tet Zla­bin­ger. Von 2014 auf 2015 wurde ein leich­ter Anstieg von sie­ben auf elf Bewer­ber registriert.

Erst wenn das Nostri­fi­zie­rungs­ver­fah­ren an der Uni­ver­si­tät posi­tiv abge­schlos­sen ist, kommt de facto die Öster­rei­chi­sche Aka­de­mie der Ärzte ins Spiel. Alle Ärz­tin­nen und Ärzte müs­sen, bevor sie in die Ärz­te­liste ein­ge­tra­gen wer­den kön­nen, deut­sche Sprach­kennt­nisse nach­wei­sen. Aus­nah­men sind deutsch­spra­chige Matura, deutsch­spra­chi­ges Stu­dium oder fünf Jahre Tätig­keit im Gesund­heits­we­sen und Auf­ent­halt im deutsch­spra­chi­gen Raum (siehe auch www.arztakademie.at/pruefungen/oeaek-sprachpruefung-deutsch/antrittsvoraussetzungen). Auch wer die post­pro­mo­tio­nelle Aus­bil­dung sowie die Arzt­prü­fung im deutsch­spra­chi­gen Raum absol­viert hat, muss keine Deutsch­kennt­nisse nach­wei­sen und nicht zur Sprach­prü­fung antre­ten. Medi­zi­ner aus Dritt­staa­ten, die somit nicht aus dem EWR-Raum oder der Schweiz kom­men und auch nicht unter eine Aus­nah­me­be­stim­mung fal­len, haben die von der Aka­de­mie orga­ni­sierte Sprach­prü­fung zu absolvieren.

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat sich die Zahl der Kan­di­da­ten, die zur Sprach­prü­fung antre­ten, ver­sechs­facht. 2015 haben 325 Ärz­tin­nen und Ärzte eine Sprach­prü­fung abge­legt; mehr als die Hälfte von ihnen (57 Pro­zent) war zwi­schen 25 und 35 Jahre alt. Die größte Gruppe stel­len der­zeit Ärz­tin­nen und Ärzte aus Ungarn dar, gefolgt von Ärz­ten aus Rumä­nien und der Slowakei.

Aktu­ell sind in der Ärz­te­liste ins­ge­samt 3.921 Ärzte mit nicht-öster­rei­chi­scher Staats­bür­ger­schaft ein­ge­tra­gen: Zwölf davon sind Syrer, neun Ira­ker und sie­ben Afgha­nen. Die im Jahr 2005 ein­ge­führte Sprach­prü­fung Deutsch besteht aus einem schrift­li­chen und zwei münd­li­chen Tei­len. „Sie ist an die Rea­li­tät des medi­zi­ni­schen All­tags gebun­den“, betont Peter Nie­der­mo­ser, Prä­si­dent des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte. In ers­ter Linie gehe es darum, zu über­prü­fen, wie die Kom­mu­ni­ka­tion mit dem Pati­en­ten und zwi­schen Kol­le­gen abläuft. Doch es wird auch die schrift­li­che Kom­mu­ni­ka­tion bewer­tet: etwa, wie ein Antrag an die GKK for­mu­liert wird.
AM

Die vier Erfor­der­nisse an die Ausbildung …

… um mit einer Dritt­staats­qua­li­fi­ka­tion in die Ärz­te­liste ein­ge­tra­gen zu werden:

  1. Gleich­wer­tig­keit des Studiums
  2. Gleich­wer­tig­keit der Ausbildung
  3. Nach­weis der Deutschkenntnisse
  4. Arzt-Prü­fung

Der Ablauf

Hat man ein Medi­zin­stu­dium bezie­hungs­weise eine Aus­bil­dung im Aus­land absol­viert, müs­sen fol­gende Anfor­de­run­gen erfüllt sein, um als Arzt/​Ärztin in Öster­reich arbei­ten zu können:

