15a-Vereinbarung: Paradigmenwechsel geplant

10.11.2016 | Politik

Ins Gericht geht ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger mit einer geplanten Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen, mit der die Primärversorgung neu geregelt werden soll. Daneben finden sich auch noch weitere Bestimmungen, die das Gesundheitswesen in neue Bahnen lenken sollen.

Es gehe schlicht und einfach um die Macht, um die Macht bei der Planung und Steuerung des Gesundheitssystems, so der Ärztepräsident jüngst vor versammelter Presse. Damit verbunden ist ein Paradigmenwechsel, der in eine so genannte 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung gegossen ist. Alle, die sich im Gesundheitswesen um die Patientinnen und Patienten bemühen – zuallererst die Ärzteschaft –, hätten sich nunmehr zu unterwerfen. Dem Diktat von Politik und Finanzen.

Die jetzt geplante 15a-Vereinbarung ist für Wechselberger im Wesentlichen nur eine Fortsetzung des alten, im Jahr 2012 geschlossenen Vertrages, denn auch er sei nur ein „bürokratischer Moloch, dessen Ergebnis nicht einmal Rauch ist“. Ziel sei es, das Niveau der Versorgung so niedrig wie möglich zu halten, um die Kosten zu senken. Die Ärztekammer werde aus der Planung hinausgedrängt, um den Mangel zu verwalten, kritisiert Wechselberger.

Als „Skandal“ bezeichnet der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der ÖÄK, Johannes Steinhart, die Tatsache, dass „die Ärzteschaft mit ihrer Expertise und auch langjährigen praktischen Erfahrung von der Planung völlig ausgeschlossen werden soll und nur noch abgehobene Bürokraten und Technokraten anhand von entseelten Algorithmen Planungen vornehmen“. Er kritisiert weiters, dass hier versucht werde, „mit direktionalen, zentralistischen Vorgaben einer hemmungslosen Konzern-gesteuerten Versorgung im niedergelassenen Bereich den Weg zu bereiten.“

Der ÖÄK-Chef betrachtet darüber hinaus die Verhandlungen über den bisherigen Entwurf des Gesundheitsministeriums für ein neues Gesetz für die medizinische Primärversorgung für beendet. Nach 16 Verhandlungsrunden sei man zu einem Punkt gekommen, wo eine Fortsetzung keinen Sinn mehr habe. Er begründete seine Einschätzung damit, dass in dem Entwurf für einen 15a- Vertrag zur Gesundheit im Rahmen des geplanten Finanzausgleichs nichts von einem solchen PHC-Gesetz stehe. Deshalb geht er davon aus, dass zwar nicht mehr über den Entwurf des Ministeriums, wohl aber über die geplante neue Primärversorgung verhandelt wird.

Der Ärztekammer-Präsident hält ein eigenes Gesetz auch nicht für nötig, die Regelungen könnten auch in bestehende Gesetze, wie das ASVG oder das Ärztegesetz, aufgenommen werden. Wechselberger begrüßt ausdrücklich, dass der 15a-Vertragsentwurf für die Primärversorgung die Möglichkeit zur Vernetzung bestehender Praxen, sowie für Zentren die Möglichkeit von Gruppenpraxen vorsieht.

Positiv bewertet Wechselberger, dass für den elektronischen Gesundheitsakt ELGA 41 Millionen Euro projektiert werden sollen. Er hofft, dass diese Mittel auch den niedergelassenen Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Auch dass zumindest ein erster Schritt gesetzt wird, die Lehrpraxen von der öffentlichen Hand zu finanzieren, begrüßt der Ärztekammer- Präsident. Weiters sei es gelungen, die geplante Streichung des Wahlarzt-Rückersatzes abzuwenden. Nicht mehr vorgesehen ist auch die Einschränkung der ärztlichen Nebentätigkeiten von angestellten Ärzten.

Ministerium will Gesetz

An einem eigenen Primärversorgungs- Gesetz festhalten will man indes im Gesundheitsministerium, da einheitliche Rahmenbedingungen vonnöten seien. Ein Sprecher des Ressorts von Ministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) erklärte gegenüber der APA, die Gespräche mit der Ärztekammer über den Ministeriumsentwurf seien zwar vorläufig abgeschlossen. Jetzt werde aber im nächsten Schritt der Entwurf mit dem Koalitionspartner abgestimmt. Dabei solle der weitere Fahrplan festgelegt werden. Danach seien weitere Gespräch u.a. mit der Ärztekammer vorgesehen.

