Pri­mary Health Care: Ein Gesetz ist in Arbeit

10.09.2015 | Politik


Eine Punk­ta­tion für ein PHC-Gesetz hat Gesund­heits­mi­nis­te­rin Sabine Ober­hau­ser Ende August prä­sen­tiert. Dem­nach soll es künf­tig Ein­zel­ver­träge mit den PHCs geben, in denen sowohl der Leis­tungs­um­fang als auch die Hono­rie­rung fest­ge­legt ist. Der Stel­len­plan ist dann Geschichte.
Von Agnes M. Mühlgassner

Nach vie­len – nahezu unzäh­li­gen – Demen­tis aus dem Minis­te­rium hat die Gesund­heits­mi­nis­te­rin selbst allen mög­li­chen Spe­ku­la­tio­nen ein Ende berei­tet: Im Mor­gen­jour­nal vom 20. August erklärte sie, dass an einem PHC-Gesetz gear­bei­tet werde. Noch dazu auch sehr flott, wie sich im Zuge des Inter­views her­aus­stellte: So sol­len die Ver­hand­lun­gen dazu bereits im Sep­tem­ber begin­nen. Auch äußerte Ober­hau­ser die Hoff­nung, dass „wir bis Ende des Jah­res die­sen Pro­zess abge­schlos­sen haben“ – mit dem Beschluss durch das Parlament.

Wenn alles so kommt, wie es jetzt in der Punk­ta­tion des Minis­te­ri­ums vor­ge­se­hen ist, dann wird sich eini­ges grund­sätz­lich ändern. Das sind die wich­tigs­ten Eck­punkte des geplan­ten Gesetzes:

  • Es soll einen neuen, bun­des­weit ein­heit­li­chen, eigen­stän­di­gen Gesamt­ver­trag über die ärzt­li­chen Leis­tun­gen der neuen Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit geben.
  • Ein­zel­ver­träge mit den neuen Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten wer­den hin­sicht­lich der ärzt­li­chen Leis­tun­gen auf Grund­lage die­ses neuen Gesamt­ver­trags geschlossen.
  • Der Ein­zel­ver­trag wird wesent­lich wich­ti­ger als der Gesamt­ver­trag und ent­hält detail­lierte Rege­lun­gen wie zum Bei­spiel die gesamte Ver­gü­tung der mit der Pri­mär­ver­sor­gung ver­ein­bar­ten Leistungen.
  • Es soll eine Kün­di­gungs­mög­lich­keit geben bei Bedarfs­än­de­run­gen, Nicht-Erfül­lung ver­ein­bar­ter Leis­tun­gen oder Ände­run­gen im Organisationskonzept.
  • Die kon­kre­ten Pla­nungs- und Qua­li­täts­kri­te­rien der neuen Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten erfol­gen im ÖSG und RSG durch die Landeszielsteuerungskommission.
  • Der Bedarf an Pri­mär­ver­sor­gung (Anzahl, Region, Umfang/​Größe und Leis­tungs­in­halte) soll im RSG gere­gelt werden.
  • Die Pla­nung der Stel­len in der Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit erfolgt im RSG und nicht im Stel­len­plan. Die an einer Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit teil­neh­men­den Ärz­tin­nen und Ärzte sind auf den Stel­len­plan anzurechnen.