  1. Gleich­wer­tig­keit des aus­län­di­schen Stu­di­ums (in der Schweiz sowie im EWR absol­vierte Medi­zin-Stu­dien wer­den in der Regel auf­grund der Berufs­qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie 2005/​36/​EG auto­ma­tisch aner­kannt): Im Nostri­fi­zie­rungs­ver­fah­ren wird fest­ge­stellt, ob das in einem Dritt­staat absol­vierte Medi­zin­stu­dium dem öster­rei­chi­schen Medi­zin­stu­dium gleich­wer­tig ist.
  2. Gleich­wer­tig­keit der post­pro­mo­tio­nel­len Aus­bil­dung im Hin­blick auf Inhalt und Umfang: Wobei im EWR-Raum absol­vierte post­pro­mo­tio­nelle Aus­bil­dun­gen in der Regel nach den Bestim­mun­gen der Berufs­qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie 2005/​36/​EG auto­ma­tisch aner­kannt wer­den können.
  3. Nach­weise von Deutsch­kennt­nis­sen auf B2-Niveau.
  4. Ein­tra­gung in die Ärzte-Liste. Dafür sind fol­gende Nach­weise zu erbrin­gen: Eigen­be­rech­ti­gung, Ver­trau­ens­wür­dig­keit (= Straf­re­gis­ter­aus­zug und gege­be­nen­falls „Cer­ti­fi­cate of Good Stan­ding“) sowie die gesund­heit­li­che Eig­nung. Wei­ters muss eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für das gesamte Bun­des­ge­biet sowie eine Arbeits­er­laub­nis vor­lie­gen. Der Antrag für die Ein­tra­gung in die Ärz­te­liste muss bei der jeweils zustän­di­gen Lan­des­ärz­te­kam­mer gestellt werden.

Im Rah­men des Nostri­fi­zie­rungs­ver­fah­rens wird an der jewei­li­gen Med­Uni die Gleich­wer­tig­keit von Stu­dium und Bil­dungs­ein­rich­tung fest­ge­stellt. Dabei wer­den Umfang und Inhalt des aus­län­di­schen Stu­di­ums mit jenem des öster­rei­chi­schen Cur­ri­cu­lums ver­gli­chen. In der Folge wird in soge­nann­ten Stich­pro­ben­tests der aktu­elle Stand in den kli­ni­schen Fächern über­prüft. Rund 250 Fra­gen aus den Berei­chen Chir­ur­gie, Psych­ia­trie, Gynä­ko­lo­gie und Geburts­hilfe etc. müs­sen beant­wor­tet wer­den. Auf der Basis die­ses Stich­pro­ben­tests wer­den die Fächer, in denen für die Nostri­fi­zie­rung eine Prü­fung abge­legt wer­den muss, vor­ge­schrie­ben – zusätz­lich zu den vier Pflicht­fä­chern Rezep­tier­kunde, Hygiene und Prä­ven­tiv­me­di­zin, Epi­de­mio­lo­gie und Sozi­al­me­di­zin sowie Medizinrecht.

In der Folge wird von der Uni­ver­si­tät ein Bescheid erstellt, mit dem die Auf­nahme als ordent­li­cher Hörer erfolgt und in wei­te­rer Folge Prü­fun­gen abge­legt wer­den kön­nen. Sind alle Prü­fun­gen absol­viert, geht es mit der Anrech­nung der Aus­bil­dung wei­ter. Der Gesetz­ge­ber hat die Ärz­te­kam­mer mit der Anrech­nung bezie­hungs­weise Prü­fung der im Aus­land absol­vier­ten prak­ti­schen Aus­bil­dung eines Arz­tes beauf­tragt. Die ÖÄK hat die Anträge auf Anrech­nung von Aus­bil­dungs­zei­ten all jener Per­so­nen zu prü­fen, die ihre Arzt-Aus­bil­dung in einem Dritt-Staat (alle außer EWR und Schweiz) begon­nen oder abge­schlos­sen haben. Wer in einem Dritt-Staat eine Aus­bil­dung abge­schlos­sen hat, muss jeden­falls eine Arzt­prü­fung able­gen. Hat man die Prü­fung bestan­den und ist der Nach­weis aller erfor­der­li­chen Aus­bil­dungs­zei­ten erbracht, kann – sofern aus­rei­chende Deutsch­kennt­nisse vor­han­den sind und die wei­te­ren for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen – die Ein­tra­gung in die Ärzte-Liste erfolgen.

Ärz­tin­nen und Ärzte mit nicht-deut­scher Mut­ter­spra­che müs­sen eine Sprach­prü­fung absol­vie­ren; diese wird von der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte durchgeführt.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2016