Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Steuerreform 2015

25.03.2015 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Zählt man die regierungsintern paktierten Steuer- und Tariferhöhungen mit den erwarteten Mehreinnahmen aus der Konsumsteigerung zusammen, kommt man auf 40 Prozent der Finanzmittel, die zur Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015 benötigt werden. Nur vage und ohne konkrete Darstellung untermauert scheinen 1,1 Milliarden Euro, die durch Einsparungen in der Verwaltung und Einfrierung von Förderungen aufgebracht werden sollen, auf der Einnahmenseite auf. Der Rest auf das Reformziel von 5,2 Milliarden Euro soll Steuersündern und Sozialbetrügern durch verstärkte Betrugsbekämpfung abgeknöpft werden.

Somit steht ein großer Teil der Gegenfinanzierung noch auf wackeligen Beinen. Schließlich muss sich erst herausstellen, ob die veranschlagten Einnahmen aus der Betrugsbekämpfung tatsächlich das bringen, was der Rechenstift fordert. Es muss sich erst weisen, ob, wie geplant 1,9 Milliarden Euro im Rahmen der Steuerbetrugsbekämpfung hereingespielt werden und die kalkulatorischen Mehreinnahmen, die Registrierkassenpflicht und Lockerung des Bankgeheimnisses bei Unternehmerkonten bringen sollten, auch tatsächlich fließen werden. Dagegen lassen sich wahrscheinlich die von den Bürgern aufgebrachten Mehreinnahmen aus der Anhebung von Mehrwertsteuersätzen von zehn auf 13 Prozent und Steuererhöhungen bei KEST auf Dividenden, Immobilienertragsteuer und Grunderwerbssteuer oder die Mehrerträge durch einen gesteigerten Konsum schon leichter rechnen.

Frappierend ist, wie scheinbar allen Selbstständigen pauschal Steuerbetrug unterstellt wird. Frei nach dem Motto „Unternehmer müssen mehr kontrolliert werden“ beschert ihnen die Steuerreform 2015 neben der Registrierkassenpflicht auch einen auf diese Berufsgruppe beschränkten vereinfachten Zugriff auf deren Bankdaten. Der Schutz der Privatsphäre, den Sparbüchern von Otto Normalverbraucher als unumstößliches Heiligtum garantiert, soll für die Selbstständigen nicht mehr gelten. Dabei ist die Bagatellisierung dieses fragwürdigen und gleichheitswidrigen Eingriffs in die Privatsphäre mehr als zynisch. Sowohl der Trost einer Ankaufsunterstützung wie auch der Hinweis, die Kosten für die Registrierkasse seien ja ohnedies als Betriebsausgabe absetzbar, klingt wie Hohn für die Betroffenen.

Wie die neuen, mit einem unbestechlichen Speicherchip ausgestatteten Registrierkassen die Bareinnahmen unserer Arztpraxen zukünftig offenlegen sollen, wird erst die konkrete Umsetzung der Steuerreform zeigen. Entschieden verwehren wir uns gegen den Einsatz von Agents provocateurs zur Kontrolle von Ärzten und Patienten. Es ist als Zeichen politischer Unkultur zu werten, dass sich kein einziges Mitglied unserer Regierung an der Zwielichtigkeit solcher Methoden stößt. Eine Zumutung ist es ebenfalls, Ärztinnen und Ärzte als Kontrollorgane der Sozialversicherungen einzusetzen. Statt die Forderung der Ärzteschaft nach Ausstattung der e-Card mit einem Foto zu erfüllen, plant man mit Ausweiskontrollen, den ohnehin bürokratiegequälten Gesundheitseinrichtungen einen zusätzlichen Administrationsakt aufzubürden.

So notwendig eine generelle Steuerentlastung auch ist, so ernüchternd fällt die Bilanz des Reformpaketes aus. Statt privatwirtschaftliches Engagement zu fördern, Fleiß und Vermögensbildung zu belohnen, wird gerade die gesellschaftliche Mittelschicht unseres Landes, der viele Ärztinnen und Ärzte angehören, zur Kasse gebeten. Verlierer der Reform sind die, die mit weit überdurchschnittlichem Berufseinsatz in ihren Praxen aber auch in den Krankenhäusern für dieses Land arbeiten, sich Wohnraum beschaffen, ihren Kindern eine entsprechende Ausbildung ermöglichen und Erarbeitetes und Erspartes an sie weiter geben wollen. Von diesen nimmt der Staat, was er offensichtlich selbst nicht zu sparen bereit ist. Denn auch die Sammelposition „Kostendämpfungspfad in der Verwaltung und Kürzung von Förderungen“ macht es schwierig, die Eigenleistung des Staates zur Finanzierung der Steuerreform 2015 festzumachen. Kein Wunder: Fehlen doch auch zur Ankündigung des Finanzministers, mit einer „Verwaltungskostenbremse“ den Kostenanstieg der Verwaltung mit 1,7 Prozent pro Jahr zu begrenzen, die konkreten Vorhaben.

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 6 / 25.03.2015