Ver­wun­dert ange­sichts der nun prä­sen­tier­ten Punk­ta­tion zeigt sich ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger – hat man doch mona­te­lang dar­über dis­ku­tiert, wie die­ses Team um den Haus­arzt aus­se­hen soll und ist ja letzt­lich zu einem Kon­sens gekom­men. Wech­sel­ber­ger dazu: „Was nun auf dem Tisch liegt, weicht klar von dem akkor­dier­ten Modell ab. Plötz­lich soll es nun doch Ein­zel­ver­träge geben, die eine höhere Wer­tig­keit als der Gesamt­ver­trag bekom­men und Detail­re­ge­lun­gen ent­hal­ten sol­len“. Der ÖÄK-Prä­si­dent weist außer­dem dar­auf hin, dass es schon jetzt einen Gesamt­ver­trag mit der Ärz­te­kam­mer gibt, von dem die Ein­zel­ver­träge mit den Ärz­ten abge­lei­tet wer­den. Wolle man das auch für die Pri­mär­ver­sor­gung, brau­che man kein eige­nes Gesetz, so Wech­sel­ber­ger, denn „das steht schon im ASVG“. Wieso es nun den­noch ein Gesetz geben soll? Als Grund dafür ver­mu­tet der ÖÄK-Prä­si­dent, dass der künf­tige Gesamt­ver­trag unter Aus­schluss der Ärz­te­kam­mer gemacht wer­den soll. Wes­halb der ein­zelne Arzt wohl künf­tig einem „mäch­ti­gen Geg­ner“ – näm­lich der Sozi­al­ver­si­che­rung – aus­ge­lie­fert wäre, wenn der Schutz durch die Ärz­te­kam­mer nicht mehr gege­ben ist. Schließ­lich stelle sich – ange­sichts der geplan­ten leich­te­ren Kün­di­gungs­mög­lich­keit sol­cher Ein­zel­ver­träge – auch die Frage, wer noch das Risiko einer Ordi­na­ti­ons­grün­dung auf sich neh­men werde. 

Gene­rell sei eine Ver­bil­li­gung der Medi­zin zu befürch­ten, die auf dem Rücken der Pati­en­ten aus­ge­tra­gen wer­den soll – und zwar in Form einer qua­li­ta­tiv schlech­te­ren Ver­sor­gung der Pati­en­ten. Die so gerne als Vor­zei­ge­mo­delle stra­pa­zier­ten Ver­sor­gungs­sys­teme in den skan­di­na­vi­schen Staa­ten seien nicht 1:1 auf die regio­na­len Gege­ben­hei­ten in Öster­reich über­trag­bar. Dass es zu einer Aus­dün­nung der wohn­ort­na­hen Ver­sor­gung im nie­der­ge­las­se­nen Bereich kommt, befürch­tet der Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in der ÖÄK, Johan­nes Stein­hart. Nicht nur das: „Es ver­wun­dert mich doch sehr, dass Gesund­heits­mi­nis­te­rin Ober­hau­ser als eine der höchs­ten Gewerk­schaf­te­rin­nen einen Groß­an­griff auf den ärzt­li­chen Kol­lek­tiv­ver­trag vor­be­rei­tet.“ Stein­hart sieht darin auch einen „ers­ten gro­ßen Schritt“ hin zur Zen­tra­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens und Aus­prä­gung als Nach­fra­ge­mo­no­pol durch die Sozi­al­ver­si­che­rung, der der ein­zelne Arzt gegen­über­steht. Auch kann er das Vor­pre­schen der Minis­te­rin zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht ganz nach­voll­zie­hen: Habe man sich doch beim ers­ten PHC-Pilot­pro­jekt in Wien, das auf fünf Jahre ange­legt ist, dar­auf ver­stän­digt, sich hier ein­mal die Ergeb­nisse der Eva­lu­ie­rung anzu­se­hen. „Die Poli­tik will hier etwas umset­zen, was noch nicht erprobt ist. Das Gesetz zielt auf eine Schwä­chung der Ärz­te­schaft ab – wir Ärz­tin­nen und Ärzte sind ja nicht in die Gestal­tung ein­ge­bun­den.“ Das könne auch nicht im Inter­esse der Pati­en­ten sein. Und Stein­hart kün­digt Wider­stand an: „Sollte das Gesetz so kom­men wie vor­ge­se­hen, wer­den wir unsere Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten über die Fol­gen einer sol­chen radi­ka­len Struk­tur­än­de­rung informieren.“


