kurz & infor­ma­tiv: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

25.10.2015 | Politik

EU: 19 Staa­ten wol­len Gen­pflan­zen-Anbau stoppen

Mehr als zwei Drit­tel der EU-Staa­ten wol­len den Anbau von gen­tech­nisch ver­än­der­ten Pflan­zen auf ihrem Gebiet ganz oder teil­weise stop­pen. 19 Regie­run­gen – dar­un­ter auch Öster­reich – stell­ten bereits vor Ablauf der Frist einen ent­spre­chen­den Antrag bei der EU-Kom­mis­sion. Kon­kret geht es um vier gen­ver­än­derte Pflan­zen, dar­un­ter die Mais­sorte MON810 von Mons­anto. Gemäß neuen EU-Regeln müs­sen EU-Staa­ten ihre Ver­bote künf­tig auch begrün­den – zum Bei­spiel mit Ver­weis auf umwelt­po­li­ti­sche Ziele. Aktu­ell geht es nur um die Geneh­mi­gung oder das Ver­bot des Anbaus von gen­tech­nisch ver­än­der­ten Pflan­zen. Der Han­del mit gen­tech­nisch ver­än­der­ten Lebens- oder Fut­ter­mit­teln jedoch ist anders geregelt.

OECD-Bericht: psy­chi­sche Gesund­heit und Arbeitsmarkt

Psy­chi­sche Pro­bleme von Arbeit­neh­mern ver­rin­gern die öster­rei­chi­sche Wirt­schafts­leis­tung im Jahr um etwa 3,6 Pro­zent. Das ergab der OECD-Bericht „Men­tal Health and Work: Aus­tria“ zur Beschäf­ti­gung von Men­schen mit psy­chi­schen Pro­ble­men. Jeder dritte Arbeits­lose und jeder zweite Lang­zeit­ar­beits­lose hat dem­nach psy­chi­sche Pro­bleme. Im Ver­gleich von neun OECD-Län­dern komme Öster­reich „gar nicht so schlecht weg“, erklärte Co-Autor Niklas Baer. Dies begrün­det er mit den struk­tu­rel­len Vor­aus­set­zun­gen wie dem robus­ten Arbeits­markt, dem Sozi­al­ver­si­che­rungs- und Gesund­heits­sys­tem sowie Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten. Die Kos­ten, die durch psy­chi­sche Pro­bleme von Arbeit­neh­mern ent­ste­hen, wür­den laut Baer zum über­wie­gen­den Teil durch arbeits­as­so­zi­ierte Fak­to­ren ver­ur­sacht: Men­schen mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen sind weni­ger pro­duk­tiv, häu­fi­ger und län­ger im Kran­ken­stand, gehen frü­her in Pen­sion und sind häu­fi­ger arbeits­los. 1995 waren zehn Pro­zent aller Inva­li­di­täts­pen­sio­nen durch psy­chi­sche Dia­gno­sen bedingt, 2013 war es sogar ein Drittel.

ÖÄK: CIRSmedical.at bringt nach­hal­tige Verbesserung

Seit sechs Jahre unter­stützt CIRSmedical.at – das qua­li­täts­ge­si­cherte Feh­ler­be­richts- und Lern­sys­tem der ÖÄK – Ärzte „maß­geb­lich bei der Feh­ler- und Risi­ko­ver­mei­dung“, betonte Harald Mayer, Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der Ange­stell­ten Ärzte der ÖÄK. Im Durch­schnitt wird mehr als 80-mal pro Tag auf die Platt­form zuge­grif­fen; bis dato wur­den 385 Berichte und 261 Leser­kom­men­tare ver­öf­fent­licht. CIRSmedical.at wird von Gesund­heits­ein­rich­tun­gen in ganz Öster­reich genutzt; die Mel­dun­gen erfol­gen groß­teils von Spi­tals­ärz­ten sowie Pfle­ge­per­so­nal, aber auch von Ärz­ten in den Ordi­na­tio­nen, Sani­tä­tern und ande­ren Berufs­grup­pen. Alle ein­ge­hen­den Berichte wer­den auto­ma­tisch anony­mi­siert und geschulte Mit­ar­bei­ter der ÖQMed über­prü­fen den Mel­de­text. Anschlie­ßend wer­den Fach­kom­men­tare von den inhalt­lich zustän­di­gen Exper­ten ver­fasst und erst nach einer Prü­fung im Vier-Augen-Prin­zip ver­öf­fent­licht. „Die Berichte hel­fen allen Betei­lig­ten im Sys­tem, nach­hal­tige Ver­bes­se­run­gen her­bei­zu­füh­ren“, ist Mayer überzeugt.

