Handwerkerbonus: Anträge auch für 2014 möglich

25.01.2015 | Service

Von Herbert Emberger*

Arbeitsleistungen (nicht Materialkosten usw.) im Zusammenhang mit dem vom Förderungswerber für eigene Wohnzwecke genutzten Wohnraum – gleichgültig ob Wohnungseigentum oder Miete -, die nach dem 30. Juni 2014 von einem befugten Unternehmer erbracht werden, werden beim Auftraggeber bis 20 Prozent der Kosten, höchstens bis 3.000 Euro gefördert, das sind dann maximal 600 Euro; diese Kosten laut Rechnung müssen mindestens 200 Euro betragen (siehe dazu auch ÖÄZ 13-14/15. Juli 2014). Die Förderung war allerdings mit einem Gesamtbetrag von zehn Millionen Euro für 2014 begrenzt; dieser Betrag war bereits am 19. November 2014 ausgeschöpft. Die Richtlinie wurde nun insofern geändert, als auch noch Arbeitsleistungen ab dem 19. November 2014 gefördert werden können, und zwar aus dem ursprünglich nur für 2015 vorgesehenen weiteren Betrag von 20 Millionen Euro; entsprechende Anträge konnten also ab 1. Dezember 2014 gestellt werden.

*) HR Dr. Herbert Emberger ist Steuerkonsulent der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.01.2015