Stand­punkt – Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Steu­er­re­form 2015

25.03.2015 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Zählt man die regie­rungs­in­tern pak­tier­ten Steuer- und Tarif­er­hö­hun­gen mit den erwar­te­ten Mehr­ein­nah­men aus der Kon­sum­stei­ge­rung zusam­men, kommt man auf 40 Pro­zent der Finanz­mit­tel, die zur Gegen­fi­nan­zie­rung der Steu­er­re­form 2015 benö­tigt wer­den. Nur vage und ohne kon­krete Dar­stel­lung unter­mau­ert schei­nen 1,1 Mil­li­ar­den Euro, die durch Ein­spa­run­gen in der Ver­wal­tung und Ein­frie­rung von För­de­run­gen auf­ge­bracht wer­den sol­len, auf der Ein­nah­men­seite auf. Der Rest auf das Reform­ziel von 5,2 Mil­li­ar­den Euro soll Steu­er­sün­dern und Sozi­al­be­trü­gern durch ver­stärkte Betrugs­be­kämp­fung abge­knöpft werden.

Somit steht ein gro­ßer Teil der Gegen­fi­nan­zie­rung noch auf wacke­li­gen Bei­nen. Schließ­lich muss sich erst her­aus­stel­len, ob die ver­an­schlag­ten Ein­nah­men aus der Betrugs­be­kämp­fung tat­säch­lich das brin­gen, was der Rechen­stift for­dert. Es muss sich erst wei­sen, ob, wie geplant 1,9 Mil­li­ar­den Euro im Rah­men der Steu­er­be­trugs­be­kämp­fung her­ein­ge­spielt wer­den und die kal­ku­la­to­ri­schen Mehr­ein­nah­men, die Regis­trier­kas­sen­pflicht und Locke­rung des Bank­ge­heim­nis­ses bei Unter­neh­mer­kon­ten brin­gen soll­ten, auch tat­säch­lich flie­ßen wer­den. Dage­gen las­sen sich wahr­schein­lich die von den Bür­gern auf­ge­brach­ten Mehr­ein­nah­men aus der Anhe­bung von Mehr­wert­steu­er­sät­zen von zehn auf 13 Pro­zent und Steu­er­erhö­hun­gen bei KEST auf Divi­den­den, Immo­bi­li­en­er­trag­steuer und Grund­er­werbs­steuer oder die Mehr­erträge durch einen gestei­ger­ten Kon­sum schon leich­ter rechnen.

Frap­pie­rend ist, wie schein­bar allen Selbst­stän­di­gen pau­schal Steu­er­be­trug unter­stellt wird. Frei nach dem Motto „Unter­neh­mer müs­sen mehr kon­trol­liert wer­den“ beschert ihnen die Steu­er­re­form 2015 neben der Regis­trier­kas­sen­pflicht auch einen auf diese Berufs­gruppe beschränk­ten ver­ein­fach­ten Zugriff auf deren Bank­da­ten. Der Schutz der Pri­vat­sphäre, den Spar­bü­chern von Otto Nor­mal­ver­brau­cher als unum­stöß­li­ches Hei­lig­tum garan­tiert, soll für die Selbst­stän­di­gen nicht mehr gel­ten. Dabei ist die Baga­tel­li­sie­rung die­ses frag­wür­di­gen und gleich­heits­wid­ri­gen Ein­griffs in die Pri­vat­sphäre mehr als zynisch. Sowohl der Trost einer Ankaufs­un­ter­stüt­zung wie auch der Hin­weis, die Kos­ten für die Regis­trier­kasse seien ja ohne­dies als Betriebs­aus­gabe absetz­bar, klingt wie Hohn für die Betroffenen.

Wie die neuen, mit einem unbe­stech­li­chen Spei­cher­chip aus­ge­stat­te­ten Regis­trier­kas­sen die Bar­ein­nah­men unse­rer Arzt­pra­xen zukünf­tig offen­le­gen sol­len, wird erst die kon­krete Umset­zung der Steu­er­re­form zei­gen. Ent­schie­den ver­weh­ren wir uns gegen den Ein­satz von Agents pro­vo­ca­teurs zur Kon­trolle von Ärz­ten und Pati­en­ten. Es ist als Zei­chen poli­ti­scher Unkul­tur zu wer­ten, dass sich kein ein­zi­ges Mit­glied unse­rer Regie­rung an der Zwie­lich­tig­keit sol­cher Metho­den stößt. Eine Zumu­tung ist es eben­falls, Ärz­tin­nen und Ärzte als Kon­troll­organe der Sozi­al­ver­si­che­run­gen ein­zu­set­zen. Statt die For­de­rung der Ärz­te­schaft nach Aus­stat­tung der e‑Card mit einem Foto zu erfül­len, plant man mit Aus­weis­kon­trol­len, den ohne­hin büro­kra­tie­ge­quäl­ten Gesund­heits­ein­rich­tun­gen einen zusätz­li­chen Admi­nis­tra­ti­ons­akt aufzubürden.

So not­wen­dig eine gene­relle Steu­er­ent­las­tung auch ist, so ernüch­ternd fällt die Bilanz des Reform­pa­ke­tes aus. Statt pri­vat­wirt­schaft­li­ches Enga­ge­ment zu för­dern, Fleiß und Ver­mö­gens­bil­dung zu beloh­nen, wird gerade die gesell­schaft­li­che Mit­tel­schicht unse­res Lan­des, der viele Ärz­tin­nen und Ärzte ange­hö­ren, zur Kasse gebe­ten. Ver­lie­rer der Reform sind die, die mit weit über­durch­schnitt­li­chem Berufs­ein­satz in ihren Pra­xen aber auch in den Kran­ken­häu­sern für die­ses Land arbei­ten, sich Wohn­raum beschaf­fen, ihren Kin­dern eine ent­spre­chende Aus­bil­dung ermög­li­chen und Erar­bei­te­tes und Erspar­tes an sie wei­ter geben wol­len. Von die­sen nimmt der Staat, was er offen­sicht­lich selbst nicht zu spa­ren bereit ist. Denn auch die Sam­mel­po­si­tion „Kos­ten­dämp­fungs­pfad in der Ver­wal­tung und Kür­zung von För­de­run­gen“ macht es schwie­rig, die Eigen­leis­tung des Staa­tes zur Finan­zie­rung der Steu­er­re­form 2015 fest­zu­ma­chen. Kein Wun­der: Feh­len doch auch zur Ankün­di­gung des Finanz­mi­nis­ters, mit einer „Ver­wal­tungs­kos­ten­bremse“ den Kos­ten­an­stieg der Ver­wal­tung mit 1,7 Pro­zent pro Jahr zu begren­zen, die kon­kre­ten Vorhaben.

Artur Wech­sel­ber­ger
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 6 /​25.03.2015