Zustim­mung für ihr Vor­ha­ben ern­tete Gesund­heits­mi­nis­te­rin Sabine Ober­hau­ser von der Obfrau der Wie­ner Gebiets­kran­ken­kasse (WGKK), Ingrid Rei­schl, und von SPÖ-Gesund­heits­spre­cher Erwin Spin­del­ber­ger. Rei­schl ver­weist auf den in Öster­reich ers­ten Pilot­ver­such eines Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­trums in Wien Maria­hilf, der „sehr gut“ ange­nom­men werde. Rei­schl sieht in den neuen Ver­sor­gungs­for­men eine „Win-Win-Situa­tion“ für alle Betei­lig­ten, wes­we­gen sie „eine gesetz­li­che Rege­lung wert sind“.
Auch Spin­del­ber­ger begrüßt die ange­kün­digte gesetz­li­che Stär­kung der Pri­mär­ver­sor­gung und appel­liert an die Ärz­te­kam­mer: „Ich erwarte mir von der Ärz­te­kam­mer eine kon­struk­tive Ver­hand­lungs­füh­rung, bei der die Inter­es­sen der Pati­en­ten und gerade auch jun­ger Ärzte im Mit­tel­punkt ste­hen und nicht die Standespolitik.“


Aus der Sicht der NEOS habe man „viel zu lange am klas­si­schen Haus­arzt­mo­dell fest­ge­hal­ten“. Deren Gesund­heits­spre­cher Gerald Loa­cker bedau­ert, dass der neue Ent­wurf „kei­nes­wegs schnell“ zur Umset­zung kom­men wird. „Die Bedin­gun­gen für Ärzte sind untrag­bar, weil an ver­al­te­ten Beschrän­kun­gen nichts geän­dert wird.“ Grup­pen­pra­xen wären der natür­li­che Vor­läu­fer der Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren. Diese wür­den jedoch durch die Rege­lun­gen der Kas­sen­ver­träge und durch das Ver­bot der Anstel­lung von Ärz­ten bei Ärz­ten „de facto unmög­lich gemacht“. Würde die Regie­rung den Grup­pen­pra­xen end­lich mehr Frei­heit geben, wäre die Ent­wick­lung von Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren für die jewei­li­gen Ärzte „der nächste logi­sche Schritt“, so Loa­cker wei­ter. „So wird diese Ent­wick­lung jedoch von vorn­her­ein ver­hin­dert.“ Das Tempo der Umset­zung selbst – bis 2016 soll ein Pro­zent der Bevöl­ke­rung in Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren behan­delt wer­den – bezeich­net Loa­cker als „defi­ni­tiv zu langsam“.


Der Gesund­heits­spre­cher der ÖVP, Erwin Rasin­ger, lehnt den geplan­ten Auf­bau einer neuen Pri­mär­ver­sor­gung ab. Das sei weder sein poli­ti­scher Wille noch jener der ÖVP, betont Rasin­ger. PHCs wür­den eine „deut­li­che Ver­schlech­te­rung“ der Gesund­heits­ver­sor­gung bedeu­ten. Erste Anlauf­stelle für den Pati­en­ten müsse der Haus­arzt sein, der auf allen Ebe­nen auf­ge­wer­tet wer­den müsse. Diese Auf­wer­tung des Haus­arz­tes sei auch im Regie­rungs­pro­gramm fest­ge­schrie­ben – nicht jedoch die Zentren.


Hef­tige Kri­tik kommt von der FPÖ. Gesund­heits­spre­che­rin Dag­mar Bela­ko­witsch-Jene­wein sieht als Ziel der „Gesund­heits­re­form sozia­lis­ti­schen Zuschnitts die Errich­tung einer Gesund­heits­ver­sor­gung á la DDR“. Dem­nach soll­ten die Pri­märz­entren den nie­der­ge­las­se­nen Arzt des Ver­trau­ens ver­drän­gen. Das Gesund­heits­sys­tem könnte ihrer Ansicht nach gesun­den, wenn die Ein­spa­rungs­po­ten­tiale in der Ver­wal­tung durch die Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger genutzt wür­den. Die SPÖ-Gesund­heits­re­form mache das Sys­tem bun­des­weit noch krän­ker als es schon ist, so Belakowitsch-Jenewein.