Neue App infor­miert über Produktrückrufe

Mit einer neuen Gra­tis-App kön­nen sich End­ver­brau­cher ab sofort über Pro­dukt­rück­rufe und Pro­dukt­war­nun­gen infor­mie­ren. Die App, die sowohl für IOS als auch für Android ver­füg­bar ist, wird rund um die Uhr mit den neu­es­ten Pro­dukt­war­nun­gen bespielt und mel­det diese in Echt­zeit. Die Kate­go­rien erfas­sen Lebens­mit­tel, Kin­der­nah­rung, Spiel­zeug, Kos­me­tik, Arz­nei­mit­tel oder Medi­zin­pro­dukte, sowie Beklei­dung, Werk­zeug oder Mobi­liar. Die Pro­dukt­war­nun­gen der AGES sind auch online unter www.produktwarnungen.at abruf­bar. Die App wurde gemein­sam von Gesund­heits­mi­nis­te­rium, Kon­su­men­ten­schutz­mi­nis­te­rium und AGES (Öster­rei­chi­sche Agen­tur für Ernäh­rungs­si­cher­heit) ent­wi­ckelt. Euro­pa­weit wur­den 2014 mehr als 2.400 Pro­dukte rück­ge­ru­fen. In Öster­reich waren es zwi­schen 2010 und 2015 ins­ge­samt 234.

Tai­wan: größ­ter Dengue-Ausbruch

In Tai­wan sind in die­sem Jahr so viele Men­schen an Den­gue­fie­ber gestor­ben wie nie zuvor. Seit Jah­res­be­ginn wur­den bereits 42 Todes­fälle gemel­det – dop­pelt so viele wie ins­ge­samt 2014. Der Grund für die enorm hohe Infek­ti­ons­rate ist laut der US-ame­ri­ka­ni­schen Gesund­heits­be­hörde CDC (Cen­ters for Dise­ase Con­trol) das unge­wöhn­lich heiße Wet­ter in die­sem Jahr. Seit Jah­res­be­ginn wur­den in Tai­wan 15.282 Fälle von Den­gue­fie­ber registriert.

Eng­land: Rauch­ver­bot im Auto mit Kindern

Ein neues Rauch­ver­bot stellt in Eng­land das Rau­chen im Auto im Bei­sein von Kin­dern oder Jugend­li­chen unter 18 Jah­ren unter Strafe. Sowohl dem Fah­rer als auch dem Rau­cher dro­hen 50 Pfund (68 Euro) Geld­strafe. Ein gene­rel­les Rauch­ver­bot gilt künf­tig auch für alle Gefäng­nisse in Groß­bri­tan­nien. Es soll im Jän­ner zunächst in Wales und ab März 2016 in vier eng­li­schen Haft­an­stal­ten in Kraft treten.

USA: Kali­for­nien erlaubt ärzt­li­che Sterbehilfe

Im US-Bun­des­staat Kali­for­nien ist ärzt­li­che Ster­be­hilfe für tod­kranke Erwach­sene unter bestimm­ten Bedin­gun­gen künf­tig erlaubt. Gou­ver­neur Jerry Brown hat das umstrit­tene neue Gesetz unter­zeich­net, nach­dem sich zuvor auch das kali­for­ni­sche Abge­ord­ne­ten­haus und der Senat dafür aus­ge­spro­chen hat­ten. Ähn­li­che Gesetze gibt es bereits in den Bun­des­staa­ten Ore­gon, Ver­mont und Washington.

