Haus­apo­the­ken: Eine erste Rettungsaktion

10.04.2016 | Politik

Was ÖVP-Gesund­heits­spre­cher Erwin Rasin­ger zehn Jahre lang ver­sucht hat, scheint jetzt zu gelin­gen: SPÖ und ÖVP haben sich auf eine Neu­re­ge­lung der Haus­apo­the­ken geei­nigt. 100 gefähr­dete Haus­apo­the­ken sol­len dadurch geret­tet werden.

Ein „wich­ti­ger Schritt zur Absi­che­rung der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum“ ist getan, betonte ÖVP-Gesund­heits­spre­cher Erwin Rasin­ger. Denn nach jah­re­lan­gen Dis­kus­sio­nen haben sich SPÖ und ÖVP end­lich auf eine Neu­re­ge­lung für ärzt­li­che Haus­apo­the­ken geei­nigt und einen Initia­tiv­an­trag in den Natio­nal­rat ein­ge­bracht. Für Rasin­ger – der seit zehn Jah­ren zwei­fel­los drän­gen­der Motor im Hin­ter­grund ist – wird damit das klare Bekennt­nis sei­ner Par­tei zum Erhalt der Haus­apo­the­ken in Geset­zes­form gegos­sen. Und auch Gesund­heits­mi­nis­te­rin Sabine Ober­hau­ser sieht in der Eini­gung eine „rasche Lösung im Sinne der Pati­en­ten“. Durch die Novelle des Apo­the­ken­ge­set­zes, das Ende April den Natio­nal­rat pas­sie­ren soll, wer­den nach ers­ten Schät­zun­gen zumin­dest 130 akut gefähr­dete Haus­apo­the­ken vor der Schlie­ßung bewahrt.

Wie? Kon­kret hat sich die Koali­tion auf zwei neue Rege­lun­gen verständigt:

1. In flä­chen­mä­ßig gro­ßen Gemein­den, in denen eine öffent­li­che Apo­theke vor­han­den ist, soll künf­tig ein Kas­sen­arzt auch dann eine Haus­apo­theke betrei­ben dür­fen, wenn die öffent­li­che Apo­theke mehr als sechs Kilo­me­ter ent­fernt ist. Rund zehn Gemein­den sind von die­ser Situa­tion betroffen.

Die Mehr­heit der gefähr­de­ten Haus­apo­the­ken – näm­lich rund 90 – sol­len durch die zweite Ände­rung geret­tet wer­den:

2.
Sie betrifft die soge­nannte Nach­fol­ge­re­ge­lung. Bestehende Haus­apo­the­ken von Kas­sen­ärz­ten dür­fen künf­tig im Rah­men einer Ordi­na­ti­ons­nach­folge fort­ge­führt wer­den, wenn der Stand­ort der nächst­ge­le­ge­nen öffent­li­chen Apo­theke vier Kilo­me­ter ent­fernt ist. Bis­her musste die Ent­fer­nung sechs Kilo­me­ter betragen.

Damit könn­ten durch die Neu­re­ge­lung auch jene zahl­rei­chen Kas­sen­stel­len Inter­es­sen­ten fin­den, deren Nach­be­set­zung auf­grund der bis­he­ri­gen Rege­lung schier unmög­lich war.

„Es ist ein ers­ter wich­ti­ger Schritt zur Ver­bes­se­rung der Medi­ka­men­ten-Ver­sor­gung der Land­be­völ­ke­rung sowie der Arbeits­be­din­gun­gen von Land­ärz­ten“, erklär­ten ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger und der Obmann der Bun­des­sek­tion All­ge­mein­me­di­zin in der ÖÄK, Gert Wie­gele. Für die ÖÄK, die seit Jah­ren auf eine Lösung für die Haus­apo­the­ken pocht, gelte es jetzt abzu­war­ten, in wel­chem Aus­maß sich die ein­ge­brach­ten Kor­rek­tu­ren tat­säch­lich posi­tiv auf den aku­ten Land­ärzte-Man­gel aus­wirk­ten. Auch andere Fak­to­ren sind für den Man­gel ver­ant­wort­lich: Man denke an attrak­tive Arbeits­be­din­gun­gen, Hono­rie­run­gen, Zusam­men­ar­beits­for­men etc.