Die Grüne Gesund­heits­spre­che­rin Eva Mück­stein begrüßt, dass die Reform der Pri­mär­ver­sor­gung in Schwung kommt. Im Zuge des­sen dürf­ten die soli­da­ri­sche Ver­sor­gung der Pati­en­ten und die kol­lek­tiv­ver­trag­li­chen Gesamt­ver­trags­re­ge­lun­gen nicht auf­ge­löst wer­den. Skep­tisch betrach­ten die Grü­nen die Ein­zel­ver­träge für jede neue Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit. Mück­stein: „Es besteht die Gefahr, dass es dann zu Aus­schrei­bun­gen kommt und Bil­ligst­bie­tende den Zuschlag bekom­men.“ Abge­lehnt wer­den die pri­vat­wirt­schaft­li­che Orga­ni­sa­tion bei der Errich­tung der Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren und ein rei­nes Dik­tat der Kran­ken­kas­sen. „Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren dür­fen nicht der erste Schritt zur Pri­va­ti­sie­rung des Gesund­heits­sys­tems mit allen nach­tei­li­gen Fol­gen wer­den“, warnt Mückstein.


PHC-Gesetz: Die Details

Pri­mär­ver­sor­gung: Das will das Gesundheitsministerium

  1. Neue Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten arbei­ten als Team zusam­men. Sie tre­ten nach außen – gegen­über der Bevöl­ke­rung und der Sozi­al­ver­si­che­rung – als Ein­heit auf.
  2. Die Arbeit im Team braucht klare Struk­tu­ren und Rechts­si­cher­heit. Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten müs­sen daher über eine eigene Rechts­per­sön­lich­keit ver­fü­gen, gemäß den gel­ten­den gesetz­li­chen Bestimmungen.
  3. Ent­spre­chend den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen kön­nen Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten an einem Stand­ort oder als Netz­werk an meh­re­ren Stand­or­ten orga­ni­siert sein und zwar in jeder zuläs­si­gen Betriebs­form in der jeweils zuläs­si­gen Rechtsform.
  4. Eine neue Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit muss über ein Orga­ni­sa­ti­ons­kon­zept ver­fü­gen, in dem die Erfül­lung der gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen expli­zit und ver­bind­lich fest­ge­legt ist. Das Orga­ni­sa­ti­ons­kon­zept ist Vor­aus­set­zung für die Inver­trag­nahme durch die Sozi­al­ver­si­che­rung.