Irak: ver­mehrt Cholera-Fälle

Mehr als 120 Cho­lera-Fälle sind im Irak seit Aus­bruch der Erkran­kung im Sep­tem­ber die­ses Jah­res bereits auf­ge­tre­ten. Am stärks­ten betrof­fen ist die Region süd­lich von Bag­dad. Im Irak hatte es zuletzt im Jahr 2012 einen Cho­lera-Aus­bruch gege­ben. Auch auf der grie­chi­schen Insel Kos gab es kürz­lich einen Cho­lera-Ver­dachts­fall. Auf Kos sind in den ver­gan­ge­nen Wochen Tau­sende Flücht­linge ange­kom­men, vor allem aus Syrien und dem Irak. In Grie­chen­land gab es 1993 den letz­ten bestä­tig­ten Cholera-Fall.

Deutsch­land: 3,5 Mil­lio­nen gefälschte Tabletten

Die „größte Sicher­stel­lung von gefälsch­ten Medi­ka­men­ten in Deutsch­land“ ist dem Zoll in Nord­rhein-West­fa­len gelun­gen: Rund 3,5 Mil­lio­nen gefälschte Tablet­ten aus Indien wur­den beschlag­nahmt. Die mut­maß­li­chen Täter in Duis­burg und Gel­sen­kir­chen konn­ten durch Kon­to­da­ten der Web­shops, wel­che die ver­meint­li­chen Medi­ka­mente ver­kauf­ten, aus­fin­dig gemacht wer­den. Fünf Män­ner wur­den fest­ge­nom­men. Die Staats­an­walt­schaft schätzt die Ein­nah­men allein durch den Ver­kauf der gefälsch­ten Medi­ka­mente auf meh­rere Hun­dert­tau­send Euro pro Monat.

Ita­lien: lan­des­wei­ter Ärz­te­streik wegen Ratio­na­li­sie­rung?

Die ita­lie­ni­schen Ärzte dro­hen auf­grund der Spar­pläne der Regie­rung mit einem lan­des­wei­ten Streik. Dem­nach sol­len in den kom­men­den fünf Jah­ren zehn Mil­li­ar­den Euro im Gesund­heits­sek­tor ein­ge­spart wer­den. Die Regie­rung will die Zahl der Unter­su­chun­gen und Vor­sorge-Checks, die Ärzte ihren Pati­en­ten ver­schrei­ben, stark redu­zie­ren. Zu viele Ärzte wür­den auf „Defen­siv­me­di­zin“ set­zen – was den Staat jähr­lich 13 Mil­li­ar­den Euro kos­tet. Gesund­heits­mi­nis­te­rin Bea­trice Lorenzin legte den Ärz­te­ge­werk­schaf­ten eine Liste von Unter­su­chun­gen vor, die als nicht not­wen­dig gel­ten und nicht mehr kos­ten­los ver­schrie­ben wer­den dür­fen. Sollte erwie­sen wer­den, dass Ärzte unnö­tig Unter­su­chun­gen ver­schrei­ben, könnte ihnen sogar das Gehalt gekürzt wer­den. Ver­hand­lun­gen zwi­schen den Gewerk­schaf­ten und der Regie­rung sol­len den Streik nun abwenden.

Spa­nien: keine Ent­schä­di­gung für Con­ter­gan-Opfer

In Spa­nien hat der Oberste Gerichts­hof in Madrid eine Ent­schä­di­gungs­for­de­rung von spa­ni­schen Opfern des Con­ter­gan-Arz­nei­mit­tel­skan­dals end­gül­tig zurück­ge­wie­sen und damit ein Urteil des Madri­der Land­ge­richts bestä­tigt. Die Ver­jäh­rungs­frist sei zum Zeit­punkt der Ankla­ge­er­he­bung im Jahr 2012 bereits lange abge­lau­fen gewe­sen, so die Begrün­dung. Etwa 180 Geschä­digte hat­ten ursprüng­lich in ers­ter Instanz für jeden Pro­zent­punkt der Behin­de­rung eine Ent­schä­di­gung von je 20.000 Euro zuge­spro­chen bekom­men. Das deut­sche Pharma-Unter­neh­men Grü­nen­thal legte dar­auf­hin Beru­fung ein und betonte, dass einige spa­ni­sche Betrof­fene schon seit 1973 Leis­tun­gen von der Con­ter­gan-Stif­tung sowie teil­weise finan­zi­elle Unter­stüt­zung der spa­ni­schen Regie­rung erhielten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 20 /​25.10.2015