Posi­tiv ist die Wende bei den Haus­apo­the­ken auch für den Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte, Johan­nes Stein­hart. Er sieht das Kon­zept der Apo­the­ker­kam­mer als „geschei­tert“ an, ange­sichts der Tat­sa­che, dass „rund 30 Pro­zent der Apo­the­ken vor dem Bank­rott ste­hen“. Abge­se­hen davon sei auch unbe­strit­ten, dass Haus­apo­the­ken „wesent­lich öko­no­mi­scher sind“ als öffent­li­che Apo­the­ken. Der neue Ansatz bedeu­tet jedoch keine Exis­tenz­si­che­rung für alle Haus­apo­the­ken. Wie­gele nennt Bei­spiele: Da gibt es noch jene Kas­sen­ärzte, die ihre Haus­apo­theke ver­lie­ren könn­ten, wenn in der Nach­bar­ge­meinde eine öffent­li­che Apo­theke in weni­ger als vier Kilo­me­ter Ent­fer­nung errich­tet wird (siehe § 29 ApoG). Wei­ter­hin sind auch Gemein­den mit zwei Kas­sen-All­ge­mein­me­di­zi­nern betrof­fen: wurde dort vor dem 1. Jän­ner 2016 die Kon­zes­sion für eine öffent­li­che Apo­theke erteilt, ver­liert der Arzt die Haus­apo­theke wenn er das 65. Lebens­jahr voll­endet hat, spä­tes­tens jedoch mit Ablauf des 31. Dezem­ber 2018. (siehe § 62a Abs. 1 ApoG) Diese Rege­lung sei etwa allein in Kärn­ten in den letz­ten Jah­ren in fünf Fäl­len für das Schlie­ßen einer Haus­apo­theke ver­ant­wort­lich gewesen.

Noch gibt es also Ver­bes­se­rungs­po­ten­tial, um dem „Haus­apo­the­ken-Ster­ben“ grund­sätz­lich Ein­halt zu gebie­ten. Denn seit lan­gem weiß man, dass sich ein gesi­cher­ter Bestand von Haus­apo­the­ken posi­tiv auf die land­ärzt­li­che Ver­sor­gung aus­wirkt. Oder umge­kehrt: Je weni­ger ärzt­li­che Haus­apo­the­ken es gibt, umso schlech­ter die Gesund­heits­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung in peri­phe­ren Regionen.

Zusam­men­hang mit Landärztemangel

VP-Gesund­heits­spre­cher Rasin­ger denkt hier vor allem an ältere, nicht mehr so mobile Pati­en­ten. Hand in Hand mit dem Haus­apo­the­ken-Ster­ben geht nicht nur das Land­ärzte-Ster­ben; in der Folge geht es auch um die Apo­the­ken. „Nur dort, wo die ärzt­li­che Ver­sor­gung funk­tio­niert, haben auch die Apo­the­ken eine ver­nünf­tige wirt­schaft­li­che Grund­lage“, erklärte Rasin­ger. „Und wenn rund 31 Pro­zent der Apo­the­ken im Minus sind, ist das schlicht und ein­fach nicht vernünftig.“

Wes­halb die ÖVP bereits vor zwei Jah­ren einen par­la­men­ta­ri­schen Ent­schlie­ßungs­an­trag ein­ge­bracht habe, der die Gesund­heits­mi­nis­te­rin auf­for­derte, die medi­zi­ni­sche und medi­ka­men­töse Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum sicher­zu­stel­len – und der „von allen Par­teien im Par­la­ment beschlos­sen wurde“.

Die Regie­rung hatte wie­der­holt den Erhalt der Haus­apo­the­ken in Regie­rungs­pro­gramme auf­ge­nom­men; doch soll­ten erst mit die­sem Ent­schlie­ßungs­an­trag zur „Sicher­stel­lung und Aus­bau der Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum“ bis spä­tes­tens Ende 2015 kon­krete Schritte gesetzt wer­den. Mit eini­ger Ver­spä­tung kommt es jetzt end­lich dazu. Das Zuwar­ten hatte laut Rasin­ger fatale Fol­gen: wäh­rend man „um eine Ver­bes­se­rung gerun­gen hat“, seien 150 Haus­apo­the­ken geschlos­sen wor­den. Ob die ver­blie­be­nen 850 aus­rei­chen, um eine wohn­ort­nahe ärzt­li­che Ver­sor­gung der Pati­en­ten am Land sicher­stel­len, bleibt abzuwarten…

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2016