    Ver­trags­recht

  5. Als neue Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten mit umfas­sen­dem Ver­sor­gungs­auf­trag kön­nen nur Ver­trags­ein­rich­tun­gen fun­gie­ren („Sach­leis­tungs­prin­zip für Primärversorgungseinheiten“).
  6. Es gibt einen neuen, bun­des­weit ein­heit­li­chen, eigen­stän­di­gen Gesamt­ver­trag über die ärzt­li­chen Leis­tun­gen der neuen Pri­mär­ver­sor­gung. Für neue Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen sind aus­schließ­lich die Bestim­mun­gen die­ses neuen Gesamt­ver­tra­ges maßgeblich.
  7. Die­ser neue Gesamt­ver­trag regelt die Grund­züge der ärzt­li­chen Hilfe in neuen Primärversorgungseinrichtungen.
  8. Ein­zel­ver­träge mit den neuen Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten wer­den hin­sicht­lich der ärzt­li­chen Leis­tun­gen auf Grund­lage die­ses neuen Gesamt­ver­trags zwi­schen Kran­ken­ver­si­che­rung und Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit geschlos­sen und kon­kre­ti­sie­ren diesen.
  9. Der kon­krete Pri­mär­ver­sor­gungs­ver­trag zwi­schen Sozi­al­ver­si­che­rung und Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit regelt die aus dem Gesamt­ver­trag abge­lei­te­ten ärzt­li­chen Leis­tun­gen und alle ande­ren Gesund­heits­dienst­leis­tun­gen sowie alle wei­te­ren not­wen­di­gen Ver­trags­in­halte. Der Ein­zel­ver­trag wird wesent­lich wich­ti­ger und ent­hält detail­lierte Rege­lun­gen, wie zum Bei­spiel die gesamte Ver­gü­tung der mit der Pri­mär­ver­sor­gung ver­ein­bar­ten Leistungen.
  10. Die Hono­rie­rung der Leis­tun­gen der Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit hat sich aus Grund- und Fall­pau­scha­len, Ein­zel­leis­tungs­ver­gü­tun­gen sowie aus Bonus­zah­lun­gen für die Errei­chung defi­nier­ter Ziele zusammenzusetzen.
  11. Das von der Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit anzu­bie­tende Leis­tungs­spek­trum wird ver­bind­lich zwi­schen Ein­heit und Sozi­al­ver­si­che­rung vereinbart.
  12. Bei Nicht­er­rei­chen eines Gesamt­ver­trags bezie­hungs­weise Ein­tre­ten eines ver­trags­lo­sen Zustands kann die Sozi­al­ver­si­che­rung Son­der-Ein­zel­ver­träge mit Zustim­mung der zustän­di­gen Ärz­te­kam­mer abschlie­ßen. Kommt es zu kei­ner Eini­gung, so ist auf­grund des öffent­li­chen Inter­es­ses nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Frist ein Abschluss durch die Sozi­al­ver­si­che­rung möglich.
  13. Es braucht ein Kün­di­gungs­re­gime, das bei Bedarfs­än­de­run­gen, Nicht-Erfül­lung ver­ein­bar­ter Leis­tun­gen oder Ände­run­gen im Orga­ni­sa­ti­ons­kon­zept die Kün­di­gung der Ver­träge ermöglicht.
  14. Bei der Auf­lö­sung einer Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­rich­tung sind Über­gangs­re­ge­lun­gen für das Wie­der­auf­le­ben von in die Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­rich­tung ein­ge­brach­ten Ein­zel­ver­trä­gen vor­zu­se­hen.

    Pla­nung von Primärversorgungseinheiten

  15. Die kon­kre­ten Pla­nungs- und Qua­li­täts­kri­te­rien der neuen Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten – soweit nicht schon gesetz­lich fest­ge­legt – erfol­gen im Rah­men der inte­grier­ten Pla­nung im ÖSG und im RSG durch die Landeszielsteuerungskommission: 
    • Der ÖSG gibt die bun­des­wei­ten Para­me­ter vor.
    • Der RSG stellt die regio­nale Pla­nung auf Basis der Vor­ga­ben des ÖSG dar.
  16. Da neue Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten nur als Sach­leis­ter bestehen kön­nen, ist der Bedarf an Pri­mär­ver­sor­gung im RSG abschlie­ßend zu regeln (ins­be­son­dere im Hin­blick auf Anzahl, Region, Umfang/​Größe und Leistungsinhalte).
  17. Ein im RSG fest­ge­stell­ter Bedarf bezie­hungs­weise ein ent­spre­chen­der Beschluss der Lan­des­ziel­steue­rungs­kom­mis­sion erset­zen ein behörd­li­ches Bedarfs­prü­fungs­ver­fah­ren für Grup­pen­pra­xen und Ambulatorien.
  18. Die Pla­nung der Stel­len in Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­hei­ten erfolgt im RSG und nicht im Stel­len­plan. Die an einer Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit teil­neh­men­den Ärz­tin­nen und Ärzte sind auf den Stel­len­plan, ins­be­son­dere im Hin­blick auf frei wer­dende Stel­len, anzu­rech­nen.

    Aus­wahl einer Primärversorgungseinheit

  19. Ist ein Bedarf im RSG oder per Ein­zel­be­schluss durch die Lan­des­ziel­steue­rungs­kom­mis­sion fest­ge­stellt, hat die Sozi­al­ver­si­che­rung ein objek­ti­ves Aus­wahl­ver­fah­ren zur Inver­trag­nahme der Pri­mär­ver­sor­gungs­ein­heit durch­zu­füh­ren. In einem ers­ten Schritt ist das Aus­wahl­ver­fah­ren inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist auf bestehende Ver­trags­part­ner beschränkt.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 17 /​10.09.2015