Für VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger maßgeblich ist die absolute Priorität des niedergelassenen Hausarztes in der Primärversorgung. Vorrangig gehe es daher um die Inhalte und Ziele und weniger um ein zusätzliches Gesetz. Was nun das Zustandekommen des 15a-Entwurfes betrifft, ist das für Rasinger wieder nur ein Beispiel für die Praxis, dass man die Ärzteschaft, ihre Vertretung und ihre Expertise zunächst von den Verhandlungen ausschließe, um ihnen danach vorzuwerfen, sie seien nicht kooperativ. In diesem Stilmittel komme eine mangelnde Wertschätzung zum Ausdruck, „die ich für einen Riesenfehler halte“.

Zustimmend vermerkt der VP-Experte die Aufrechterhaltung des Wahlärzte-Rückersatzes und der Nebenbeschäftigung für angestellte Ärzte. Gerade diese Möglichkeiten seien für die Versorgung in Österreich wichtig, weshalb Rasinger immer „gegen die von der SP-Seite der Sozialversicherung und SP-Gesundheitssprecher Spindelberger“ betriebene Streichung gewesen sei. Dem zitierten SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger geht übrigens die „Blockadepolitik der Ärztekammerfunktionäre schon langsam auf den Wecker“. Auf die potenziell negativen Konsequenzen einer Zentralisierung des Gesundheitssystems durch finanzgetriebene, grundlegende Änderungen auf die Qualität und Wohnortnähe der Gesundheitsbetreuung geht er allerdings in seinen reflexartigen Äußerungen nicht ein.

Grundlegende Ablehnung der geplanten Art. 15a-Vereinbarung signalisiert FP-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Sie befürchtet die Etablierung eines „DDR-Systems“ in Österreich. Die Kombination von Primary-Health-Zentren als Konkurrenz zum niedergelassenen Bereich passe gut in die von SP-Spindelberger im Sommer geforderte Totalabschaffung des Wahlarztrückersatzes und folglich der freien Arztwahl. Wenig Gefallen an den Plänen von Regierung, Ländern und Krankenkassen finden auch die Grünen. Sie begrüßen grundsätzlich die geplante Förderung für den Ausbau der Primärversorgung, fordern jedoch eine völlige „Neuaufstellung“ des Organisationskonzeptes. Eva Mückstein, Gesundheitssprecherin der Grünen, stößt sich an der planwirtschaftlichen Steuerung zu Lasten des bisherigen Gesamtvertragskonzeptes und versteht den massiven Widerstand gegen diese Form der Zentralisierung. Der niederschwellige Zugang zur Gesundheitsversorgung müsse ebenso gesichert werden wie die freie Zusammenarbeit von freiberuflichen und angestellten Ärzten sowie anderen Gesundheitsberufen.

Die Forderungen der Ärztekammer

  • Echte Einbindung in die Gestaltung des österreichischen Gesundheitswesens, besonders auch in die Stellenplanung – statt „pro forma“-Recht zur Stellungnahme
  • Ausbau des Versorgungssystems im niedergelassenen Bereich durch Schaffung neuer Kassenstellen
  • Attraktivierung des ärztlichen Arbeitsumfelds im Spital und im Kassensystem
  • Kein Aufweichen der Arbeitnehmer-Schutzgesetze für angestellte Ärztinnen und Ärzte
  • Kein automatischer Verlust der Verträge mit Sonderkrankenversicherungsträgern bei Rücklegung eines Gebietskrankenkassen-Vertrags
  • Vollständige Finanzierung der Lehrpraxen
  • Behebung der technischen Mängel und Finanzierung des Praxisaufwandes für ELGA inklusive e-Medikation
  • Priorität der Versorgung in Arztpraxen beziehungsweise ärztlichen Gruppenpraxen vor der Versorgung durch Krankenanstalten oder durch kasseneigene Einrichtungen
  • Schutz des Hausarztes als Primärversorger

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 21 / 10.11.2016